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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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3. Zweigniederlassung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Repräsentanzbüros (Representative Office)<br />

Die Gründung e<strong>in</strong>es Repräsentanzbüros ermöglicht dem ausländischen Unternehmen<br />

bei überschaubarem Aufwand e<strong>in</strong>e ständige Firmenvertretung vor Ort. Dem Repräsentanzbüro,<br />

das ebenso wie die Branch ke<strong>in</strong>e eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, kommt<br />

allerd<strong>in</strong>gs nach dem Grundgedanken des Gesetzes ke<strong>in</strong>e aktive Funktion zu. Es ist ihm<br />

untersagt, eigene wirtschaftliche Aktivitäten zu entfalten, zu fakturieren und Erlöse<br />

aus Geschäftstätigkeiten zu vere<strong>in</strong>nahmen. Dennoch kann die Gründung e<strong>in</strong>es Repräsentanzbüros<br />

e<strong>in</strong>e wirtschaftlich s<strong>in</strong>nvolle Alternative zu e<strong>in</strong>er Gesellschaftsgründung<br />

mit e<strong>in</strong>em lokalen Partner oder ständigen Flugreisen darstellen. Zum e<strong>in</strong>en gebieten<br />

es oft räumliche und zeitliche, aber auch kulturelle und soziale Gegebenheiten, dass<br />

das ausländische Unternehmen ständig vor Ort vertreten ist, um beispielsweise Handelsvertreter<br />

zu überwachen und zu unterstützen oder auf das sich laufend ändernde<br />

Marktgeschehen unmittelbar reagieren zu können. Zum anderen lassen sich durch e<strong>in</strong><br />

Repräsentanzbüro die Märkte des Nahen und Mittleren Ostens sowie des <strong>in</strong>dischen<br />

Subkont<strong>in</strong>ents und der nordafrikanischen Länder bequem abdecken und betreuen.<br />

Folgende Aufgaben können durch e<strong>in</strong> Repräsentanzbüro wahrgenommen wer<strong>den</strong>:<br />

30<br />

• Vermittlung von Verträgen zwischen lokalen Kun<strong>den</strong> und der ausländischen<br />

Gesellschaft,<br />

• Marktbeobachtung,<br />

• Erstellung von Projektstudien, Durchführung von Schulungen<br />

• Market<strong>in</strong>g und Werbung für die Produkte und Dienstleistungen des<br />

Unternehmens,<br />

• Kun<strong>den</strong>beratung und Serviceleistungen,<br />

• Beaufsichtigung/Unterstützung von Handelsvertretern/Vertragshändlern,<br />

• Beobachtung öffentlicher Ausschreibungen etc.<br />

IV. Gründung e<strong>in</strong>es und/oder Beteiligung an e<strong>in</strong>em freiberuflichen<br />

Unternehmen (Professional Firm bzw. Professional Company)<br />

Für wirtschaftliche Aktivitäten, die ke<strong>in</strong>e Handels- oder Produktionstätigkeiten darstellen,<br />

bietet sich die Gründung e<strong>in</strong>es freiberuflichen Unternehmens (Professional Firm<br />

bzw. Professional Company) an. Insoweit kommen vor allem Dienstleistungs- und Beratungstätigkeiten<br />

auf dem Gebiet der Architektur, Bauplanung, Mediz<strong>in</strong> und Rechtsberatung<br />

sowie anderer akademischer und handwerklicher Berufe <strong>in</strong> Betracht. Solche<br />

freiberuflichen Unternehmen können als Professional Firm (E<strong>in</strong>zelfirma) oder als Professional<br />

Company (Gesellschaft nach dem Zivilgesetzbuch der VAE - vergleichbar mit<br />

der deutschen BGB-Gesellschaft) gegründet wer<strong>den</strong>. Ob sich juristische Personen an<br />

solchen Professional Companies beteiligen können, ist bislang <strong>in</strong> der emiratischen Judikatur<br />

umstritten. Nach der derzeitigen Praxis der zuständigen Lizenzierungsbehörde<br />

<strong>in</strong> Dubai ist das nicht möglich. In aller Regel benötigen beide Niederlassungsformen<br />

e<strong>in</strong>en National Service Agent, für <strong>den</strong> die gleichen Grundsätze gelten wie bei Zweig-

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