05.11.2013 Aufrufe

Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research

Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research

Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wolfgang Richter<br />

III. ein Verstoßen gegen die Mitteilungspflicht<br />

gegenüber Arbeits- und Sozialamt,<br />

IV. ein Verstoßen gegen die Gewerbeordnung<br />

(GewO),<br />

V. ein Verstoßen gegen die Handwerksordnung<br />

(HwO).<br />

Ausgenommen sind Tätigkeiten für Angehörige<br />

oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit, <strong>im</strong> Wege<br />

der Nachbarschaftshilfe und zur Selbsthilfe. Sie<br />

gelten nicht als <strong>Schwarzarbeit</strong>, wenn sie nicht<br />

auf Gewinn gerichtet sind 2 .<br />

In der öffentlichen Debatte über die Arbeitsverhältnisse<br />

in Deutschland werden auch die Begriffe<br />

"Schattenwirtschaft" und "informeller<br />

(Arbeits-)Markt" benutzt, die allerdings je für<br />

sich mehr und auch anderes beinhalten, als die<br />

in den §§ 1.2 und 1.3 SchwArbG aufgenommenen<br />

Sachverhalte – zum Beispiel Eigenarbeit in<br />

Haushalt und Familie, gemeinschaftliches Arbeiten<br />

in Haushaltsnähe, ehrenamtliche Tätigkeiten.<br />

Ein weiterer Begriff in der Diskussion über die<br />

Arbeitsverhältnisse in Deutschland ist "zweiter<br />

Arbeitsmarkt" – er erfasst nicht <strong>Schwarzarbeit</strong>,<br />

sondern er bezeichnet angezeigte Arbeit, die<br />

aufgrund öffentlich finanzierter Programme<br />

nicht oder nur teilweise dem Sozialversicherungs-<br />

und Steuerrecht unterliegt und sich den<br />

darin liegenden Verpflichtungen zum Teil oder<br />

ganz entzieht. Sie beruht auf arbeitsmarkt- und<br />

sozialpolitischen Zielprogrammen, Gesetzen<br />

und Verordnungen und hat die erklärte Aufgabe,<br />

Ausbildungs- und Arbeitslose (wieder) in<br />

den "ersten Arbeitsmarkt" zu integrieren. Dieses<br />

Ziel wird seit vielen Jahren nicht mehr erreicht.<br />

In den so definierten Bereichen herrschen prekäre<br />

Arbeits- und Lebensbedingungen aufgrund<br />

kaum existenzsichernder Entlohnung oder Aufwandsentschädigung.<br />

Obwohl sie in der Systematik<br />

der Arbeits- und Sozialverhältnisse unter-<br />

2<br />

SchwArbG, neue Fassung, 01. 08. 2004 (vgl. Fußnote<br />

11), §1.3.<br />

schiedlich eingebettet sind, entsprechen sie einander<br />

in ihrer Prekarität, konditionieren sich in<br />

Entwicklung und fehlender Perspektive gegenseitig<br />

und durchdringen sich häufig. Der häufige<br />

Wechsel von einem zum anderen Bereich ist<br />

zum Normalfall geworden, während das Verlassen<br />

dieses prekären Bereichs mit einem Übergang<br />

zum "ersten Arbeitsmarkt" die Ausnahme<br />

geworden ist.<br />

Die Übergabe der Verantwortung für die aus<br />

dem "ersten Arbeitsmarkt" gedrängten Menschen<br />

an den Staat hat für die Entwicklung der<br />

Arbeitsmarkt- und Sozialverhältnisse gravierende<br />

Folgen. Die prekarisierten Arbeits- und<br />

Lebensverhältnisse in den anwachsenden<br />

staatlich "betreuten" Sektoren drücken unmittelbar<br />

auch auf die Produktivkraftentwicklung<br />

in den (noch) nicht prekarisierten Sektoren von<br />

Produktion und Konsumtion. Diese Tendenz betrifft<br />

nicht nur die sich damit nachhaltig verschlechternde<br />

Konditionierung der lebendigen<br />

Arbeit, sondern auch die sich damit ebenfalls<br />

nachhaltig verschlechternden Reproduktionsbedingungen<br />

des Kapitals.<br />

Angesichts des Niveaus der Deregulierungen in<br />

den Arbeitsmarkt- und Sozialverhältnissen erscheint<br />

der Ruf nach dem Staat als ordnender<br />

Kraft zur Regelung anstehender Fragen eher nebenrangig<br />

gegenüber dem Zurückholen der Produzenten<br />

in die gemeinsame Verantwortung für<br />

die Entwicklung von Produktion und Reproduktion.<br />

1.2 Das Volumen und der Anteil an der<br />

Volkswirtschaft<br />

Das mit Hilfe von nichtangezeigter Arbeit hergestellte<br />

volkswirtschaftliche Ergebnis und der<br />

Anteil am Bruttoinlandsprodukt werden nach<br />

wie vor ohne empirisch belegbare Nachweise<br />

nur geschätzt. Die Schätzungen liegen weit auseinander,<br />

vor allem aufgrund unterschiedlichen<br />

Einbeziehens von Typen nichtangezeigter Arbeit,<br />

unterschiedlicher methodischer Ansätze<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!