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Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research

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Die Bekämpfung illegaler Beschäftigung<br />

20% abgesenkte Ausbildungsvergütung zu<br />

zahlen. Weist sich der Arbeitnehmer als<br />

Gewerkschaftsmitglied aus, so können<br />

dann ja noch der Tariflohn bzw. die korrekte<br />

Ausbildungsvergütung gezahlt werden.<br />

Wer so agiert, darf sich über nichts mehr<br />

wundern!<br />

d) Als in der zweiten Tarifverhandlung <strong>im</strong><br />

<strong>Baugewerbe</strong> 2007 die Ost–Arbeitgeber des<br />

Handwerks nach ihrer Strategie in Betrieb<br />

und Branche gefragt wurden, lautete die<br />

Antwort nach einigem Zögern: Wir wollen<br />

überleben.<br />

In diesem Denken „konsequent“ forderten<br />

die Ost–Arbeitgeber (nicht nur des Handwerks)<br />

<strong>im</strong> Spitzengespräch der Tarifrunde<br />

am 15. Juli 2007 die Höhe der Mindestlöhne<br />

<strong>im</strong> Westen zu best<strong>im</strong>men. Als Grund der<br />

Ablehnung der Erhöhung wurde angeführt,<br />

dass damit der Wettbewerbsnachteil der<br />

Ostfirmen gefährdet sei.<br />

Wer den Wettbewerb nur über den Preis<br />

statt über Qualität und Produktivität austrägt,<br />

wird sich bei der Bekämpfung von<br />

Unterbietungskonkurrenz schwer tun.<br />

e) Die IG BAU hat in verschiedener Hinsicht<br />

versucht, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung<br />

voranzutreiben.<br />

Einführung einer Baucard, der Ausbau der<br />

Kompetenzen der SOKA-BAU bei der Bekämpfung<br />

illegaler Beschäftigung und<br />

Lohndumping, die Schaffung von weiteren<br />

Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetz, die Einrichtung von (paritätischen)<br />

Örtlichen Baukommissionen zur<br />

Initiierung, Durchführung und Koordinierung<br />

konkreter Maßnahmen und Aktivitäten<br />

u.a.m.<br />

In der Tarifrunde 2004/2005 war die IG<br />

BAU bereit, 0,2 % der Lohn- (und Gehaltserhöhung)<br />

in regionale Fonds zu geben, um<br />

damit örtliche Strukturen nach Schweizer<br />

Vorbild zu schaffen und die Kontroll- und<br />

Verfolgungsbehörden effektiver zu unterstützen.<br />

Für solche Strukturen war die Zeit<br />

damals noch nicht reif.<br />

Allerdings ist auch festzustellen, dass die<br />

organisierten Arbeitnehmer mit ihrer IG<br />

BAU bestehende tarifliche Ansprüche stärker<br />

vom Arbeitgeber einfordern müssen.<br />

Der effektiv gezahlte Stundenlohn in den<br />

östlichen Bundesländern liegt deutlich unter<br />

dem, was eigentlich gezahlt werde<br />

müsste (negative Lohndrift). Die Effektivlöhne<br />

<strong>im</strong> Westen entsprechen grundsätzlich<br />

dem Tarifniveau West, wobei es ein erhebliches<br />

Gefälle von Westen nach Osten<br />

gibt. Der Druck auf die Arbeitsverhältnisse<br />

in Ostniedersachsen, Osthessen und anderen<br />

Gebieten ist so stark gewachsen, dass<br />

auch hier der Mindestlohn 2 West eine<br />

stärkere Bedeutung gewonnen hat.<br />

Die Auslösung wurde in den Tarifverhandlungen<br />

2002 in den Bundesrahmentarifvertrag<br />

überführt und damit auch für nicht verbandsgebundene<br />

Betriebe (allgemein)verbindlich<br />

festgelegt. Festzustellen ist, dass<br />

nun mehr Arbeitnehmer als früher ihre Ansprüche<br />

be<strong>im</strong> Arbeitgeber geltend machen,<br />

allerdings <strong>im</strong>mer noch nicht alle.<br />

3. Handeln wäre …<br />

Tarifverträge und Gesetze sind die zentralen<br />

Voraussetzungen für Arbeitnehmerrechte –<br />

eine Garantie für ihre Umsetzung gibt es nicht<br />

(mehr).<br />

Die notwendigen Maßnahmen sind bereits bei<br />

der Benennung der Widersprüche deutlich geworden.<br />

Diese müssen jeweils aufgehoben<br />

werden!<br />

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