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Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research

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EU-Arbeitsrecht für den EU-Arbeitsmarkt<br />

gungsverhältnisses zu tun, die sich in verschiedenen<br />

Sektoren unterschiedlich auswirken.<br />

3. Diskussionen zum europäischen<br />

Arbeitsrecht seit dem ‚Grünbuch’<br />

der Kommission<br />

Das europäische Arbeitsrecht ist schon lange in<br />

der Diskussion. Wir erinnern uns an die Sozialcharta<br />

von Madrid 1989, die Margaret Thatcher<br />

nicht unterschrieben hat. Verspätet hat die britische<br />

Regierung das Protokoll über Sozialpolitik<br />

von Maastricht 1992 schließlich auch unterschrieben.<br />

Aber das ist höchstens eine Grundlage<br />

für ein Arbeitsrecht der Europäischen Union.<br />

Es gab öffentliche Diskussionen, unterschiedlich<br />

intensiv in den Mitgliedsstaaten, je nachdem<br />

was es für sie ausmachte, über einige EU-<br />

Richtlinien wie die Dienstleistungsrichtlinie, Arbeitszeitrichtlinie,<br />

Richtlinie über Eurobetriebsräte,<br />

über ungemeldete Arbeit und Scheinselbständigkeit.<br />

Diese Diskussionen des vergangenen<br />

Jahrzehnts waren seitens der Arbeitnehmer<br />

von der Vorstellung beherrscht, dass vorhandene<br />

Regelungen zum Schutz der Arbeit verteidigt<br />

werden müssten. Wo solcher Schutz ohnehin<br />

fehlte, wie in Großbritannien, hat man die Diskussion<br />

kaum wahrgenommen.<br />

Nun hat die EU-Kommission ihr Grünbuch unter<br />

dem Titel „Ein modernes Arbeitsrecht für die<br />

Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ vorgelegt.<br />

Dafür kann man gute Gründe anführen.<br />

Jan Cremers hat ausgeführt, dass nationales Arbeitsrecht<br />

unter den Belastungen eines offenen<br />

europäischen Arbeits- und vor allem Dienstleistungsmarktes<br />

kaum standhält. Die bisherigen<br />

Versuche, ungemeldete und illegale Arbeit einzuschränken,<br />

sind nicht gelungen. Im Gegenteil,<br />

der Umfang solcher Arbeit jenseits bestehender<br />

Arbeitsrechte und Kollektivverträge<br />

n<strong>im</strong>mt zu. Die Gewerkschaften haben allenfalls<br />

auf nationaler Ebene reagiert. Zu einer Offensive<br />

auf europäischer Ebene hat es auf Arbeitnehmerseite<br />

nicht gereicht, weil die nationalen Organisationen<br />

untereinander uneins sind. Darum<br />

hat die EU-Kommission die Gelegenheit genutzt<br />

und ihr Grünbuch vorgelegt und zwar mit neo-liberaler<br />

Schlagseite, wie man gleich am Anfang<br />

liest: „Eine Steigerung der Reaktionsfähigkeit<br />

der europäischen Arbeitsmärkte ist ein ausschlaggebendes<br />

Element zur Anregung der<br />

Wirtschaftstätigkeit und Steigerung der Produktivität.“<br />

Damit ist eine Diskussion über europäisches<br />

Arbeitsrecht eröffnet, die längst<br />

überfällig ist. Hierauf reagieren nun die Organisationen<br />

der Arbeitnehmer, man hätte es vorhersagen<br />

können, vorwiegend defensiv. Wir<br />

müssen uns auf ein paar Beispiele beschränken<br />

und können auch diese hier nicht ausführlich<br />

behandeln.<br />

Der deutsche Gewerkschaftsbund hat in seiner<br />

Stellungnahme zum Grünbuch natürlich Recht,<br />

wenn er feststellt, dass es ein Missbrauch des<br />

Arbeitsrechts ist, wenn es für kapitalistische<br />

Wirtschaftspolitik instrumentalisiert wird. Er<br />

hat auch Recht, wenn er vorhandenen rechtlichen<br />

und tariflichen Arbeitsschutz veteidigt.<br />

Aber er identifiziert den Angriff auf das deutsche<br />

Arbeitsrecht „in Veränderungsprozessen<br />

in Folge der Globalisierung“, als ob der Angriff<br />

seine Wurzeln nicht auch <strong>im</strong> eigenen Land hätte.<br />

Er verteidigt dann folgerichtig vor allem<br />

deutsche Arbeitsrechte, wie man sie als ‚Normalarbeitsverhältnis’<br />

kennt, als ob es noch einen<br />

abgeschirmten deutschen Arbeitsmarkt<br />

gäbe. Wenn dieses Modell so wertvoll ist, warum<br />

entwirft der DGB keine Perspektive, wie man<br />

es auf den gesamten Arbeitsmarkt Europas<br />

(oder der Welt) ausdehnen könnte. Statt dessen<br />

bleibt es bei den Vorschlägen „zur Regelung des<br />

europäischen Arbeitsmarktes“ bei Reparaturvorschlägen<br />

an vorhanden Richtlinen, der Arbeitzeitrichlinie,<br />

der Gleichstellungsrichtlinie,<br />

der Entsenderichtlinie und der Betriebsratsrichtlinie.<br />

Demgegenüber hat die Stellungnahme des Europäischen<br />

Gewerkschaftsbundes durchaus<br />

auch strategische Perspektiven. Sie tritt für<br />

eine Stärkung der Stellung der Arbeiter be<strong>im</strong><br />

Wechsel zwischen Arbeitsverhältnissen ein und<br />

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