investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...
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VII. Gründung e<strong>in</strong>er Offshore-Gesellschaft<br />
In Anlehnung an die klassischen Offshore-Gebiete, wie beispielsweise die British Virg<strong>in</strong><br />
Islands, Cayman Islands und die Kanal<strong>in</strong>sel Jersey, besteht sowohl im Emirat Dubai als<br />
auch im Emirat Ras Al Khaimah die Möglichkeit Offshore-Gesellschaften zu grün<strong>den</strong>.<br />
1. Emirat Dubai<br />
Verwaltet wer<strong>den</strong> diese Gesellschaften <strong>in</strong> Dubai von der Jebel Ali Free Zone Authority<br />
als Registrierungsbehörde. Wie alle Offshore-Gesetzgebungen zeichnen sich auch die<br />
hiesigen Bestimmungen zur Regelung der Offshore-Gesellschaften, die sog. „Offshore<br />
Companies Regulations 2003“, als sehr <strong>in</strong>vestorfreundlich aus.<br />
Neben der im Normalfall sehr kurzen Gründungsdauer von nur e<strong>in</strong> bis zwei Wochen<br />
besteht e<strong>in</strong>e garantierte vollständige Steuerbefreiung für die VAE. Für Offshore-Gesellschaften,<br />
deren Gew<strong>in</strong>ne nicht nach Deutschland ausgeschüttet wer<strong>den</strong>, ist die Steuerbefreiung<br />
<strong>in</strong>sofern von Vorteil. Bei e<strong>in</strong>er Repatriierung der erwirtschafteten E<strong>in</strong>künfte<br />
nach Deutschland richtet sich die Besteuerung nach dem neu gefassten Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen Deutschland und <strong>den</strong> VAE (vgl. Punkt E. II.).<br />
Die für die Gründung und spätere jährliche Lizenzerneuerung aufzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong> Kosten<br />
s<strong>in</strong>d im Vergleich zu Gründungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Emiraten und Freihandelszonen <strong>in</strong>sgesamt ger<strong>in</strong>ger.<br />
Die Registrierungsbehörde erhebt für die Gründung e<strong>in</strong>er Offshore-Gesellschaft<br />
e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Registrierungsgebühr <strong>in</strong> Höhe von AED 10.000,00. Dazu kommt e<strong>in</strong>e<br />
jährliche Gebühr <strong>in</strong> Höhe von AED 2.500 für die Verlängerung der Lizenz. Die Höhe des<br />
M<strong>in</strong>destgesellschaftskapitals stellt zum<strong>in</strong>dest die Offshore Companies Regulations<br />
2003 <strong>in</strong> das Benehmen der Gesellschaft. Die Anmietung von Büroräumen ist für e<strong>in</strong>e<br />
Offshore-Gesellschaft nicht zw<strong>in</strong>gend notwendig. Sofern sich der Investor entschließt,<br />
ke<strong>in</strong> eigenes Büro der Offshore-Gesellschaft <strong>in</strong> der Jebel Ali Free Zone zu unterhalten,<br />
bedarf es e<strong>in</strong>es bei der Jebel Ali Free Zone Authority registrierten sog. Registered Agent.<br />
Dieser fungiert gegenüber der Behörde als Ansprechpartner. Die Anschrift des Registered<br />
Agent dient als Geschäftsadresse der Offshore-Gesellschaft. Dieser Agent, der<br />
entweder e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Dubai oder der Jebel Ali Free Zone ansässiger Rechtsanwalt (z.B. Schlüter<br />
Graf & Partner) oder Wirtschaftsprüfer se<strong>in</strong> muss, enthält entsprechend se<strong>in</strong>es im<br />
konkreten E<strong>in</strong>zelfall festgelegten Tätigkeitsumfang e<strong>in</strong>e Vergütung, die frei verhandelbar<br />
ist.<br />
Zu erwähnen ist, dass die e<strong>in</strong>er Offshore-Gesellschaft erlaubten Tätigkeiten e<strong>in</strong>geschränkt<br />
s<strong>in</strong>d. Insbesondere ist es untersagt, ohne entsprechende, zusätzlich bei <strong>den</strong><br />
zuständigen Behör<strong>den</strong> erworbene Lizenz mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE ansässigen Person Geschäfte<br />
zu tätigen. E<strong>in</strong>e direkte Teilnahme am Geschäftsleben der VAE ist deshalb nicht<br />
möglich. Die Tätigkeiten, die e<strong>in</strong>e Offshore-Gesellschaft ausüben darf, beziehen sich<br />
im Wesentlichen auf <strong>den</strong> Bereich Handel („Trad<strong>in</strong>g“ bzw. „General Trad<strong>in</strong>g“). Die Jebel<br />
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