Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
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"<strong>Schwarzarbeit</strong>" <strong>im</strong> deutschen <strong>Baugewerbe</strong><br />
• Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen<br />
Straftaten <strong>im</strong> Jahr 2001: 9.200, 2002:<br />
8.700, 2003: 9.800, 2004: 57.000 und<br />
2005: 81.000.<br />
• Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen<br />
Ordnungswidrigkeiten <strong>im</strong> Jahr 2001:<br />
2.800, 2002: 1.700, 2003: 1.200, 2004:<br />
50.000 und 2005: 54.000.<br />
• Im Jahr 2005 betrug die Summe der Bußgelder<br />
67 Mill. Euro, der Wert der zur Vermögensabschöpfung<br />
gesicherten Vermögensgegenstände<br />
13 Mill. Euro, die Summe<br />
der Geldstrafen (einschließlich Wertersatz)<br />
von Urteilen und Strafbefehlen 21<br />
Mill. Euro, hingegen die Schadenssumme<br />
<strong>im</strong> Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen<br />
Ermittlungen 583 Mill. Euro; die Summe<br />
der erwirkten Freiheitsstrafen 995 Jahre.<br />
17<br />
Im <strong>Baugewerbe</strong> wurden erfasst:<br />
• Prüfungen von Bauarbeitgebern <strong>im</strong> Jahr<br />
2004: 34.000 und <strong>im</strong> Jahr 2005: 24.000.<br />
• Eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
gegen Arbeitgeber <strong>im</strong> Jahr 2004: 6.700<br />
und <strong>im</strong> Jahr 2005: 10.500.<br />
• Eingeleitete Strafverfahren gegen Arbeitgeber<br />
<strong>im</strong> Jahr 2004: 3.300 und <strong>im</strong> Jahr<br />
2005: 3.100.<br />
• Einen erheblichen Anteil der Prüfaktivität<br />
der FKS stellen die Arbeitnehmerprüfungen<br />
dar: Die Daten werden durch die FKS<br />
jedoch nicht gesondert statistisch erfasst<br />
und können daher auch nicht gesondert<br />
ausgewiesen werden.<br />
Ein computergestütztes Informationssystem –<br />
auch für den Datenaustausch mit befassten<br />
Stellen in Steuer-, Sozialversicherungs-, Sozialkassenfragen<br />
– wird aktuell aufgebaut. Das<br />
Problem der Datenmengen und die Entwicklung<br />
geeigneter Filter zur Reduzierung auf die notwendigen<br />
Daten muss noch geklärt werden.<br />
Beispiele für Probleme* der Kontrolle und Verfolgung:<br />
• Noch unzureichende Verstetigung der Baustellenbeobachtungen<br />
und -kontrollen,<br />
auch außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten<br />
und an Wochenenden.<br />
• Noch unzureichende Identifikationsmöglichkeiten<br />
auf der Baustelle trotz der Mitwirkungsverpflichtung<br />
der Bauunternehmen<br />
und der Beschäftigten. Die Mitführungspflicht<br />
des Sozialversicherungsausweises<br />
oder bei entsandten ausländischen<br />
Beschäftigten des E-101-Formulars wird<br />
als unzureichend, die Mitführungspflicht<br />
des Personalausweises bzw. Reisepasses<br />
für alle am Bau Anwesenden wird als notwendig<br />
eingeschätzt.<br />
• Noch unzureichende Bündelung der Informationen,<br />
Prüfaktionen und grenzübergreifenden<br />
Kooperationen.<br />
• Noch unzureichende Möglichkeiten der<br />
grenzübergreifenden Buß- und Strafgeldverfolgungen<br />
und –eintreibungen.<br />
• Schwierigkeiten der Prüfung von Qualifikationen<br />
und einzuhaltenden Tariflöhnen auf<br />
der Baustelle können nur durch lokale bzw.<br />
regionale Organe und Bündnisse aufgefangen<br />
werden, zentral können allenfalls die<br />
einzuhaltenden Mindestlöhne geprüft werden.<br />
Probleme der Prävention* bestehen u.a. in:<br />
• Der Aufklärung der Öffentlichkeit - "es<br />
handelt sich nicht um Kavaliersdelikte".<br />
• Dem Aufbau von kontinuierlicher arbeitenden<br />
"Arbeitskreisen Bau" auf zentraler<br />
Ebene und in regionalen Räumen.<br />
• Dem Aufbau grenzübergreifender, ggf. bilateraler<br />
Informationen für Ämter, Arbeitgeber<br />
und –nehmer.<br />
• Dem Aufdecken stets neuer, noch unbekannter<br />
Strategien und in der Regel kr<strong>im</strong>ineller<br />
Organisationsstrukturen, Arbeit<br />
nicht anzuzeigen.<br />
17 Alle Angaben nach: Finanzkontrolle <strong>Schwarzarbeit</strong>,<br />
Köln 2005<br />
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