University of Excellence - fteval
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11.1. Das heißt, sie erhalten zwar ein großzügiges Startpaket für Personal und<br />
Investitionen, müssen aber nach einer Zeit die überwiegenden Ressourcen aus<br />
UoE-internen und externen Quellen im Wege des Wettbewerbs erringen.<br />
11.2. Weiters bedeutet dies, dass es zwar PostDocs, aber keine AssistentInnen<br />
gibt. Jüngere ForscherInnen werden Assistant Pr<strong>of</strong>essor und haben s<strong>of</strong>ort die<br />
Möglichkeit, mit einer eigenen Gruppe ein eigenes Thema verantwortlich zu<br />
bearbeiten.<br />
11.3. Ob ein gegliedertes Karrieremuster eingeführt wird oder nicht: Alle sind<br />
gleichrangige Mitglieder der „Faculty“.<br />
11.4. Tenure soll nicht ausgeschlossen sein, allerdings in einem kleineren<br />
Ausmaß eingesetzt werden. Einer Kontinuität muss laufender Austausch<br />
gegenüber stehen.<br />
11.5. Wettbewerbsfähige Gehälter sind eine Voraussetzung für die Rekrutierung<br />
von Spitzenkräften.<br />
Rechtsform<br />
12. Die UoE soll sich jedenfalls selbst gehören und keinen kurzfristigen Interventionen<br />
von außen ungeschützt ausgesetzt sein. Daher soll eine Stiftung als Trägerin<br />
gegründet werden, wobei die Wege „(gemeinnützige) Privatstiftung“ und „Stiftung<br />
nach Stiftungs- und Fondsgesetz“ möglich sind.<br />
12.1. Die Stifter sollen jedenfalls aus drei Kreisen stammen, um dem<br />
Unterfangen die nötige Breite und Substanz zu geben: Gebietskörperschaften,<br />
(Wiener oder andere) Universitäten und Private (Unternehmen, Verbände,<br />
Privatpersonen). Stifter bringen entweder viel Geld oder andere wichtige<br />
Ressourcen ein und sind die Träger der <strong>University</strong> <strong>of</strong> <strong>Excellence</strong>.<br />
12.2. Die Stiftungslösung hat darauf zu achten, dass Finanzierung durch Private<br />
möglichst steuerschonend erfolgen kann. Dem gemäß ist auch in der UoE ein<br />
pr<strong>of</strong>essionelles Management zum Aufbau eines Vermögens und zur Einwerbung<br />
privater Schenkungen vorzusehen.<br />
13. Die Stiftung selbst wäre wiederum Trägerin einer Privatuniversität nach dem<br />
Akkreditierungsgesetz oder einer Universität aufgrund eigener gesetzlicher<br />
Ermächtigung. Sie verleiht die Titel, und ist Arbeitgeberin der MitarbeiterInnen.<br />
Leitungsstrukturen und Organisation<br />
14. Die Stifter nominieren hochrangige Persönlichkeiten und ExpertInnen in den<br />
Stiftungsrat. Die Kompetenzen sollten in der Stiftungsurkunde bzw. Satzung<br />
festgehalten werden. Es ist zu diskutieren, ob die Leitung des Wissenschaftlichen<br />
Rates auch im Stiftungsrat sitzt.<br />
15. Der Wissenschaftliche Rat (Scientific Council) besteht aus namhaften ausländischen<br />
WissenschaftlerInnen. Ihre Hauptaufgabe ist die Organisation von Evaluierungen,<br />
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