University of Excellence - fteval
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Evaluierungen als auch in der Erfolgsmessung der UoE als<br />
Institution. Ein Limit für die Einwerbung von Projekt- und<br />
Programmgeldern liegt bei der Verarbeitbarkeit mit den<br />
Forschungsgebieten der UoE und vor allem bei der Sicherstellung<br />
hervorragender wissenschaftlicher Forschung und der Erreichung<br />
wissenschaftlich-strategischer Ziele. Sind diese gefährdet, so sind<br />
weitere Drittmittel nicht um jeden Preis anzustreben. 71<br />
Die Drittmittelziele für die UoE können insbesondere dann sehr<br />
ambitioniert gesteckt werden, wenn u.a. folgende positive<br />
Entwicklungen eintreten:<br />
• Erhöhung der Mittel für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen<br />
Forschung (FWF)<br />
• Einrichtung eines „European Research Council“ zur Förderung<br />
der exzellenzorientierten Grundlagenforschung (siehe Anhang Nr.<br />
7);<br />
• Entwicklungen in den Richtlinien für die Förderprogramme, die<br />
zur Kalkulation von Vollkosten und damit zu höherer<br />
Kostenwahrheit in der Projekt- und Programmförderung auf den<br />
verschiedenen Ebenen führen;<br />
• Stärkere steuerliche Begünstigung von privaten Schenkungen /<br />
Stiftungen für Wissenschaft und Forschung.<br />
Anzumerken ist, dass sich für die Grundlagenforschung in Europa in<br />
jüngster Zeit „Märkte“ zu entwickeln beginnen. Es entstehen neue<br />
Financiers, wie z.B. voraussichtlich der European Research Council<br />
oder diverse private Stiftungen, und auch auf der Seite der<br />
Forschungs-institutionen treten neue – öffentliche und private –<br />
Akteure auf die Bühne. Je entwickelter dieser Markt ist, desto besser<br />
wird sich die UoE auf ihm bewegen können. Offensichtlich ist jedoch,<br />
dass sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht exakt vorhersagen lässt,<br />
inwieweit die UoE von den neuen Forschungs- und<br />
Finanzierungsmärkten in Europa und der damit<br />
zusammenhängenden Gesetzgebung pr<strong>of</strong>itieren können wird.<br />
8.3 Finanzierungsquellen<br />
Der Vorschlag für die rechtliche Konstruktion der UoE wurde auch<br />
unter der Prämisse entwickelt, dass sich für potenzielle<br />
Finanzierungsquellen keine wesentlichen Einschränkungen ergeben,<br />
und dass darüber hinaus Anreize für Financiers bestehen, die sich<br />
71 Wobei zu bedenken ist, dass Forschungsprogramme unter Umständen nicht immer die „hot fields“<br />
abdecken, die an der UoE bearbeitet werden, sondern zeitlich hinter diesen „herhinken“.<br />
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