Schwarzarbeit im Baugewerbe - Construction Labour Research
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Andreas Harnack<br />
ßen. Die konkreten Vorschläge zu Baustellenaktivitäten<br />
stoßen dann aber auch nicht<br />
<strong>im</strong>mer auf Begeisterung, da diese nicht<br />
ohne örtliche Recherche, Sammlung von<br />
Fakten und schließlich Meldung an den<br />
Zoll/die Finanzkontrolle <strong>Schwarzarbeit</strong><br />
(FKS) zum Erfolg führen. Wer nicht melden<br />
will, sollte aber nicht über die schlechte Situation<br />
klagen.<br />
Teilweise scheitert die Zusammenarbeit an<br />
Konflikten bei anderen Themen. Wenn ein<br />
Arbeitgeberverband die (stabilisierende)<br />
Allgemeinverbindlichkeit der Baulöhne <strong>im</strong><br />
Saarland (und <strong>im</strong> Herbst 2007 auch in<br />
Rheinland-Pfalz) ablehnt, fragt sich der<br />
Betrachter, wie erst dessen Ansinnen zur<br />
Bekämpfung illegaler Beschäftigung gemeint<br />
ist. Die Erfahrung zeigt: Ohne Allgemeinverbindlichkeit<br />
gibt es mehr Lohndumping,<br />
nicht nur in verbandsungebundenen<br />
Betrieben.<br />
Die IG BAU ist mittlerweile und entgegen<br />
früherer gewerkschaftlicher Positionen der<br />
bedeutend stärkere Verfechter allgmeinverbindlicher<br />
Baulöhne, <strong>im</strong> Idealfall sogar<br />
nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,<br />
als die anderen am Baugeschehen Beteiligten.<br />
Die weiteren Bündnisdiskussionen scheinen<br />
m.E. ungewiss, da „die“ Arbeitgeberverbände<br />
nach größerem betrieblichen<br />
Spielraum zur Lohngestaltung rufen. Damit<br />
wird eine wirkliche, eine effektive Kontrolle<br />
der gesetzlichen und tariflichen Best<strong>im</strong>mungen<br />
erheblich erschwert.<br />
Kleiner Lichtblick: Mit der Tarifrunde 2007<br />
wurde vereinbart, dass Betriebe bei ihrer<br />
Meldung der Bruttolöhne zukünftig die<br />
dem Bruttolohn zugrunde liegenden Arbeitsstunden<br />
melden müssen. Hier ergibt<br />
sich die Chance, den bislang größten Umgehungstatbestand<br />
zur Zahlung des Min-<br />
destlohnes – die Arbeitszeit – etwas transparenter<br />
und damit handhabbarer anzugehen.<br />
b) Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie<br />
hat <strong>im</strong> März 2007 eine Initiative zur<br />
bundesweiten Einführung eines Wertemanagements<br />
gestartet. Das Wertemanagement<br />
zielt nach eigenem Bekunden darauf<br />
ab, „Führungskräfte und Mitarbeiter über<br />
ein Kommunikations-, Anreiz- und Kontrollsystem<br />
auf Werte wie Fairness, Offenheit,<br />
Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit zu<br />
verpflichten“ (Presseinformation vom 21.<br />
März 2007).<br />
Das ist prinzipiell gut. Es kommt aber darauf<br />
an, dies konsequent in die Praxis umzusetzen.<br />
So sollten die Generalunternehmer<br />
eine entsprechende Vertragsgestaltung<br />
mit ihren Nachunternehmern vornehmen,<br />
z.B. auch zum Nachweis der Zahlung<br />
des entsprechenden Mindestlohns oder<br />
besser des Tariflohns. Qualität und Integrität<br />
müssen sich auch <strong>im</strong> Geldbeutel der Arbeitnehmer<br />
niederschlagen.<br />
Immerhin gibt es zwischen einem großen<br />
mittelständischen Betrieb, der IG BAU und<br />
dem europäischen Verein der Wanderarbeiter<br />
aber die Absprache, die Idee, eine Musterbaustelle<br />
durchzuführen und den Geldfluss<br />
vom Generalunternehmer bis zum<br />
„Sub–Arbeitnehmer“ sicher zu stellen.<br />
c) Der Zentralverband des Deutschen <strong>Baugewerbe</strong>s<br />
agiert aber anders. Hier steht noch<br />
die (Lohn-) Kostensenkung <strong>im</strong> Vordergrund<br />
der Überlegungen: Der Verband (!) hat entgegen<br />
der bisherigen Arbeitgeberphilosophie<br />
nun folgende Beratungspraxis entwickelt:<br />
Tariflohn nur für Gewerkschaftsmitglieder.<br />
Was früher ein gutes Flugblatt der<br />
Gewerkschaft gewesen wäre, bringt nun<br />
weiteres „Durcheinander“: Der Verband (!)<br />
empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben, <strong>im</strong><br />
Zweifel nur den Mindestlohn oder die um<br />
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