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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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immobilien-, personenstands- und strafrechtliche Streitigkeiten umfasst 20 . Lediglich<br />

Mietstreitigkeiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> vielen Emiraten ausschließlich zuständigen Schlichtungskomitees<br />

zugewiesen. Die Höhe der Gerichtskosten ist <strong>in</strong> <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Emiraten<br />

unterschiedlich und orientiert sich am Streitwert, wobei es <strong>in</strong> allen Emiraten Höchstgrenzen<br />

gibt. Die Höhe des Anwaltshonorars unterliegt der freien Vere<strong>in</strong>barung. In aller<br />

Regel wer<strong>den</strong> Stun<strong>den</strong>honorare oder Pauschalhonorare, die sich nach der Höhe des<br />

Streitwertes bestimmen, vere<strong>in</strong>bart. Anwaltskosten s<strong>in</strong>d – auch für die obsiegende Partei<br />

– bis auf verschw<strong>in</strong><strong>den</strong>d ger<strong>in</strong>ge Summen <strong>in</strong> Gerichtsverfahren nicht erstattungsfähig.<br />

In Strafverfahren s<strong>in</strong>d Pflichtverteidiger <strong>in</strong> begrenztem Umfang vorgesehen.<br />

Seit e<strong>in</strong>er im Oktober 2011 erfolgten Gesetzesänderung ist zum<strong>in</strong>dest im Emirat<br />

Dubai 21 möglich, vertraglich die Zuständigkeit der Gerichte <strong>in</strong> der Dubai International<br />

F<strong>in</strong>ancial Center Free Zone (DIFC) zu vere<strong>in</strong>baren. Durch diese Gesetzesänderung stellt<br />

diese vom Common Law geprägte Gerichtsbarkeit <strong>in</strong> Bezug auf zivil- und wirtschaftsrechtliche<br />

Verfahren nun e<strong>in</strong>e Alternative zu <strong>den</strong> lokalen Gerichten im Emirat Dubai<br />

dar. Das DIFC Gerichtssystem ist zweistufig aufgebaut im Gegensatz zum Gerichtssystem<br />

im VAE-Staatsgebiet, welches aus drei Instanzen besteht. Aufgrund der Tatsache,<br />

dass die Möglichkeit der Anrufung der DIFC Gerichte für Vertragsparteien, die nicht <strong>in</strong><br />

der DIFC ansässig s<strong>in</strong>d, erst seit kurzer Zeit besteht, s<strong>in</strong>d die Erfahrungen <strong>in</strong> Bezug auf<br />

diese Verfahren noch sehr begrenzt. Entsprechendes gilt für die Durchsetzbarkeit von<br />

DIFC-Urteilen im Staatsgebiet: Lediglich im Emirat Dubai gibt es bislang - seit 2010 -<br />

e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung zwischen <strong>den</strong> DIFC-Gerichten und <strong>den</strong> Dubai Gerichten, wonach<br />

wechselseitig Urteile anerkannt und vollstreckt wer<strong>den</strong> können. Belastbare Erfahrungswerte<br />

fehlen aber noch. Da die Gerichtssprache der DIFC Gerichte Englisch ist und die<br />

Entscheidungen auf der Grundlage eigener DIFC-Gesetze oder des durch die Parteien<br />

gewählten Rechts getroffen wer<strong>den</strong>, stellt es aber sicherlich schon jetzt e<strong>in</strong>e echte Alternative<br />

zu <strong>den</strong> bisherigen staatlichen Gerichten <strong>in</strong> Dubai dar, deren Gerichtssprache<br />

Arabisch ist und die ihre Entscheidungen <strong>in</strong> der Regel auf der Grundlage des VAE Rechts<br />

treffen (oft auch dann, wenn vertraglich e<strong>in</strong> ausländisches Rechts vere<strong>in</strong>bart wurde).<br />

3. Anerkennung ausländischer (Schieds-)Gerichtsentscheidungen<br />

Bislang besteht zwischen <strong>den</strong> VAE und der Bundesrepublik Deutschland ke<strong>in</strong> bilaterales<br />

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen<br />

Entscheidungen oder Schiedsgerichtssprüchen. E<strong>in</strong>e Anerkennung und Vollstreckung<br />

von ausländischen bzw. deutschen gerichtlichen und/oder schiedsgerichtlichen<br />

Entscheidungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE war deshalb bislang nur <strong>in</strong>nerhalb der sehr engen Grenzen<br />

des emiratischen Zivilprozessrechts möglich. Nachdem es <strong>in</strong> der Vergangenheit oft<br />

widerstreitende Entscheidungen der höchsten Gerichte der VAE gegeben hatte, hatte<br />

der Dubai Court of Cassation mit Urteil vom 10. März 2001 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Leitentscheidung<br />

20 Im Jahr 2008 haben sowohl Dubai als auch Abu Dhabi <strong>in</strong>soweit besondere Fachgerichte mit ent-<br />

sprechen<strong>den</strong> Zuständigkeiten geschaffen, um der vermehrten Spezialisierung und <strong>den</strong> vielfältigen neuen<br />

Herausforderungen des Wirtschaftslebens Rechnung zu tragen.<br />

21 Dubai Gesetz Nr. 16/2011.<br />

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