06.11.2013 Aufrufe

Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch

Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch

Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Projekt:<br />

Kontakt:<br />

Tel<br />

e-mail<br />

4 Wird ein bewilligtes Lebensmittel (Art. 5 Abs. 1 LGV) als Zutat in einem zusammengesetzten Lebensmittel<br />

(Art. 4 Abs. 3 LGV) eingesetzt, so ist in der Liste der Zutaten die Bewilligungsnummer (Art. 6 Abs. 3<br />

LGV) unmittelbar na<strong>ch</strong> der Zutat in Klammer anzugeben.<br />

Vorgesehene Kennzei<strong>ch</strong>nung<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!