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Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research

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Illegale Arbeitsvermittlung und <strong>Schwarzarbeit</strong><br />

Die Hauptzielgruppe bei den bestehenden<br />

Maßnahmen zur Bekämpfung ungemeldeter Arbeit<br />

st<strong>im</strong>mt nicht mit den tatsächlichen Hauptbeteiligten<br />

an ungemeldeter Arbeit in der Baubranche<br />

überein. Folglich wirken sich die ergriffenen<br />

Maßnahmen nur geringfügig auf die Verminderung<br />

ungemeldeter Arbeit aus.<br />

Unterschiedliche Kategorien verlangen unterschiedliche<br />

Maßnahmen. Wir fanden drei<br />

grundlegende Arten von Arbeitnehmern an der<br />

ungemeldeten Arbeit <strong>im</strong> <strong>Baugewerbe</strong> beteiligt:<br />

reguläre Lohnarbeiter, Selbständige und ungemeldete<br />

Arbeitnehmer (in Abhängigkeit von<br />

Agenturen oder illegalen Arbeitsvermittlern). Je<br />

nach rechtlichem Status sind die benannten Kategorien<br />

auch unterschiedlich angreifbar. Um<br />

das Problem der ungemeldeten Aktivitäten zu<br />

lösen, bedarf es differenzierter Ansätze und<br />

Maßnahmen.<br />

Bestehende innerstaatliche Definitionen zu Beschäftigtenstatus,<br />

selbständigen Arbeitnehmern<br />

und Verträgen für Dienstleistungen lassen<br />

sich nicht in eine wirksame Politik für die Baubranche<br />

einbinden, so lange diese Festlegungen<br />

und Definitionen nur innerhalb dieser nationalen<br />

Grenzen gelten. Formalität bedeutet<br />

auch Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben<br />

und Sozialversicherungsgesetze. Die Unterschiede<br />

zwischen dem vollkommenen Fehlen<br />

von Regeln und der Nichteinhaltung von<br />

Best<strong>im</strong>mungen, und dies besonders in Bezug<br />

auf Geltungsbereich und Einhaltung, können<br />

nicht mehr nur innerstaatlich aufgehoben werden.<br />

Das Beziehungsgeflecht zwischen den verschiedenen<br />

<strong>im</strong> Rahmen der ungemeldeten Arbeit<br />

beteiligten Akteuren – Kunden, Arbeitgeber,<br />

Arbeiter, Institutionen zur Beschaffung von<br />

Arbeitskräften und öffentliche Behörden –<br />

muss in ein ordnungspolitisches Rahmenwerk<br />

eingebunden werden, das die Verpflichtungen<br />

aller Akteure festschreibt. Dazu gehören dann<br />

unter anderem die Kettenhaftung bei der Untervergabe,<br />

die Kontrolle der Leiharbeitsvermittlung<br />

sowie die Regulierung des Zustroms an Arbeitern.<br />

Die Behörden müssen Methoden entwickeln,<br />

um die Einhaltung der arbeitsrechtlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen sowie die verpflichtende<br />

Legalisierung von Arbeitsbeziehungen zusammen<br />

mit den Verfahren und Methoden zur Förderung<br />

fairen Wettbewerbs sicher zu stellen.<br />

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