investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...
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immobilien-, personenstands- und strafrechtliche Streitigkeiten umfasst 20 . Lediglich<br />
Mietstreitigkeiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> vielen Emiraten ausschließlich zuständigen Schlichtungskomitees<br />
zugewiesen. Die Höhe der Gerichtskosten ist <strong>in</strong> <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Emiraten<br />
unterschiedlich und orientiert sich am Streitwert, wobei es <strong>in</strong> allen Emiraten Höchstgrenzen<br />
gibt. Die Höhe des Anwaltshonorars unterliegt der freien Vere<strong>in</strong>barung. In aller<br />
Regel wer<strong>den</strong> Stun<strong>den</strong>honorare oder Pauschalhonorare, die sich nach der Höhe des<br />
Streitwertes bestimmen, vere<strong>in</strong>bart. Anwaltskosten s<strong>in</strong>d – auch für die obsiegende Partei<br />
– bis auf verschw<strong>in</strong><strong>den</strong>d ger<strong>in</strong>ge Summen <strong>in</strong> Gerichtsverfahren nicht erstattungsfähig.<br />
In Strafverfahren s<strong>in</strong>d Pflichtverteidiger <strong>in</strong> begrenztem Umfang vorgesehen.<br />
Seit e<strong>in</strong>er im Oktober 2011 erfolgten Gesetzesänderung ist zum<strong>in</strong>dest im Emirat<br />
Dubai 21 möglich, vertraglich die Zuständigkeit der Gerichte <strong>in</strong> der Dubai International<br />
F<strong>in</strong>ancial Center Free Zone (DIFC) zu vere<strong>in</strong>baren. Durch diese Gesetzesänderung stellt<br />
diese vom Common Law geprägte Gerichtsbarkeit <strong>in</strong> Bezug auf zivil- und wirtschaftsrechtliche<br />
Verfahren nun e<strong>in</strong>e Alternative zu <strong>den</strong> lokalen Gerichten im Emirat Dubai<br />
dar. Das DIFC Gerichtssystem ist zweistufig aufgebaut im Gegensatz zum Gerichtssystem<br />
im VAE-Staatsgebiet, welches aus drei Instanzen besteht. Aufgrund der Tatsache,<br />
dass die Möglichkeit der Anrufung der DIFC Gerichte für Vertragsparteien, die nicht <strong>in</strong><br />
der DIFC ansässig s<strong>in</strong>d, erst seit kurzer Zeit besteht, s<strong>in</strong>d die Erfahrungen <strong>in</strong> Bezug auf<br />
diese Verfahren noch sehr begrenzt. Entsprechendes gilt für die Durchsetzbarkeit von<br />
DIFC-Urteilen im Staatsgebiet: Lediglich im Emirat Dubai gibt es bislang - seit 2010 -<br />
e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung zwischen <strong>den</strong> DIFC-Gerichten und <strong>den</strong> Dubai Gerichten, wonach<br />
wechselseitig Urteile anerkannt und vollstreckt wer<strong>den</strong> können. Belastbare Erfahrungswerte<br />
fehlen aber noch. Da die Gerichtssprache der DIFC Gerichte Englisch ist und die<br />
Entscheidungen auf der Grundlage eigener DIFC-Gesetze oder des durch die Parteien<br />
gewählten Rechts getroffen wer<strong>den</strong>, stellt es aber sicherlich schon jetzt e<strong>in</strong>e echte Alternative<br />
zu <strong>den</strong> bisherigen staatlichen Gerichten <strong>in</strong> Dubai dar, deren Gerichtssprache<br />
Arabisch ist und die ihre Entscheidungen <strong>in</strong> der Regel auf der Grundlage des VAE Rechts<br />
treffen (oft auch dann, wenn vertraglich e<strong>in</strong> ausländisches Rechts vere<strong>in</strong>bart wurde).<br />
3. Anerkennung ausländischer (Schieds-)Gerichtsentscheidungen<br />
Bislang besteht zwischen <strong>den</strong> VAE und der Bundesrepublik Deutschland ke<strong>in</strong> bilaterales<br />
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen<br />
Entscheidungen oder Schiedsgerichtssprüchen. E<strong>in</strong>e Anerkennung und Vollstreckung<br />
von ausländischen bzw. deutschen gerichtlichen und/oder schiedsgerichtlichen<br />
Entscheidungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE war deshalb bislang nur <strong>in</strong>nerhalb der sehr engen Grenzen<br />
des emiratischen Zivilprozessrechts möglich. Nachdem es <strong>in</strong> der Vergangenheit oft<br />
widerstreitende Entscheidungen der höchsten Gerichte der VAE gegeben hatte, hatte<br />
der Dubai Court of Cassation mit Urteil vom 10. März 2001 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Leitentscheidung<br />
20 Im Jahr 2008 haben sowohl Dubai als auch Abu Dhabi <strong>in</strong>soweit besondere Fachgerichte mit ent-<br />
sprechen<strong>den</strong> Zuständigkeiten geschaffen, um der vermehrten Spezialisierung und <strong>den</strong> vielfältigen neuen<br />
Herausforderungen des Wirtschaftslebens Rechnung zu tragen.<br />
21 Dubai Gesetz Nr. 16/2011.<br />
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