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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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cc) Auslandstätigkeitserlass<br />

Das Inkrafttreten des neuen DBA hat aber noch e<strong>in</strong>en anderen negativen Effekt<br />

auf deutsche Arbeitnehmer: Im Falle e<strong>in</strong>es abkommenslosen Zustandes (also bei<br />

Nicht<strong>in</strong>krafttreten des DBA) wäre zum<strong>in</strong>dest der sog. Auslandstätigkeitserlass<br />

(ATE) von 1983 (ehemals „Montageerlass“) zur Anwendung gekommen. Der ATE<br />

begünstigt steuerlich bestimmte Auslandstätigkeiten, wie z.B. die Planung, Errichtung,<br />

Wartung usw. von Fabriken, Bauwerken, ortsgebun<strong>den</strong>en Masch<strong>in</strong>en<br />

und ähnlichen Vorrichtungen sowie die Beratung ausländischer Auftraggeber<br />

im H<strong>in</strong>blick auf solche Tätigkeiten. Die Auslandstätigkeit muss dabei m<strong>in</strong>destens<br />

3 Monate dauern. Der ATE gilt jedoch streng subsidiär, was bedeutet, dass<br />

e<strong>in</strong>e Steuerfreistellung für <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE erzielte E<strong>in</strong>kommen nach dem ATE nicht<br />

(mehr) <strong>in</strong> Betracht kommt, da nunmehr e<strong>in</strong> DBA vorliegt. Das hat zur Folge, dass<br />

der ATE auf deutsche Arbeitnehmer <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE ke<strong>in</strong>e Anwendung mehr f<strong>in</strong>det<br />

(mögen auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt se<strong>in</strong>), da das neue DBA rückwirkend<br />

zum 1.1.2009 <strong>in</strong> Kraft getreten ist. Für das Jahr 2009 hatten aber verschie<strong>den</strong>e<br />

Fiskalbehör<strong>den</strong> der Bundesrepublik bereits e<strong>in</strong>en abkommenslosen<br />

Zustand festgestellt, so dass zum<strong>in</strong>dest für das Jahr 2009 der ATE Anwendung<br />

f<strong>in</strong><strong>den</strong> dürfte.

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