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Welt können sich gekauftes Saatgut in der Regel nicht leisten - und<br />

produzieren seit jeher eigenes Saatgut.<br />

Eine Folge der Patentierungsmöglichkeit biologischer Ressourcen ist die<br />

Biopiraterie. Dies trifft vor allem Länder, an deren natürlichen Biodiversität<br />

durch exklusive Vermarktungsrechte die Patentinhaber verdienen. Manchmal<br />

fallen sogar jahrtausendlange Traditionen der Nutzung alter Kultur- oder<br />

Wildpflanzen unter das Patentrecht. Bestenfalls dürfen die Einheimischen<br />

selber ihre eigenen traditionellen Produkte noch nutzen, aber nicht mehr<br />

handeln oder auf den Weltmarkt bringen. Ein Beispiel: Das Patent EP 445929<br />

vom Mai 2003 beschreibt die konventionelle Züchtung einer bestimmten<br />

Weizensorte, die für die Herstellung von Keksen geeignet ist. Bei der<br />

Züchtung wurde von einer ursprünglichen indischen Weizensorte<br />

ausgegangen. Ein typischer Fall von Biopiraterie!

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