Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
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Wolfgang Richter<br />
• Betriebsgrößen, Subunternehmen, Marktsegmente:<br />
Zusammenhänge lassen sich<br />
nicht genau erkennen; jedoch nehmen Generalunternehmen<br />
häufig und offenbar billigend<br />
in Kauf, dass Subunternehmen ihre<br />
Preise nicht ohne Unterschreiten der Mindestlöhne<br />
kalkulieren und anbieten können;<br />
• Ökonomische Zyklen: Zusammenhänge<br />
lassen sich nicht genau erkennen, am<br />
ehesten zu Zyklen in den entsendenden<br />
Staaten (aus denen weniger Arbeiter herausgehen,<br />
wenn ihre Bauwirtschaften<br />
funktionieren oder gar boomen); <strong>im</strong> eigenen<br />
Staat befördern Krise und Rezession<br />
nichtangemeldete Arbeit;<br />
• Auftraggeber: Vor allem Öffentliche Hand<br />
und private Großunternehmen, aber auch<br />
private kleine Bauherren;<br />
• Regionen: Zunehmender Rückzug auf die<br />
gesetzlichen Mindestlöhne in den alten<br />
Bundesländern; steigende Löhne in den<br />
neuen Bundesländern, hier auch eine deutliche<br />
Abnahme nichtangezeigter Arbeit.<br />
2.4 Formen nichtangezeigter Arbeit<br />
<strong>im</strong> Bausektor in Beispielen<br />
• "Briefkastenfirmen" <strong>im</strong> Ausland<br />
Ein sich ausbreitendes Dienstleistungsgewerbe<br />
in West- und zunehmend auch in Osteuropa bietet<br />
Gründung, Anmeldung und Verwaltung von<br />
Briefkastenfirmen an. Die in Großbritannien,<br />
Portugal oder in Osteuropa gegründete Baufirma<br />
'entsendet' Arbeiter nach Deutschland, für<br />
die vorgeblich <strong>im</strong> eigenen Land Steuern und Sozialversicherungsbeiträge<br />
gezahlt werden. Dieser<br />
Vorgang kann von der zuständigen Finanzkontrolle<br />
<strong>Schwarzarbeit</strong> wegen des einzuhaltenden<br />
Dienstwegs von der Baustelle zur Briefkastenfirma<br />
nicht zeitnah genug geprüft werden.<br />
Es handelt sich oft um organisierte Kr<strong>im</strong>inalität,<br />
die bisher nicht oder kaum wirksam bekämpft<br />
werden kann. Die für die Prüfungs- und<br />
Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle<br />
<strong>Schwarzarbeit</strong> notwendigen Informationen<br />
über Geschäftstätigkeiten entsendender Firmen<br />
müssen <strong>im</strong> Wege der Rechts- und Amtshilfe<br />
gewonnen werden. Aktuell gibt es Bemühungen,<br />
<strong>im</strong> Sinne einer wirksamen Bekämpfung der<br />
<strong>Schwarzarbeit</strong>, die internationale Kooperation<br />
zu verbessern und den Informationsaustausch<br />
zu beschleunigen.<br />
• "Abdeckfirmen" und "Scheckeinlöser"<br />
Die sogenannten "Abdeckfirmen" sind Scheinfirmen.<br />
Sie stellen fingierte Rechnungen für<br />
nicht erbrachte Subunternehmerleistungen<br />
aus, mit denen von der Hauptfirma erhöhte Betriebsausgaben<br />
geltend gemacht werden und<br />
Umsatzsteuerzahlungen gemindert werden<br />
können. Zu dem Zeitpunkt, an dem diese Praktiken<br />
vom Finanzamt erkannt werden, ist die<br />
Scheinfirma in der Regel aufgelöst. In der Zwischenzeit<br />
von der Hauptfirma geleistete Zahlungen<br />
an die Scheinfirma werden durch den sogenannten<br />
"Scheckeinlöser" abgehoben und<br />
unter Abzug von Provisionen cash zurückgegeben.<br />
• "Doppelte Buchführung"<br />
Zum betrügerischen Unterlaufen des allgemeinverbindlichen<br />
Mindestlohns werden in der<br />
Buchführung Arbeitszeiten von z.B. 160 Stunden/monatlich<br />
<strong>im</strong> Mindestlohn verzeichnet – in<br />
Wirklichkeit wird jedoch z.B. 200 Stunden gearbeitet,<br />
ohne Entlohnung für die 40 weiteren und<br />
nur in einer zweiten Buchführung verzeichneten<br />
Arbeitsstunden und ohne die entsprechenden<br />
Zahlungen für Sozialkasse, Sozialversicherung<br />
und Steuern für diese weiteren Arbeitsstunden.<br />
• "Einzugsermächtigung für Lohnkonten"<br />
Bei Vertragsabschluss in ihrem He<strong>im</strong>atland werden<br />
Arbeiter/innen zu der Nebenabrede gezwungen,<br />
dem einstellendem Unternehmen Einzugsermächtigungen<br />
für ihre Lohnkonten auszustellen,<br />
mit denen ihnen Teile des Lohns wieder<br />
abgezogen werden. Trotz formellen Einhal-<br />
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