Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Bekämpfung illegaler Beschäftigung<br />
soll jetzt durch Wertemanagement reaktiviert<br />
werden. Eine durchgängige Wirkung auf die Arbeitsstellen<br />
und Betriebe wäre wünschenswert,<br />
was allerdings mit einer gewissen Skepsis<br />
gesehen werden kann. Andere Maßnahmen<br />
wie Präqualifikation sind ebenfalls als Ordnungs-<br />
und Regelinstrument geeignet. Die Wirkung<br />
scheitert aber an der geringen Verbindlichkeit<br />
(weil freiwillig) und somit fehlender Gesamtakzeptanz<br />
in der Branche.<br />
Die Arbeitgeber müssen irgendwann Farbe bekennen<br />
und<br />
• sich auf neue Strukturen einlassen (Örtliche<br />
Baukommissionen u.ä.) sowie<br />
• durch Lohndumping unterbietende, „mehrfach<br />
auffällige Betriebe“ melden bzw. mit<br />
der IG BAU und der FKS zusammen bearbeiten.<br />
Wenn diese Betriebe dadurch vom<br />
Markt verschwinden, werden (fast) alle anderen<br />
damit leben können.<br />
Juristisch spitzfindige Vorgehensweisen zur Verwirklichung<br />
oder Umsetzung tariflicher Ansprüche<br />
sind zu unterlassen. In der derzeitigen Situation<br />
der Baubranche ist es kontraproduktiv,<br />
wenn den Arbeitnehmern, insbesondere Auszubildenden<br />
Entgelt vorenthalten wird, weil Tarifverträge<br />
nicht allgemeinverbindlich sind. Eine<br />
solche Beratungspraxis eines Arbeitgeberverbandes<br />
stellt schlichtweg eine Katastrophe dar.<br />
Die Arbeitgeber sind gut beraten, die Allgemeinverbindlichkeit<br />
von Tarifverträgen nicht<br />
nur fortzuführen, sondern auszubauen. Dies<br />
schützt die Verbandsbetriebe vor Unterbietungskonkurrenz<br />
der verbandsungebundenen<br />
Betriebe. Die Zeichen stehen z.Z. allerdings<br />
auf Ablehnung, was entsprechende Konsequenzen<br />
haben wird.<br />
Die weiter unter Ziffer II. genannten Widersprüche<br />
sind ebenfalls durch klare Bekenntnisse<br />
und deutliches Handeln aufzulösen: in Richtung<br />
Ordnung, nicht in Richtung mehr Chaos.<br />
Einige, wenn auch wenige oder kleine Schritte<br />
waren ja auch möglich.<br />
„Zugeständnisse des Staates“ müssen erkämpft<br />
werden<br />
Einige positive Entwicklungen sind bei der Auftragsvergabe<br />
der öffentlichen Hand <strong>im</strong> Bund zu<br />
verzeichnen. Allerdings sollte der Staat nicht<br />
nur Beispiel gebend sein, sondern auch Strukturen<br />
schaffen.<br />
In einigen Diskussionen gewinnt man den Eindruck,<br />
als müsse den Vertretern der Regierenden<br />
bei zusätzlichen Ordnungsinstrumenten<br />
(Baucard) etwas sehr teures abgerungen werden,<br />
so als hätte „der Staat“ kein Interesse an<br />
zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen,<br />
der Vermeidung von Bauschäden<br />
o.ä.<br />
Sicher sind auch Widerstände von öffentlichen<br />
Bauherren zu überwinden, da Bauen durch die<br />
Bekämpfung illegaler Beschäftigung auch teurer<br />
werden kann. Dies ist aber in Kauf zu nehmen,<br />
da der sozialisierte Schaden größer als<br />
der Nutzen für wenige ist. Zum anderen gibt es<br />
zur Verteuerung keinen Zwang – in anderen<br />
Ländern wird auch mit ordentlichen Arbeitsund<br />
Lohnbedingungen nicht teurer gebaut.<br />
Das Prinzip der Friwilligkeit, z.B. bei der Präqualifikation<br />
oder der so genannten „Bauabzugssteuer“,<br />
muss durch Pflicht ersetzt werden.<br />
Der deutsche Weg der „Grundsätzlichkeiten“<br />
mit zur Regel werdenden Ausnahmen ist<br />
m.E. nicht zielführend und darf als gescheitert<br />
angesehen werden.<br />
Ein Beitrag zum geordneten Wettbewerb könnte<br />
auch die Erhöhung der Gewährleistung für<br />
Bauleistungen sein, z.B. auf 10 oder 15 Jahre.<br />
Diese müsste zusätzlich gegen Insolvenz gesichert<br />
werden. Damit könnte sich Qualität gegenüber<br />
„geilem Geiz“ durchsetzen und eine<br />
Nachhaltigkeit des Bauens erreicht werden.<br />
Gute Beispiele für die Regulierung der Auftragsvergabe<br />
gab es auch schon! Öffentliche<br />
Auftraggeber hatten und haben z.B. bei den<br />
vergebenden Stellen auf der Länder- oder auch<br />
41