investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...
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F. Zollrechtliche Bestimmungen<br />
Seit dem 01. Januar 2003 besteht <strong>in</strong>nerhalb der Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrats<br />
(GCC) e<strong>in</strong>e Zollunion mit e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Zollgesetzgebung. Ziel ist die<br />
Förderung des Handels zwischen <strong>den</strong> Vere<strong>in</strong>igten Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien,<br />
Katar, Bahra<strong>in</strong>, Kuwait und Oman. Dabei wur<strong>den</strong> die Zölle <strong>in</strong>nerhalb dieser Länder aufgehoben,<br />
e<strong>in</strong>heitliche Zolltarife für Importgüter aus Drittstaaten festgelegt und e<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>heitlicher Zollkodex vere<strong>in</strong>bart. Es gilt das Pr<strong>in</strong>zip des sog. S<strong>in</strong>gle Entry Po<strong>in</strong>t, wonach<br />
der Zoll bereits an der Grenze des GCC-Landes, das die Ware zuerst passiert, zu<br />
entrichten ist, unabhängig davon, ob dieses auch das Bestimmungsland der Ware <strong>in</strong>nerhalb<br />
des GCC-Raums darstellt. Bei der anschließen<strong>den</strong> Weiterversendung <strong>in</strong>nerhalb des<br />
GCC-Raumes s<strong>in</strong>d deshalb – von Ausnahmen abgesehen – ke<strong>in</strong>e weiteren Zollmaßnahmen<br />
mehr durchzuführen. Gleichwohl kommt es weiterh<strong>in</strong> vor allem zu bürokratischen<br />
Schwierigkeiten an <strong>den</strong> Grenzen, obwohl eigentlich nach dem Beitritt der VAE zur seit<br />
1988 bestehen<strong>den</strong> Arabischen Freihandelszone GAFTA am 1.1.2005 alle Handelshemmnisse<br />
zwischen <strong>den</strong> Vertragsstaaten vollständig aufgehoben se<strong>in</strong> sollten.<br />
Während vor der Zollunion der Zollsatz je nach GCC-Staat zwischen 4% und 20%<br />
variierte, gilt nunmehr grundsätzlich e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Zollsatz von 5% für ausländische<br />
Importgüter, der sich anhand des CIF-Werts der Ware, also vom Warenwert plus<br />
Versicherungskosten plus Frachtkosten, berechnet. Auf bestimmte Güter, wie Alkohol<br />
und Tabakwaren, wird e<strong>in</strong> Zollsatz von 50 % bzw. 100% erhoben. Dagegen ist e<strong>in</strong>e<br />
Vielzahl von Produkten von der Erhebung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>fuhrzolls ausgenommen, wie zum<br />
Beispiel Nahrungsmittel, bestimmte Rohmaterialien oder mediz<strong>in</strong>isches Gerät. Den verschie<strong>den</strong>en<br />
Staaten der Zollunion bleibt es jedoch unbenommen, für schutzbedürftige<br />
Wirtschaftszweige höhere (Schutz)Zollsätze festzulegen. Auch Anti Dump<strong>in</strong>g Zölle s<strong>in</strong>d<br />
möglich, jedoch derzeit noch nicht im Gespräch. Bei Waren, die für <strong>den</strong> Re-Export bestimmt<br />
s<strong>in</strong>d, erfolgt nach der Wiederausfuhr <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es festgelegten Zeitraums<br />
die Erstattung der vorab gezahlten Zollgebühren.<br />
Von dem Erfolg der Zollunion wird es entschei<strong>den</strong>d abhängen, ob die anvisierte GCC-<br />
Wirtschafts- und Währungsunion nachhaltig umgesetzt wer<strong>den</strong> kann. Die für 2010 angestrebte<br />
Währungsunion, die sich an dem Vorbild der Europäischen Union orientiert,<br />
sche<strong>in</strong>t derzeit jedoch schon gescheitert zu se<strong>in</strong>, da neben dem Oman mittlerweile<br />
auch die VAE davon Abstand genommen haben.<br />
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