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University of Excellence - fteval

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Förderungen 20 reagiert. Eine Weiterführung dieser Politik scheint<br />

geboten, und ist auch erwartbar.<br />

Für Wien ist der weitere Ausbau des Forschungsstandortes eine<br />

zentrale und sich logisch ergebende Standortstrategie: Das betrifft<br />

sowohl die allgemeine Wünschbarkeit als auch den eigenen<br />

konkreten Beitrag, den die Stadt zu leisten bereit ist.<br />

3.2.2 Fragen der Zuständigkeit für Wissenschaft und<br />

Forschung<br />

Während Technologie- und Standortpolitik als sehr breite Begriffe<br />

sowohl als Bundes- als auch als Landesaufgaben gesehen<br />

werden können und auch rechtlich und tatsächlich gesehen<br />

werden, ist die Kompetenzzuordnung für Fragen der Wissenschaft<br />

in der Verfassung geregelt, man findet sie nur nicht unmittelbar.<br />

Kommentatoren und Rechtssprechung legen aber den Artikel 14<br />

(1) der Bundesverfassung (B-VG), das Schulwesen, so aus, dass<br />

damit auch das Hochschulwesen umfasst ist. Die Grundregel zu<br />

Artikel 14 B-VG lautet, dass die hier zuzurechnenden<br />

Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache<br />

sind, s<strong>of</strong>ern nicht in diesem Artikel Ausnahmen davon normiert<br />

sind. Hinsichtlich des Hochschulwesens sind keine Ausnahmen<br />

vorgesehen, es ist ja nicht einmal explizit erwähnt.<br />

Diese klare Bundeszuständigkeit berührt aber weder die<br />

Möglichkeit, aus Landesmitteln einzelne universitäre Aktivitäten,<br />

namentlich in der wissenschaftlichen Forschung, zu finanzieren<br />

(zur weiteren Argumentation siehe Anhang Nr. 3) noch ist das<br />

Engagement eines Bundeslandes beim Aufbau und der<br />

Finanzierung von Privatuniversitäten berührt, wie etwa das<br />

Beispiel der eben gegründeten, mit vom Land getragenen<br />

Salzburger „Paracelsus Medizinuniversität“ (PMU) 21 zeigt. Weitere<br />

Fälle weisen argumentativ in diese Richtung, so etwa diverse<br />

regionale Fachhochschul-Trägerschaften oder die Frage der<br />

gemeinsamen Finanzierung von großflächigen und lang<br />

andauernden Aktivitäten, von Kompetenzzentren bis zur – nicht<br />

immer unumstrittenen – Finanzierung von klinischen<br />

Mehraufwendungen in Einrichtungen, die gleichzeitig<br />

Krankenhaus und Universität sind. Wien schließlich hat an<br />

Ausbau des<br />

Forschungsstandorts<br />

Wien<br />

Was dürfen Länder?<br />

20 Förderung der Unternehmensforschung oder Beteiligung an Bundesprogrammen wie den<br />

Kompetenzzentren durch das Zentrum für Innovation und Technologie (ZIT), Strukturfinanzierungen<br />

durch den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds (WWFF), Wissenschaftsförderung<br />

durch den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF).<br />

21 Die PMU erhält vom Land Salzburg neben Einmalgaben in den ersten fünf Jahren eine<br />

Gesamtsumme von 8 Mio. € (telefonische Information Land Salzburg).<br />

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