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University of Excellence - fteval

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11.1. Das heißt, sie erhalten zwar ein großzügiges Startpaket für Personal und<br />

Investitionen, müssen aber nach einer Zeit die überwiegenden Ressourcen aus<br />

UoE-internen und externen Quellen im Wege des Wettbewerbs erringen.<br />

11.2. Weiters bedeutet dies, dass es zwar PostDocs, aber keine AssistentInnen<br />

gibt. Jüngere ForscherInnen werden Assistant Pr<strong>of</strong>essor und haben s<strong>of</strong>ort die<br />

Möglichkeit, mit einer eigenen Gruppe ein eigenes Thema verantwortlich zu<br />

bearbeiten.<br />

11.3. Ob ein gegliedertes Karrieremuster eingeführt wird oder nicht: Alle sind<br />

gleichrangige Mitglieder der „Faculty“.<br />

11.4. Tenure soll nicht ausgeschlossen sein, allerdings in einem kleineren<br />

Ausmaß eingesetzt werden. Einer Kontinuität muss laufender Austausch<br />

gegenüber stehen.<br />

11.5. Wettbewerbsfähige Gehälter sind eine Voraussetzung für die Rekrutierung<br />

von Spitzenkräften.<br />

Rechtsform<br />

12. Die UoE soll sich jedenfalls selbst gehören und keinen kurzfristigen Interventionen<br />

von außen ungeschützt ausgesetzt sein. Daher soll eine Stiftung als Trägerin<br />

gegründet werden, wobei die Wege „(gemeinnützige) Privatstiftung“ und „Stiftung<br />

nach Stiftungs- und Fondsgesetz“ möglich sind.<br />

12.1. Die Stifter sollen jedenfalls aus drei Kreisen stammen, um dem<br />

Unterfangen die nötige Breite und Substanz zu geben: Gebietskörperschaften,<br />

(Wiener oder andere) Universitäten und Private (Unternehmen, Verbände,<br />

Privatpersonen). Stifter bringen entweder viel Geld oder andere wichtige<br />

Ressourcen ein und sind die Träger der <strong>University</strong> <strong>of</strong> <strong>Excellence</strong>.<br />

12.2. Die Stiftungslösung hat darauf zu achten, dass Finanzierung durch Private<br />

möglichst steuerschonend erfolgen kann. Dem gemäß ist auch in der UoE ein<br />

pr<strong>of</strong>essionelles Management zum Aufbau eines Vermögens und zur Einwerbung<br />

privater Schenkungen vorzusehen.<br />

13. Die Stiftung selbst wäre wiederum Trägerin einer Privatuniversität nach dem<br />

Akkreditierungsgesetz oder einer Universität aufgrund eigener gesetzlicher<br />

Ermächtigung. Sie verleiht die Titel, und ist Arbeitgeberin der MitarbeiterInnen.<br />

Leitungsstrukturen und Organisation<br />

14. Die Stifter nominieren hochrangige Persönlichkeiten und ExpertInnen in den<br />

Stiftungsrat. Die Kompetenzen sollten in der Stiftungsurkunde bzw. Satzung<br />

festgehalten werden. Es ist zu diskutieren, ob die Leitung des Wissenschaftlichen<br />

Rates auch im Stiftungsrat sitzt.<br />

15. Der Wissenschaftliche Rat (Scientific Council) besteht aus namhaften ausländischen<br />

WissenschaftlerInnen. Ihre Hauptaufgabe ist die Organisation von Evaluierungen,<br />

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