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3. Wir lehnen die Patentierung von Genen und Lebewesen ab. Niemand<br />

kann Leben erfinden und <strong>als</strong> Eigentum beanspruchen. Gene,<br />

Gensequenzen, Zellen, Organe, Pflanzen, Tiere und Teile des<br />

menschlichen Körpers dürfen nicht patentiert werden. Wir fordern, die<br />

Patentregelungen international, in der EU und in Deutschland<br />

dahingehend zu korrigieren. Die EU muss eine neue europäische<br />

Patentgesetzgebung auf den Weg bringen, die Patente auf Lebewesen<br />

und Gene verbietet.<br />

4. Bisher entwickelte GVO bringen keinen Kundenvorteil. Die Ernährung ist<br />

ein grundlegendes Menschenrecht, weshalb wir fordern, dass in allen<br />

Sortimenten des Handels Waren ohne GVO angeboten werden müssen.<br />

Der Kunde soll sein Recht auf Wahlfreiheit wahrnehmen können. Um<br />

dieses Recht zu gewährleisten, treten wir für eine vollständige, auffällige<br />

und gut sichtbare Kennzeichnung von gentechnisch veränderten<br />

Produkten, Inhaltsstoffen und Produktionsprozessen mit GVO-<br />

Beteiligung ein. Diese Deklarationspflicht muss auch für Nahrungsmittel<br />

gelten, die tierischen Ursprungs sind, wenn zur Fütterung<br />

genmanipuliertes Futter eingesetzt wurde.<br />

5. Alle Staaten, insbesondere die Entwicklungsländer, sollen ihre<br />

Ernährungsprobleme selbst lösen können und es darf ihnen kein GVO-<br />

Saatgut, GVO-Nahrungsmittel oder GVO-Futtermittel aufgezwungen<br />

werden. Das Welthungerproblem und der Nord-Süd-Konflikt werden<br />

durch die Gentechnik weiter verschärft. Die wirtschaftliche und politische<br />

Unabhängigkeit aller Völker in der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln<br />

ohne GVO muss gewährleistet werden.<br />

6. Das Vorsorgeprinzip muss durch staatliche Mittelfreigabe für die<br />

unabhängige wissenschaftliche Risiko- und Technikfolgenabschätzung<br />

gewährleistet werden. In jedem Fall der Entwicklung von GVO sind<br />

vorher die Auswirkungen auf die Gesamtnatur (Flora, Fauna, Mensch) in<br />

ihrer Komplexität einzuschätzen. Im Falle von unkalkulierbaren Risiken<br />

und Auswirkungen sind GVO gemäß dem Vorsorgeprinzip abzulehnen.<br />

Die Gentechkonzerne müssen zur Beteiligung an der Risikoforschung<br />

ihrer eigenen Produkte verpflichtet werden.<br />

7. Wir fordern eine demokratische Kontrolle bei Entwicklung, Einführung<br />

und Regelung von GVO. Werden GVO freigesetzt und in Verkehr<br />

gebracht, dann sind öffentliche Kontrollmechanismen sowie weisungs-<br />

und kontrollberechtigte Behörden mit demokratischer Legitimierung<br />

notwendig. So bedarf jeder Schritt in der Nutzbarmachung der<br />

Gentechnologie strikter, gesetzlich gesicherter Kontrolle, öffentlicher

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