University of Excellence - fteval
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Förderungen 20 reagiert. Eine Weiterführung dieser Politik scheint<br />
geboten, und ist auch erwartbar.<br />
Für Wien ist der weitere Ausbau des Forschungsstandortes eine<br />
zentrale und sich logisch ergebende Standortstrategie: Das betrifft<br />
sowohl die allgemeine Wünschbarkeit als auch den eigenen<br />
konkreten Beitrag, den die Stadt zu leisten bereit ist.<br />
3.2.2 Fragen der Zuständigkeit für Wissenschaft und<br />
Forschung<br />
Während Technologie- und Standortpolitik als sehr breite Begriffe<br />
sowohl als Bundes- als auch als Landesaufgaben gesehen<br />
werden können und auch rechtlich und tatsächlich gesehen<br />
werden, ist die Kompetenzzuordnung für Fragen der Wissenschaft<br />
in der Verfassung geregelt, man findet sie nur nicht unmittelbar.<br />
Kommentatoren und Rechtssprechung legen aber den Artikel 14<br />
(1) der Bundesverfassung (B-VG), das Schulwesen, so aus, dass<br />
damit auch das Hochschulwesen umfasst ist. Die Grundregel zu<br />
Artikel 14 B-VG lautet, dass die hier zuzurechnenden<br />
Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache<br />
sind, s<strong>of</strong>ern nicht in diesem Artikel Ausnahmen davon normiert<br />
sind. Hinsichtlich des Hochschulwesens sind keine Ausnahmen<br />
vorgesehen, es ist ja nicht einmal explizit erwähnt.<br />
Diese klare Bundeszuständigkeit berührt aber weder die<br />
Möglichkeit, aus Landesmitteln einzelne universitäre Aktivitäten,<br />
namentlich in der wissenschaftlichen Forschung, zu finanzieren<br />
(zur weiteren Argumentation siehe Anhang Nr. 3) noch ist das<br />
Engagement eines Bundeslandes beim Aufbau und der<br />
Finanzierung von Privatuniversitäten berührt, wie etwa das<br />
Beispiel der eben gegründeten, mit vom Land getragenen<br />
Salzburger „Paracelsus Medizinuniversität“ (PMU) 21 zeigt. Weitere<br />
Fälle weisen argumentativ in diese Richtung, so etwa diverse<br />
regionale Fachhochschul-Trägerschaften oder die Frage der<br />
gemeinsamen Finanzierung von großflächigen und lang<br />
andauernden Aktivitäten, von Kompetenzzentren bis zur – nicht<br />
immer unumstrittenen – Finanzierung von klinischen<br />
Mehraufwendungen in Einrichtungen, die gleichzeitig<br />
Krankenhaus und Universität sind. Wien schließlich hat an<br />
Ausbau des<br />
Forschungsstandorts<br />
Wien<br />
Was dürfen Länder?<br />
20 Förderung der Unternehmensforschung oder Beteiligung an Bundesprogrammen wie den<br />
Kompetenzzentren durch das Zentrum für Innovation und Technologie (ZIT), Strukturfinanzierungen<br />
durch den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds (WWFF), Wissenschaftsförderung<br />
durch den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF).<br />
21 Die PMU erhält vom Land Salzburg neben Einmalgaben in den ersten fünf Jahren eine<br />
Gesamtsumme von 8 Mio. € (telefonische Information Land Salzburg).<br />
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