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Welt können sich gekauftes Saatgut in der Regel nicht leisten - und<br />
produzieren seit jeher eigenes Saatgut.<br />
Eine Folge der Patentierungsmöglichkeit biologischer Ressourcen ist die<br />
Biopiraterie. Dies trifft vor allem Länder, an deren natürlichen Biodiversität<br />
durch exklusive Vermarktungsrechte die Patentinhaber verdienen. Manchmal<br />
fallen sogar jahrtausendlange Traditionen der Nutzung alter Kultur- oder<br />
Wildpflanzen unter das Patentrecht. Bestenfalls dürfen die Einheimischen<br />
selber ihre eigenen traditionellen Produkte noch nutzen, aber nicht mehr<br />
handeln oder auf den Weltmarkt bringen. Ein Beispiel: Das Patent EP 445929<br />
vom Mai 2003 beschreibt die konventionelle Züchtung einer bestimmten<br />
Weizensorte, die für die Herstellung von Keksen geeignet ist. Bei der<br />
Züchtung wurde von einer ursprünglichen indischen Weizensorte<br />
ausgegangen. Ein typischer Fall von Biopiraterie!