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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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3. Gesetzliche Anforderungen an <strong>den</strong> Bieter<br />

Zur Angebotsabgabe s<strong>in</strong>d grundsätzlich nur <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE ansässige Unternehmen oder<br />

E<strong>in</strong>zelpersonen berechtigt, so dass ausländische Bieterunternehmen e<strong>in</strong>e wie auch immer<br />

geartete lokale Vertretung, über die der Tender abgewickelt wird, benötigen. Als<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE ansässige Unternehmen gelten grundsätzlich nur Gesellschaften, die im<br />

Staatsgebiet der VAE, d.h. außerhalb etwaiger Freihandelszonen, mit der gesetzlich weiterh<strong>in</strong><br />

vorgesehenen emiratischen Mehrheitsbeteiligung von m<strong>in</strong>destens 51% gegründet<br />

s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Ausnahme hat Dubai Law No. 2/2009 geschaffen, das <strong>in</strong> Art. 1 <strong>den</strong> Art. 13<br />

des Law No. 6/1997 dah<strong>in</strong>gehend erweitert, dass <strong>in</strong> Ausnahmefällen auch Frei(handels)zonengesellschaften<br />

als Bieter zugelassen wer<strong>den</strong> können. Weitere Ausnahmen kann<br />

es bei großen <strong>in</strong>ternationalen Ausschreibungen sowie bei Ausschreibungen im Militärbereich<br />

geben. Für letztere gelten ohneh<strong>in</strong> gesetzliche Sonderregelungen (Federal Law<br />

No. 12/1986).<br />

Bei der erforderlichen lokalen Vertretung kann es sich e<strong>in</strong>erseits um e<strong>in</strong>e lokal registrierte<br />

Gesellschaft, e<strong>in</strong>e Niederlassung der ausländischen Bietergesellschaft vor Ort<br />

oder e<strong>in</strong>e Projekt-Innengesellschaft mit e<strong>in</strong>er anderen lokalen Gesellschaft handeln.<br />

Andererseits besteht die Möglichkeit, über <strong>den</strong> registrierten Handelsvertreter oder Eigenhändler<br />

des ausländischen Unternehmens am Vergabeverfahren teilzunehmen. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus ist die Bestellung e<strong>in</strong>es Ausschreibungsvertreters, des sog. Tender Agents,<br />

möglich. Dieser dient als lokales B<strong>in</strong>deglied zu <strong>den</strong> ausschreiben<strong>den</strong> Stellen. Der Tender<br />

Agent ist im Wesentlichen dafür zuständig, die Ausschreibungsunterlagen abzuholen,<br />

das Angebot des Bieters abzugeben und allgeme<strong>in</strong> die Kommunikation zwischen der<br />

ausschreiben<strong>den</strong> Behörde und dem ausländischen Unternehmen zu erleichtern.<br />

Der lokale Vertreter und/oder Tender Agent muss <strong>in</strong> der Regel bei der lokalen Handelskammer<br />

registriert und im Besitz e<strong>in</strong>er Gewerbeerlaubnis der zuständigen Registrierungsbehörde<br />

se<strong>in</strong>, die die Aktivitäten des Bieters bzw. des Tenders abdecken. Die<br />

Zusammenarbeit mit dem lokalen Vertreter sollte vertraglich fixiert wer<strong>den</strong> und <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Ausschreibungsbed<strong>in</strong>gungen des jeweiligen Tenders und damit die mehr<br />

oder m<strong>in</strong>der aktive Rolle des lokalen Vertreters regeln. E<strong>in</strong>e Überprüfung der Qualität<br />

des lokalen Vertreters und dessen möglicherweise behaupteter Beziehungen, die <strong>in</strong>sbesondere<br />

bei großen Ausschreibungen wichtig s<strong>in</strong>d und nicht unterschätzt wer<strong>den</strong><br />

dürfen, ist dabei dr<strong>in</strong>gend erforderlich.<br />

Weitere Voraussetzung für die Angebotsabgabe bei öffentlichen Ausschreibungen<br />

ist grundsätzlich die Präqualifizierung und Registrierung des sich an der Ausschreibung<br />

beteiligen<strong>den</strong> Unternehmens bzw. dessen Produkte oder Dienstleistungen.<br />

Unterschiede ergeben sich hier je nach Form der Auftragsvergabe. Grundsätzlich<br />

können nur registrierte und präqualifizierte Anbieter an Ausschreibungen teilnehmen.<br />

Bei der Präqualifizierung kann es sich um e<strong>in</strong> durchaus langwieriges Verfahren handeln,<br />

was im „Tender-Streß“ als häufig unterschätzter Faktor unbed<strong>in</strong>gt berücksichtigt wer<strong>den</strong><br />

sollte.<br />

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