Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
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Wolfgang Richter<br />
III. ein Verstoßen gegen die Mitteilungspflicht<br />
gegenüber Arbeits- und Sozialamt,<br />
IV. ein Verstoßen gegen die Gewerbeordnung<br />
(GewO),<br />
V. ein Verstoßen gegen die Handwerksordnung<br />
(HwO).<br />
Ausgenommen sind Tätigkeiten für Angehörige<br />
oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit, <strong>im</strong> Wege<br />
der Nachbarschaftshilfe und zur Selbsthilfe. Sie<br />
gelten nicht als <strong>Schwarzarbeit</strong>, wenn sie nicht<br />
auf Gewinn gerichtet sind 2 .<br />
In der öffentlichen Debatte über die Arbeitsverhältnisse<br />
in Deutschland werden auch die Begriffe<br />
"Schattenwirtschaft" und "informeller<br />
(Arbeits-)Markt" benutzt, die allerdings je für<br />
sich mehr und auch anderes beinhalten, als die<br />
in den §§ 1.2 und 1.3 SchwArbG aufgenommenen<br />
Sachverhalte – zum Beispiel Eigenarbeit in<br />
Haushalt und Familie, gemeinschaftliches Arbeiten<br />
in Haushaltsnähe, ehrenamtliche Tätigkeiten.<br />
Ein weiterer Begriff in der Diskussion über die<br />
Arbeitsverhältnisse in Deutschland ist "zweiter<br />
Arbeitsmarkt" – er erfasst nicht <strong>Schwarzarbeit</strong>,<br />
sondern er bezeichnet angezeigte Arbeit, die<br />
aufgrund öffentlich finanzierter Programme<br />
nicht oder nur teilweise dem Sozialversicherungs-<br />
und Steuerrecht unterliegt und sich den<br />
darin liegenden Verpflichtungen zum Teil oder<br />
ganz entzieht. Sie beruht auf arbeitsmarkt- und<br />
sozialpolitischen Zielprogrammen, Gesetzen<br />
und Verordnungen und hat die erklärte Aufgabe,<br />
Ausbildungs- und Arbeitslose (wieder) in<br />
den "ersten Arbeitsmarkt" zu integrieren. Dieses<br />
Ziel wird seit vielen Jahren nicht mehr erreicht.<br />
In den so definierten Bereichen herrschen prekäre<br />
Arbeits- und Lebensbedingungen aufgrund<br />
kaum existenzsichernder Entlohnung oder Aufwandsentschädigung.<br />
Obwohl sie in der Systematik<br />
der Arbeits- und Sozialverhältnisse unter-<br />
2<br />
SchwArbG, neue Fassung, 01. 08. 2004 (vgl. Fußnote<br />
11), §1.3.<br />
schiedlich eingebettet sind, entsprechen sie einander<br />
in ihrer Prekarität, konditionieren sich in<br />
Entwicklung und fehlender Perspektive gegenseitig<br />
und durchdringen sich häufig. Der häufige<br />
Wechsel von einem zum anderen Bereich ist<br />
zum Normalfall geworden, während das Verlassen<br />
dieses prekären Bereichs mit einem Übergang<br />
zum "ersten Arbeitsmarkt" die Ausnahme<br />
geworden ist.<br />
Die Übergabe der Verantwortung für die aus<br />
dem "ersten Arbeitsmarkt" gedrängten Menschen<br />
an den Staat hat für die Entwicklung der<br />
Arbeitsmarkt- und Sozialverhältnisse gravierende<br />
Folgen. Die prekarisierten Arbeits- und<br />
Lebensverhältnisse in den anwachsenden<br />
staatlich "betreuten" Sektoren drücken unmittelbar<br />
auch auf die Produktivkraftentwicklung<br />
in den (noch) nicht prekarisierten Sektoren von<br />
Produktion und Konsumtion. Diese Tendenz betrifft<br />
nicht nur die sich damit nachhaltig verschlechternde<br />
Konditionierung der lebendigen<br />
Arbeit, sondern auch die sich damit ebenfalls<br />
nachhaltig verschlechternden Reproduktionsbedingungen<br />
des Kapitals.<br />
Angesichts des Niveaus der Deregulierungen in<br />
den Arbeitsmarkt- und Sozialverhältnissen erscheint<br />
der Ruf nach dem Staat als ordnender<br />
Kraft zur Regelung anstehender Fragen eher nebenrangig<br />
gegenüber dem Zurückholen der Produzenten<br />
in die gemeinsame Verantwortung für<br />
die Entwicklung von Produktion und Reproduktion.<br />
1.2 Das Volumen und der Anteil an der<br />
Volkswirtschaft<br />
Das mit Hilfe von nichtangezeigter Arbeit hergestellte<br />
volkswirtschaftliche Ergebnis und der<br />
Anteil am Bruttoinlandsprodukt werden nach<br />
wie vor ohne empirisch belegbare Nachweise<br />
nur geschätzt. Die Schätzungen liegen weit auseinander,<br />
vor allem aufgrund unterschiedlichen<br />
Einbeziehens von Typen nichtangezeigter Arbeit,<br />
unterschiedlicher methodischer Ansätze<br />
8