Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
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EU-Arbeitsrecht für den EU-Arbeitsmarkt<br />
gungsverhältnisses zu tun, die sich in verschiedenen<br />
Sektoren unterschiedlich auswirken.<br />
3. Diskussionen zum europäischen<br />
Arbeitsrecht seit dem ‚Grünbuch’<br />
der Kommission<br />
Das europäische Arbeitsrecht ist schon lange in<br />
der Diskussion. Wir erinnern uns an die Sozialcharta<br />
von Madrid 1989, die Margaret Thatcher<br />
nicht unterschrieben hat. Verspätet hat die britische<br />
Regierung das Protokoll über Sozialpolitik<br />
von Maastricht 1992 schließlich auch unterschrieben.<br />
Aber das ist höchstens eine Grundlage<br />
für ein Arbeitsrecht der Europäischen Union.<br />
Es gab öffentliche Diskussionen, unterschiedlich<br />
intensiv in den Mitgliedsstaaten, je nachdem<br />
was es für sie ausmachte, über einige EU-<br />
Richtlinien wie die Dienstleistungsrichtlinie, Arbeitszeitrichtlinie,<br />
Richtlinie über Eurobetriebsräte,<br />
über ungemeldete Arbeit und Scheinselbständigkeit.<br />
Diese Diskussionen des vergangenen<br />
Jahrzehnts waren seitens der Arbeitnehmer<br />
von der Vorstellung beherrscht, dass vorhandene<br />
Regelungen zum Schutz der Arbeit verteidigt<br />
werden müssten. Wo solcher Schutz ohnehin<br />
fehlte, wie in Großbritannien, hat man die Diskussion<br />
kaum wahrgenommen.<br />
Nun hat die EU-Kommission ihr Grünbuch unter<br />
dem Titel „Ein modernes Arbeitsrecht für die<br />
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ vorgelegt.<br />
Dafür kann man gute Gründe anführen.<br />
Jan Cremers hat ausgeführt, dass nationales Arbeitsrecht<br />
unter den Belastungen eines offenen<br />
europäischen Arbeits- und vor allem Dienstleistungsmarktes<br />
kaum standhält. Die bisherigen<br />
Versuche, ungemeldete und illegale Arbeit einzuschränken,<br />
sind nicht gelungen. Im Gegenteil,<br />
der Umfang solcher Arbeit jenseits bestehender<br />
Arbeitsrechte und Kollektivverträge<br />
n<strong>im</strong>mt zu. Die Gewerkschaften haben allenfalls<br />
auf nationaler Ebene reagiert. Zu einer Offensive<br />
auf europäischer Ebene hat es auf Arbeitnehmerseite<br />
nicht gereicht, weil die nationalen Organisationen<br />
untereinander uneins sind. Darum<br />
hat die EU-Kommission die Gelegenheit genutzt<br />
und ihr Grünbuch vorgelegt und zwar mit neo-liberaler<br />
Schlagseite, wie man gleich am Anfang<br />
liest: „Eine Steigerung der Reaktionsfähigkeit<br />
der europäischen Arbeitsmärkte ist ein ausschlaggebendes<br />
Element zur Anregung der<br />
Wirtschaftstätigkeit und Steigerung der Produktivität.“<br />
Damit ist eine Diskussion über europäisches<br />
Arbeitsrecht eröffnet, die längst<br />
überfällig ist. Hierauf reagieren nun die Organisationen<br />
der Arbeitnehmer, man hätte es vorhersagen<br />
können, vorwiegend defensiv. Wir<br />
müssen uns auf ein paar Beispiele beschränken<br />
und können auch diese hier nicht ausführlich<br />
behandeln.<br />
Der deutsche Gewerkschaftsbund hat in seiner<br />
Stellungnahme zum Grünbuch natürlich Recht,<br />
wenn er feststellt, dass es ein Missbrauch des<br />
Arbeitsrechts ist, wenn es für kapitalistische<br />
Wirtschaftspolitik instrumentalisiert wird. Er<br />
hat auch Recht, wenn er vorhandenen rechtlichen<br />
und tariflichen Arbeitsschutz veteidigt.<br />
Aber er identifiziert den Angriff auf das deutsche<br />
Arbeitsrecht „in Veränderungsprozessen<br />
in Folge der Globalisierung“, als ob der Angriff<br />
seine Wurzeln nicht auch <strong>im</strong> eigenen Land hätte.<br />
Er verteidigt dann folgerichtig vor allem<br />
deutsche Arbeitsrechte, wie man sie als ‚Normalarbeitsverhältnis’<br />
kennt, als ob es noch einen<br />
abgeschirmten deutschen Arbeitsmarkt<br />
gäbe. Wenn dieses Modell so wertvoll ist, warum<br />
entwirft der DGB keine Perspektive, wie man<br />
es auf den gesamten Arbeitsmarkt Europas<br />
(oder der Welt) ausdehnen könnte. Statt dessen<br />
bleibt es bei den Vorschlägen „zur Regelung des<br />
europäischen Arbeitsmarktes“ bei Reparaturvorschlägen<br />
an vorhanden Richtlinen, der Arbeitzeitrichlinie,<br />
der Gleichstellungsrichtlinie,<br />
der Entsenderichtlinie und der Betriebsratsrichtlinie.<br />
Demgegenüber hat die Stellungnahme des Europäischen<br />
Gewerkschaftsbundes durchaus<br />
auch strategische Perspektiven. Sie tritt für<br />
eine Stärkung der Stellung der Arbeiter be<strong>im</strong><br />
Wechsel zwischen Arbeitsverhältnissen ein und<br />
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