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sind 1 . . . Das gesegnete Österreich kann warten, wie<br />

ein Gutgläubiger, der die verlorene Zeit immer einbringen<br />

kann — hat er doch die Ewigkeit vor sich . .<br />

Wien. Professor Victor Loos.<br />

Per Preßköter ist wieder einmal von der Hundswut<br />

befallen. Der »Zeugniszwang« hat's ihm angetan.<br />

Und jeder Tag läßt uns jetzt dank den erschöpfenden<br />

Berichten über die »Protestversammlungen« neue Symptome<br />

des Leidens erkennen. Das gelindeste ist die<br />

Forderung, daß die Gleichstellung des Redaktionsgeheimnisses<br />

mit dem Amtsgeheimnis gesetzlich anerkannt<br />

werde. Aber schlimmer als Größenwahn ist<br />

die Dummheit, die der Welt einredet, der Oberste<br />

Gerichtshof bestehe auf einem Verrat der »Gewährsmänner«.<br />

In Wahrheit ist im Gesetz für jene berücksichtigungswerten<br />

Fälle, in denen auch dem Redakteur<br />

die Aussage zur Schande oder zum Schaden gereichen<br />

würde, ausreichend vorgesorgt, und der Oberste Gerichtshof<br />

will die Enthebung des Redakteurs vom<br />

Zeugniszwang bloß von der Prüfung des Einzelfalles<br />

abhängig gemacht und nicht als die Anerkennung eines<br />

Privilegs bestimmt wissen. Kein Untersuchungsrichter,<br />

dem sich ein Autor oder der verantwortliche Redakteur<br />

als Täter stellt, wird auf den »Gewährsmann«, dessen<br />

Verborgenheit auch in den seltensten Fällen schimpflich<br />

ist, erpicht sein. Aber daß eine prinzipielle Befreiung<br />

vom Zeugniszwang unerhört wäre, weist sich an jenen<br />

viel häjifigeren Fällen, wo nach dem Autor (nicht<br />

»Gewährsmann«) eines Artikels gefahndet wird, an<br />

dessen Erscheinen der verantwortliche Redakteur<br />

bloß durch Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge<br />

beteiligt sein will. Ein Lump, auf den alle<br />

Welt als den ständigen Verfasser anonymer »Wochenplaudereien«<br />

mit Findern zeigt, wird wegen Beleidi-<br />

.

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