Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
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Illegale Arbeitsvermittlung und <strong>Schwarzarbeit</strong><br />
Die Hauptzielgruppe bei den bestehenden<br />
Maßnahmen zur Bekämpfung ungemeldeter Arbeit<br />
st<strong>im</strong>mt nicht mit den tatsächlichen Hauptbeteiligten<br />
an ungemeldeter Arbeit in der Baubranche<br />
überein. Folglich wirken sich die ergriffenen<br />
Maßnahmen nur geringfügig auf die Verminderung<br />
ungemeldeter Arbeit aus.<br />
Unterschiedliche Kategorien verlangen unterschiedliche<br />
Maßnahmen. Wir fanden drei<br />
grundlegende Arten von Arbeitnehmern an der<br />
ungemeldeten Arbeit <strong>im</strong> <strong>Baugewerbe</strong> beteiligt:<br />
reguläre Lohnarbeiter, Selbständige und ungemeldete<br />
Arbeitnehmer (in Abhängigkeit von<br />
Agenturen oder illegalen Arbeitsvermittlern). Je<br />
nach rechtlichem Status sind die benannten Kategorien<br />
auch unterschiedlich angreifbar. Um<br />
das Problem der ungemeldeten Aktivitäten zu<br />
lösen, bedarf es differenzierter Ansätze und<br />
Maßnahmen.<br />
Bestehende innerstaatliche Definitionen zu Beschäftigtenstatus,<br />
selbständigen Arbeitnehmern<br />
und Verträgen für Dienstleistungen lassen<br />
sich nicht in eine wirksame Politik für die Baubranche<br />
einbinden, so lange diese Festlegungen<br />
und Definitionen nur innerhalb dieser nationalen<br />
Grenzen gelten. Formalität bedeutet<br />
auch Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben<br />
und Sozialversicherungsgesetze. Die Unterschiede<br />
zwischen dem vollkommenen Fehlen<br />
von Regeln und der Nichteinhaltung von<br />
Best<strong>im</strong>mungen, und dies besonders in Bezug<br />
auf Geltungsbereich und Einhaltung, können<br />
nicht mehr nur innerstaatlich aufgehoben werden.<br />
Das Beziehungsgeflecht zwischen den verschiedenen<br />
<strong>im</strong> Rahmen der ungemeldeten Arbeit<br />
beteiligten Akteuren – Kunden, Arbeitgeber,<br />
Arbeiter, Institutionen zur Beschaffung von<br />
Arbeitskräften und öffentliche Behörden –<br />
muss in ein ordnungspolitisches Rahmenwerk<br />
eingebunden werden, das die Verpflichtungen<br />
aller Akteure festschreibt. Dazu gehören dann<br />
unter anderem die Kettenhaftung bei der Untervergabe,<br />
die Kontrolle der Leiharbeitsvermittlung<br />
sowie die Regulierung des Zustroms an Arbeitern.<br />
Die Behörden müssen Methoden entwickeln,<br />
um die Einhaltung der arbeitsrechtlichen<br />
Best<strong>im</strong>mungen sowie die verpflichtende<br />
Legalisierung von Arbeitsbeziehungen zusammen<br />
mit den Verfahren und Methoden zur Förderung<br />
fairen Wettbewerbs sicher zu stellen.<br />
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