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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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F. Zollrechtliche Bestimmungen<br />

Seit dem 01. Januar 2003 besteht <strong>in</strong>nerhalb der Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrats<br />

(GCC) e<strong>in</strong>e Zollunion mit e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Zollgesetzgebung. Ziel ist die<br />

Förderung des Handels zwischen <strong>den</strong> Vere<strong>in</strong>igten Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien,<br />

Katar, Bahra<strong>in</strong>, Kuwait und Oman. Dabei wur<strong>den</strong> die Zölle <strong>in</strong>nerhalb dieser Länder aufgehoben,<br />

e<strong>in</strong>heitliche Zolltarife für Importgüter aus Drittstaaten festgelegt und e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>heitlicher Zollkodex vere<strong>in</strong>bart. Es gilt das Pr<strong>in</strong>zip des sog. S<strong>in</strong>gle Entry Po<strong>in</strong>t, wonach<br />

der Zoll bereits an der Grenze des GCC-Landes, das die Ware zuerst passiert, zu<br />

entrichten ist, unabhängig davon, ob dieses auch das Bestimmungsland der Ware <strong>in</strong>nerhalb<br />

des GCC-Raums darstellt. Bei der anschließen<strong>den</strong> Weiterversendung <strong>in</strong>nerhalb des<br />

GCC-Raumes s<strong>in</strong>d deshalb – von Ausnahmen abgesehen – ke<strong>in</strong>e weiteren Zollmaßnahmen<br />

mehr durchzuführen. Gleichwohl kommt es weiterh<strong>in</strong> vor allem zu bürokratischen<br />

Schwierigkeiten an <strong>den</strong> Grenzen, obwohl eigentlich nach dem Beitritt der VAE zur seit<br />

1988 bestehen<strong>den</strong> Arabischen Freihandelszone GAFTA am 1.1.2005 alle Handelshemmnisse<br />

zwischen <strong>den</strong> Vertragsstaaten vollständig aufgehoben se<strong>in</strong> sollten.<br />

Während vor der Zollunion der Zollsatz je nach GCC-Staat zwischen 4% und 20%<br />

variierte, gilt nunmehr grundsätzlich e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Zollsatz von 5% für ausländische<br />

Importgüter, der sich anhand des CIF-Werts der Ware, also vom Warenwert plus<br />

Versicherungskosten plus Frachtkosten, berechnet. Auf bestimmte Güter, wie Alkohol<br />

und Tabakwaren, wird e<strong>in</strong> Zollsatz von 50 % bzw. 100% erhoben. Dagegen ist e<strong>in</strong>e<br />

Vielzahl von Produkten von der Erhebung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>fuhrzolls ausgenommen, wie zum<br />

Beispiel Nahrungsmittel, bestimmte Rohmaterialien oder mediz<strong>in</strong>isches Gerät. Den verschie<strong>den</strong>en<br />

Staaten der Zollunion bleibt es jedoch unbenommen, für schutzbedürftige<br />

Wirtschaftszweige höhere (Schutz)Zollsätze festzulegen. Auch Anti Dump<strong>in</strong>g Zölle s<strong>in</strong>d<br />

möglich, jedoch derzeit noch nicht im Gespräch. Bei Waren, die für <strong>den</strong> Re-Export bestimmt<br />

s<strong>in</strong>d, erfolgt nach der Wiederausfuhr <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es festgelegten Zeitraums<br />

die Erstattung der vorab gezahlten Zollgebühren.<br />

Von dem Erfolg der Zollunion wird es entschei<strong>den</strong>d abhängen, ob die anvisierte GCC-<br />

Wirtschafts- und Währungsunion nachhaltig umgesetzt wer<strong>den</strong> kann. Die für 2010 angestrebte<br />

Währungsunion, die sich an dem Vorbild der Europäischen Union orientiert,<br />

sche<strong>in</strong>t derzeit jedoch schon gescheitert zu se<strong>in</strong>, da neben dem Oman mittlerweile<br />

auch die VAE davon Abstand genommen haben.<br />

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