Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
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Anhang 2<br />
Anhang<br />
Erste EFBH-Analyse des<br />
Vorschlags für eine Richtlinie über Sanktionen gegen Personen,<br />
die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt<br />
beschäftigen<br />
(KOM(2007)249)<br />
EFBH office<br />
Ansprechpartner:<br />
Werner BUELEN<br />
wbuelen@efbh.be<br />
Tel.: +32 2 227 1044<br />
Fax: +32 2 219 8228<br />
Koningsstraat 45/3<br />
B-1000 Brüssel<br />
I. Einleitung<br />
In der Begründung des Richtlinienvorschlags wird mit<br />
Recht das <strong>Baugewerbe</strong> als einer der besonders von "illegaler<br />
Beschäftigung" betroffenen Wirtschaftszweige erwähnt.<br />
Verschiedene Faktoren haben das Phänomen der<br />
"illegalen Beschäftigung" in den vergangenen Jahren verschärft.<br />
Einige Faktoren:<br />
Die Erweiterung der Europäischen Union hatte verschiedene<br />
verheerende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.<br />
Die Kluft zwischen den Lebensstandards in Ost- und<br />
Westeuropa beispielsweise ist sehr groß und sogar noch<br />
größer zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.<br />
Dieser Unterschied löst eine Arbeitswanderung von<br />
armen nach reichen Ländern aus. In der "illegalen Beschäftigung"<br />
werden die betroffenen Arbeitnehmer maßlos<br />
ausgebeutet. Wegen ihres illegalen Aufenthaltes können<br />
diese Arbeitnehmer kaum die selbstverständlichsten<br />
Grundrechte und Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen.<br />
Zur Lösung dieses Problems ist es notwendig, dass<br />
die EU und die Mitgliedstaaten die Wanderung von Arbeitnehmern<br />
<strong>im</strong> Herkunftsland, in den Transitländern und<br />
<strong>im</strong> Beschäftigungsland wirksam organisieren und kontrollieren.<br />
Zu den wichtigen Ergänzungsmaßnahmen gehören<br />
die Eindämmung der Korruption , die Verstärkung<br />
der Zolldienststellen und die Verstärkung der Gewerbeaufsicht<br />
in verschiedenen Mitgliedstaaten. Schließlich<br />
betont die EFBH auch, dass es eindeutig <strong>im</strong> Interesse der<br />
EU ist, die "illegale Beschäftigung" zusammen mit den<br />
Herkunftsländern zu bekämpfen und zugleich den Lebensstandard<br />
der Einwohner aus Drittstaaten zu erhöhen.<br />
waltungsmaßnahme als "administratives Hemmnis" betrachtet.<br />
Die illegale Beschäftigung kann nur eingedämmt<br />
werden, indem wirksame Vorschriften auch tatsächlich<br />
durchgesetzt werden. Die EFBH betont ausdrücklich,<br />
dass es nicht dem europäischen Gesetzgeber zusteht,<br />
durchdachte, aufgrund einer breiten Tragfläche entstandene<br />
und auf tatsächlichen Problemen basierende nationale<br />
administrative Vorschriften in Frage zu stellen oder<br />
an die Stelle nationaler Behörden zu treten.<br />
Nach Auffassung der EFBH ist der Bedarf an Beschäftigung<br />
für Bürger von außerhalb der Europäischen Union<br />
beschränkt. Diese Nachfrage nach Arbeitnehmern kann<br />
aus der EU vollständig abgedeckt werden. Deshalb hat<br />
die Europäische Union genügende Gründe, aus denen sie<br />
kräftig gegen die Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen<br />
ohne legalen Aufenthalt vorgehen muss.<br />
Angesichts des vorliegenden Richtlinienvorschlags freut<br />
sich die EFBH, dass die Europäische Kommission und insbesondere<br />
der zuständige Kommissar eine Initiative ergreifen,<br />
um das Problem der "illegalen Beschäftigung" in<br />
koordinierter Weise zu bekämpfen. Auf den gesammelten<br />
Erfahrungen und Kenntnissen basierend möchte die EFBH<br />
einen konstruktiven Beitrag zum Gesetzgebungsverfahren<br />
<strong>im</strong> Europäischen Parlament und <strong>im</strong> Rat leisten.<br />
II. Erste Analyse des Richtlinienvorschlags<br />
Anwendungsbereich der Richtlinie:<br />
Die wohl wichtigste Frage <strong>im</strong> Richtlinienvorschlag bilden<br />
der Anwendungsbereich und insbesondere die Frage,<br />
warum die Richtlinie ausschließlich für Drittstaatsangehörige<br />
gilt. Deutlichkeitshalber würde es sich empfehlen,<br />
den Anwendungsbereich auf alle Arbeitnehmer zu erweitern,<br />
ungeachtet der Tatsache, ob sie wohl oder nicht Angehöriger<br />
eines EU-Mitgliedstaates sind.<br />
Die EFBH anerkennt, dass diese Frage eng mit der<br />
Rechtsgrundlage der Richtlinie zusammenhängt. Allerdings<br />
ist es unverständlich, dass Arbeitnehmer aus Drittstaaten,<br />
die sich legal in der EU aufhalten (beispielsweise<br />
Studenten), aber wider ihren Aufenthaltsstatus tätig<br />
sind, außerhalb des Anwendungsbereichs fallen.<br />
Will die Richtlinie konkrete Ergebnisse erzielen, muss die<br />
Diskussion über den Anwendungsbereich der Richtlinie<br />
grundlegend revidiert werden. Dabei geht es sowohl um<br />
die sachliche wie persönliche Diskussion über die vorgeschlagene<br />
Richtlinie.<br />
Ein zusätzlicher negativer Faktor in der Europäischen Union<br />
ist der ständige Deregulierungsdrang, der jede Ver-<br />
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