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Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research

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Anhang 2<br />

Anhang<br />

Erste EFBH-Analyse des<br />

Vorschlags für eine Richtlinie über Sanktionen gegen Personen,<br />

die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt<br />

beschäftigen<br />

(KOM(2007)249)<br />

EFBH office<br />

Ansprechpartner:<br />

Werner BUELEN<br />

wbuelen@efbh.be<br />

Tel.: +32 2 227 1044<br />

Fax: +32 2 219 8228<br />

Koningsstraat 45/3<br />

B-1000 Brüssel<br />

I. Einleitung<br />

In der Begründung des Richtlinienvorschlags wird mit<br />

Recht das <strong>Baugewerbe</strong> als einer der besonders von "illegaler<br />

Beschäftigung" betroffenen Wirtschaftszweige erwähnt.<br />

Verschiedene Faktoren haben das Phänomen der<br />

"illegalen Beschäftigung" in den vergangenen Jahren verschärft.<br />

Einige Faktoren:<br />

Die Erweiterung der Europäischen Union hatte verschiedene<br />

verheerende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.<br />

Die Kluft zwischen den Lebensstandards in Ost- und<br />

Westeuropa beispielsweise ist sehr groß und sogar noch<br />

größer zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.<br />

Dieser Unterschied löst eine Arbeitswanderung von<br />

armen nach reichen Ländern aus. In der "illegalen Beschäftigung"<br />

werden die betroffenen Arbeitnehmer maßlos<br />

ausgebeutet. Wegen ihres illegalen Aufenthaltes können<br />

diese Arbeitnehmer kaum die selbstverständlichsten<br />

Grundrechte und Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen.<br />

Zur Lösung dieses Problems ist es notwendig, dass<br />

die EU und die Mitgliedstaaten die Wanderung von Arbeitnehmern<br />

<strong>im</strong> Herkunftsland, in den Transitländern und<br />

<strong>im</strong> Beschäftigungsland wirksam organisieren und kontrollieren.<br />

Zu den wichtigen Ergänzungsmaßnahmen gehören<br />

die Eindämmung der Korruption , die Verstärkung<br />

der Zolldienststellen und die Verstärkung der Gewerbeaufsicht<br />

in verschiedenen Mitgliedstaaten. Schließlich<br />

betont die EFBH auch, dass es eindeutig <strong>im</strong> Interesse der<br />

EU ist, die "illegale Beschäftigung" zusammen mit den<br />

Herkunftsländern zu bekämpfen und zugleich den Lebensstandard<br />

der Einwohner aus Drittstaaten zu erhöhen.<br />

waltungsmaßnahme als "administratives Hemmnis" betrachtet.<br />

Die illegale Beschäftigung kann nur eingedämmt<br />

werden, indem wirksame Vorschriften auch tatsächlich<br />

durchgesetzt werden. Die EFBH betont ausdrücklich,<br />

dass es nicht dem europäischen Gesetzgeber zusteht,<br />

durchdachte, aufgrund einer breiten Tragfläche entstandene<br />

und auf tatsächlichen Problemen basierende nationale<br />

administrative Vorschriften in Frage zu stellen oder<br />

an die Stelle nationaler Behörden zu treten.<br />

Nach Auffassung der EFBH ist der Bedarf an Beschäftigung<br />

für Bürger von außerhalb der Europäischen Union<br />

beschränkt. Diese Nachfrage nach Arbeitnehmern kann<br />

aus der EU vollständig abgedeckt werden. Deshalb hat<br />

die Europäische Union genügende Gründe, aus denen sie<br />

kräftig gegen die Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen<br />

ohne legalen Aufenthalt vorgehen muss.<br />

Angesichts des vorliegenden Richtlinienvorschlags freut<br />

sich die EFBH, dass die Europäische Kommission und insbesondere<br />

der zuständige Kommissar eine Initiative ergreifen,<br />

um das Problem der "illegalen Beschäftigung" in<br />

koordinierter Weise zu bekämpfen. Auf den gesammelten<br />

Erfahrungen und Kenntnissen basierend möchte die EFBH<br />

einen konstruktiven Beitrag zum Gesetzgebungsverfahren<br />

<strong>im</strong> Europäischen Parlament und <strong>im</strong> Rat leisten.<br />

II. Erste Analyse des Richtlinienvorschlags<br />

Anwendungsbereich der Richtlinie:<br />

Die wohl wichtigste Frage <strong>im</strong> Richtlinienvorschlag bilden<br />

der Anwendungsbereich und insbesondere die Frage,<br />

warum die Richtlinie ausschließlich für Drittstaatsangehörige<br />

gilt. Deutlichkeitshalber würde es sich empfehlen,<br />

den Anwendungsbereich auf alle Arbeitnehmer zu erweitern,<br />

ungeachtet der Tatsache, ob sie wohl oder nicht Angehöriger<br />

eines EU-Mitgliedstaates sind.<br />

Die EFBH anerkennt, dass diese Frage eng mit der<br />

Rechtsgrundlage der Richtlinie zusammenhängt. Allerdings<br />

ist es unverständlich, dass Arbeitnehmer aus Drittstaaten,<br />

die sich legal in der EU aufhalten (beispielsweise<br />

Studenten), aber wider ihren Aufenthaltsstatus tätig<br />

sind, außerhalb des Anwendungsbereichs fallen.<br />

Will die Richtlinie konkrete Ergebnisse erzielen, muss die<br />

Diskussion über den Anwendungsbereich der Richtlinie<br />

grundlegend revidiert werden. Dabei geht es sowohl um<br />

die sachliche wie persönliche Diskussion über die vorgeschlagene<br />

Richtlinie.<br />

Ein zusätzlicher negativer Faktor in der Europäischen Union<br />

ist der ständige Deregulierungsdrang, der jede Ver-<br />

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