investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...
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Exklusivität und Bezirksschutz. Davon kann vertraglich nicht abgewichen wer<strong>den</strong>.<br />
Die Registrierung von Handelsvertreterverträgen beim M<strong>in</strong>istry of Economy bedarf<br />
der Zustimmung des Pr<strong>in</strong>zipals, die schriftlich erteilt wer<strong>den</strong> muss. Bei Verträgen,<br />
die nicht registriert wer<strong>den</strong> sollen empfiehlt es sich neben der ausdrücklichen Regelung<br />
im Vertrag zur Nichtregistrierung zusätzlich noch e<strong>in</strong>en sog. Sperrvermerk<br />
im Handelsvertreterregister zu beantragen. Sowohl die Produktpalette als auch das<br />
Vertragsgebiet sollten vertraglich genau bezeichnet bzw. soweit rechtlich zulässig<br />
e<strong>in</strong>geschränkt wer<strong>den</strong>.<br />
b. Die kaufmännische, f<strong>in</strong>anzielle und persönliche Eignung des Handelsvertreters ist<br />
sorgfältig zu prüfen, da die Aufhebung der Rechte und Pflichten aus e<strong>in</strong>em registrierten<br />
Handelsvertretervertrag nur im gegenseitigen E<strong>in</strong>verständnis der Vertragsparteien<br />
oder durch Gerichtsurteil nach gerechtfertigter Kündigung möglich ist.<br />
Von dieser allgeme<strong>in</strong>en Feststellung gab es auf der Grundlage der Gesetzesreform<br />
im Jahre 2006 durch das Bundesgesetz Nr. 13/2006 e<strong>in</strong>e Ausnahme für befristete<br />
Handelsvertreterverträge, die nach Fristablauf grundsätzlich endeten (sofern sich<br />
die Parteien nicht auf e<strong>in</strong>e Verlängerung e<strong>in</strong>igen konnten) und – was praktisch wesentlich<br />
wichtiger war – automatisch durch die zuständige Behörde deregistriert<br />
wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d. Der Deregistrierung der Handelsvertretung kommt so außeror<strong>den</strong>tliche<br />
Bedeutung zu, weil die Kündigung des Handelsvertretervertrages alle<strong>in</strong> nicht<br />
<strong>den</strong> Verlust der Schutzrechte des Vertreters aus dem HVG bedeutet. Allerd<strong>in</strong>gs wurde<br />
die Gesetzesänderung nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em relativ kle<strong>in</strong>en Zeitfenster nach Inkrafttreten<br />
des Bundesgesetzes Nr. 13/2006 <strong>in</strong> der Praxis umgesetzt. Aufgrund hohen <strong>in</strong>nenpolitischen<br />
Widerstandes der betroffenen lokalen Handelsvertreter wurde die Deregistrierung<br />
befristeter und nicht verlängerter Handelsvertreterverträge relativ bald<br />
bis auf weiteres ausgesetzt. Das neue Bundesgesetz Nr. 2/2010 hat diese faktische<br />
Lage aufgegriffen und die <strong>in</strong> 2006 als Liberalisierung des Handelsvertreterrechts<br />
gefeierten Normen schlicht wieder abgeschafft. (siehe dazu auch B. II. 3. lit. d)). E<strong>in</strong>e<br />
automatische Deregistrierung befristeter Handelsvertreterverträge nach Fristablauf<br />
ohne Verlängerung existiert deshalb nicht mehr.<br />
Fehlt die e<strong>in</strong>vernehmliche Aufhebung, ist die Kündigung des Handelsvertretervertrags<br />
durch <strong>den</strong> Pr<strong>in</strong>zipal zwar Voraussetzung für die Beendigung der Handelsvertretung,<br />
bis zur Bestätigung ihrer Wirksamkeit durch e<strong>in</strong> or<strong>den</strong>tliches Gericht hat<br />
sie jedoch eher deklaratorischen Charakter. Der Pr<strong>in</strong>zipal bleibt bis zur Löschung<br />
der E<strong>in</strong>tragung der Handelsvertretung aus dem Handelsvertreterregister an <strong>den</strong><br />
Handelsvertreter gebun<strong>den</strong>. Solange die Registrierung nicht gelöscht ist, kann der<br />
Pr<strong>in</strong>zipal daher ke<strong>in</strong>en neuen Vertreter ernennen. Zudem können die Zollbehör<strong>den</strong><br />
der VAE auf Veranlassung des Handelsvertreters und basierend auf dem HVG die<br />
E<strong>in</strong>fuhr aller Waren des Pr<strong>in</strong>zipals, die Gegenstand des noch registrierten Vertrags<br />
s<strong>in</strong>d, untersagen. Dies kann zur Folge haben, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung<br />
über die Wirksamkeit e<strong>in</strong>er Kündigung die Handelstätigkeit des Pr<strong>in</strong>zipals <strong>in</strong>