Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Bekämpfung illegaler Beschäftigung<br />
20% abgesenkte Ausbildungsvergütung zu<br />
zahlen. Weist sich der Arbeitnehmer als<br />
Gewerkschaftsmitglied aus, so können<br />
dann ja noch der Tariflohn bzw. die korrekte<br />
Ausbildungsvergütung gezahlt werden.<br />
Wer so agiert, darf sich über nichts mehr<br />
wundern!<br />
d) Als in der zweiten Tarifverhandlung <strong>im</strong><br />
<strong>Baugewerbe</strong> 2007 die Ost–Arbeitgeber des<br />
Handwerks nach ihrer Strategie in Betrieb<br />
und Branche gefragt wurden, lautete die<br />
Antwort nach einigem Zögern: Wir wollen<br />
überleben.<br />
In diesem Denken „konsequent“ forderten<br />
die Ost–Arbeitgeber (nicht nur des Handwerks)<br />
<strong>im</strong> Spitzengespräch der Tarifrunde<br />
am 15. Juli 2007 die Höhe der Mindestlöhne<br />
<strong>im</strong> Westen zu best<strong>im</strong>men. Als Grund der<br />
Ablehnung der Erhöhung wurde angeführt,<br />
dass damit der Wettbewerbsnachteil der<br />
Ostfirmen gefährdet sei.<br />
Wer den Wettbewerb nur über den Preis<br />
statt über Qualität und Produktivität austrägt,<br />
wird sich bei der Bekämpfung von<br />
Unterbietungskonkurrenz schwer tun.<br />
e) Die IG BAU hat in verschiedener Hinsicht<br />
versucht, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung<br />
voranzutreiben.<br />
Einführung einer Baucard, der Ausbau der<br />
Kompetenzen der SOKA-BAU bei der Bekämpfung<br />
illegaler Beschäftigung und<br />
Lohndumping, die Schaffung von weiteren<br />
Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-<br />
Entsendegesetz, die Einrichtung von (paritätischen)<br />
Örtlichen Baukommissionen zur<br />
Initiierung, Durchführung und Koordinierung<br />
konkreter Maßnahmen und Aktivitäten<br />
u.a.m.<br />
In der Tarifrunde 2004/2005 war die IG<br />
BAU bereit, 0,2 % der Lohn- (und Gehaltserhöhung)<br />
in regionale Fonds zu geben, um<br />
damit örtliche Strukturen nach Schweizer<br />
Vorbild zu schaffen und die Kontroll- und<br />
Verfolgungsbehörden effektiver zu unterstützen.<br />
Für solche Strukturen war die Zeit<br />
damals noch nicht reif.<br />
Allerdings ist auch festzustellen, dass die<br />
organisierten Arbeitnehmer mit ihrer IG<br />
BAU bestehende tarifliche Ansprüche stärker<br />
vom Arbeitgeber einfordern müssen.<br />
Der effektiv gezahlte Stundenlohn in den<br />
östlichen Bundesländern liegt deutlich unter<br />
dem, was eigentlich gezahlt werde<br />
müsste (negative Lohndrift). Die Effektivlöhne<br />
<strong>im</strong> Westen entsprechen grundsätzlich<br />
dem Tarifniveau West, wobei es ein erhebliches<br />
Gefälle von Westen nach Osten<br />
gibt. Der Druck auf die Arbeitsverhältnisse<br />
in Ostniedersachsen, Osthessen und anderen<br />
Gebieten ist so stark gewachsen, dass<br />
auch hier der Mindestlohn 2 West eine<br />
stärkere Bedeutung gewonnen hat.<br />
Die Auslösung wurde in den Tarifverhandlungen<br />
2002 in den Bundesrahmentarifvertrag<br />
überführt und damit auch für nicht verbandsgebundene<br />
Betriebe (allgemein)verbindlich<br />
festgelegt. Festzustellen ist, dass<br />
nun mehr Arbeitnehmer als früher ihre Ansprüche<br />
be<strong>im</strong> Arbeitgeber geltend machen,<br />
allerdings <strong>im</strong>mer noch nicht alle.<br />
3. Handeln wäre …<br />
Tarifverträge und Gesetze sind die zentralen<br />
Voraussetzungen für Arbeitnehmerrechte –<br />
eine Garantie für ihre Umsetzung gibt es nicht<br />
(mehr).<br />
Die notwendigen Maßnahmen sind bereits bei<br />
der Benennung der Widersprüche deutlich geworden.<br />
Diese müssen jeweils aufgehoben<br />
werden!<br />
39