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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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ereits ergangene Steuerfestsetzungen aufzuheben oder zu ändern s<strong>in</strong>d. Soweit<br />

sich jedoch bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens e<strong>in</strong>e höhere Belastung ergibt als<br />

sie nach <strong>den</strong> Rechtsvorschriften vor Inkrafttreten bestand, wird dieser Steuermehrbetrag<br />

nicht festgesetzt. Es bleibt e<strong>in</strong>er jeweiligen E<strong>in</strong>zelfallprüfung vorbehalten,<br />

welche Auswirkungen das auf die rückwärtige Besteuerung deutscher Unternehmer<br />

und Arbeitnehmer <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE ab dem 1.1.2009 haben wird.<br />

3. Inhalt des neuen DBA<br />

Wie bereits vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für F<strong>in</strong>anzen zuvor angekündigt wor<strong>den</strong> war, wird<br />

aufgrund des neuen DBA zukünftig die Doppelbesteuerung i.d.R. nur noch durch die<br />

Anrechnungsmethode vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> und nicht mehr wie unter dem vorigen DBA<br />

durch die Freistellungsmethode. Die Anrechnungsmethode bedeutet, dass e<strong>in</strong>e Steuerfreistellung<br />

<strong>in</strong> Deutschland grundsätzlich nicht mehr <strong>in</strong> Betracht kommt, sondern nur<br />

noch die <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE bereits gezahlten Steuern <strong>in</strong> Deutschland auf die dort zu zahlen<strong>den</strong><br />

Steuern angerechnet wer<strong>den</strong> können. Da <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE jedoch faktisch ke<strong>in</strong>e Steuern<br />

gezahlt wer<strong>den</strong> müssen, verbleibt es bei e<strong>in</strong>er Vollversteuerung <strong>in</strong> Deutschland, sofern<br />

dort Steuerpflicht besteht und ke<strong>in</strong>e Ausnahmetatbestände e<strong>in</strong>greifen. Damit soll aus<br />

Grün<strong>den</strong> der Steuergerechtigkeit der Tatsache Rechnung getragen wer<strong>den</strong>, dass <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Vere<strong>in</strong>igten Arabischen Emiraten im Wesentlichen ke<strong>in</strong>e Steuern erhoben wer<strong>den</strong>.<br />

Durch die Anrechnungsmethode tritt <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e Verschlechterung der Situation<br />

von Arbeitnehmern e<strong>in</strong>, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE tätig s<strong>in</strong>d, aber noch e<strong>in</strong>en Wohnsitz oder e<strong>in</strong>en<br />

gewöhnlichen Aufenthaltsort im S<strong>in</strong>ne des E<strong>in</strong>kommenssteuergesetzes bzw. der Abgabenordnung<br />

<strong>in</strong> Deutschland haben, und von Betriebsstätten deutscher Unternehmen<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE.<br />

4. Auswirkungen des neuen DBA<br />

a) Betriebsstättenmodell<br />

Das bis 2008 geltende DBA wirkte sich im Wesentlichen für deutsche Personengesellschaften<br />

steuerlich günstig im H<strong>in</strong>blick auf Unternehmensgew<strong>in</strong>ne aus, wenn<br />

diese durch e<strong>in</strong>e Betriebsstätte der Personengesellschaft <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE erwirtschaftet<br />

wur<strong>den</strong>. Die Errichtung e<strong>in</strong>er entsprechen<strong>den</strong> Zweigniederlassung (vor allem<br />

e<strong>in</strong>er Branch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Freihandelszone) war steuerlich vorteilhaft, da die Gew<strong>in</strong>ne,<br />

die <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE durch die Zweigniederlassung - sofern als selbstständige Betriebsstätte<br />

qualifiziert - aus aktiven Tätigkeiten gem. § 8 AStG erwirtschaftet wur<strong>den</strong>,<br />

im Rahmen der Freistellungsmethode direkt an die Gesellschafter (i.d.R. natürliche<br />

Personen) der Personengesellschaft steuerfrei ausgeschüttet wer<strong>den</strong> konnten. Die<br />

Steuerbelastung beschränkte sich auf <strong>den</strong> Progressionsvorbehalt. Die Freistellungsmethode<br />

ist jedoch durch das neue DBA wegfallen, so dass Betriebsstätten von <strong>in</strong><br />

Deutschland ansässigen juristischen Personen/Personengesellschaften rückwir-<br />

24 Vertiefte Informationen erhalten Sie zu diesem Thema <strong>in</strong> unserer aktuellen Veröffentlichung „Geschäfte<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE – Standort Freihandelszone‘ welche wir <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit GTAI und AHK herausgegeben<br />

haben. Die Publikation ist auf Anfrage gegen e<strong>in</strong>e Schutzgebühr von 20,- EuR <strong>in</strong>kl. Mwst. zzgl. Versand-<br />

kosten direkt über unser Büro <strong>in</strong> Dortmund oder die GTAI zu beziehen.<br />

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