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Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research

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Wolfgang Richter<br />

• Betriebsgrößen, Subunternehmen, Marktsegmente:<br />

Zusammenhänge lassen sich<br />

nicht genau erkennen; jedoch nehmen Generalunternehmen<br />

häufig und offenbar billigend<br />

in Kauf, dass Subunternehmen ihre<br />

Preise nicht ohne Unterschreiten der Mindestlöhne<br />

kalkulieren und anbieten können;<br />

• Ökonomische Zyklen: Zusammenhänge<br />

lassen sich nicht genau erkennen, am<br />

ehesten zu Zyklen in den entsendenden<br />

Staaten (aus denen weniger Arbeiter herausgehen,<br />

wenn ihre Bauwirtschaften<br />

funktionieren oder gar boomen); <strong>im</strong> eigenen<br />

Staat befördern Krise und Rezession<br />

nichtangemeldete Arbeit;<br />

• Auftraggeber: Vor allem Öffentliche Hand<br />

und private Großunternehmen, aber auch<br />

private kleine Bauherren;<br />

• Regionen: Zunehmender Rückzug auf die<br />

gesetzlichen Mindestlöhne in den alten<br />

Bundesländern; steigende Löhne in den<br />

neuen Bundesländern, hier auch eine deutliche<br />

Abnahme nichtangezeigter Arbeit.<br />

2.4 Formen nichtangezeigter Arbeit<br />

<strong>im</strong> Bausektor in Beispielen<br />

• "Briefkastenfirmen" <strong>im</strong> Ausland<br />

Ein sich ausbreitendes Dienstleistungsgewerbe<br />

in West- und zunehmend auch in Osteuropa bietet<br />

Gründung, Anmeldung und Verwaltung von<br />

Briefkastenfirmen an. Die in Großbritannien,<br />

Portugal oder in Osteuropa gegründete Baufirma<br />

'entsendet' Arbeiter nach Deutschland, für<br />

die vorgeblich <strong>im</strong> eigenen Land Steuern und Sozialversicherungsbeiträge<br />

gezahlt werden. Dieser<br />

Vorgang kann von der zuständigen Finanzkontrolle<br />

<strong>Schwarzarbeit</strong> wegen des einzuhaltenden<br />

Dienstwegs von der Baustelle zur Briefkastenfirma<br />

nicht zeitnah genug geprüft werden.<br />

Es handelt sich oft um organisierte Kr<strong>im</strong>inalität,<br />

die bisher nicht oder kaum wirksam bekämpft<br />

werden kann. Die für die Prüfungs- und<br />

Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle<br />

<strong>Schwarzarbeit</strong> notwendigen Informationen<br />

über Geschäftstätigkeiten entsendender Firmen<br />

müssen <strong>im</strong> Wege der Rechts- und Amtshilfe<br />

gewonnen werden. Aktuell gibt es Bemühungen,<br />

<strong>im</strong> Sinne einer wirksamen Bekämpfung der<br />

<strong>Schwarzarbeit</strong>, die internationale Kooperation<br />

zu verbessern und den Informationsaustausch<br />

zu beschleunigen.<br />

• "Abdeckfirmen" und "Scheckeinlöser"<br />

Die sogenannten "Abdeckfirmen" sind Scheinfirmen.<br />

Sie stellen fingierte Rechnungen für<br />

nicht erbrachte Subunternehmerleistungen<br />

aus, mit denen von der Hauptfirma erhöhte Betriebsausgaben<br />

geltend gemacht werden und<br />

Umsatzsteuerzahlungen gemindert werden<br />

können. Zu dem Zeitpunkt, an dem diese Praktiken<br />

vom Finanzamt erkannt werden, ist die<br />

Scheinfirma in der Regel aufgelöst. In der Zwischenzeit<br />

von der Hauptfirma geleistete Zahlungen<br />

an die Scheinfirma werden durch den sogenannten<br />

"Scheckeinlöser" abgehoben und<br />

unter Abzug von Provisionen cash zurückgegeben.<br />

• "Doppelte Buchführung"<br />

Zum betrügerischen Unterlaufen des allgemeinverbindlichen<br />

Mindestlohns werden in der<br />

Buchführung Arbeitszeiten von z.B. 160 Stunden/monatlich<br />

<strong>im</strong> Mindestlohn verzeichnet – in<br />

Wirklichkeit wird jedoch z.B. 200 Stunden gearbeitet,<br />

ohne Entlohnung für die 40 weiteren und<br />

nur in einer zweiten Buchführung verzeichneten<br />

Arbeitsstunden und ohne die entsprechenden<br />

Zahlungen für Sozialkasse, Sozialversicherung<br />

und Steuern für diese weiteren Arbeitsstunden.<br />

• "Einzugsermächtigung für Lohnkonten"<br />

Bei Vertragsabschluss in ihrem He<strong>im</strong>atland werden<br />

Arbeiter/innen zu der Nebenabrede gezwungen,<br />

dem einstellendem Unternehmen Einzugsermächtigungen<br />

für ihre Lohnkonten auszustellen,<br />

mit denen ihnen Teile des Lohns wieder<br />

abgezogen werden. Trotz formellen Einhal-<br />

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