Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch
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d. Zucker: Zuckerarten na<strong>ch</strong> Artikel 2 der Verordnung des EDI vom 23. November 20052 über Zuckerarten,<br />
süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse;<br />
e. Fett: alle Lipide, eins<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> Phospholipide;<br />
f. gesättigte Fettsäuren: Fettsäuren ohne Doppelbindung;<br />
g. einfa<strong>ch</strong> ungesättigte Fettsäuren: Fettsäuren mit einer cis-Doppelbindung;<br />
h. mehrfa<strong>ch</strong> ungesättigte Fettsäuren: Fettsäuren mit dur<strong>ch</strong> cis-cis-Methylengruppen unterbro<strong>ch</strong>enen<br />
Doppelbindungen;<br />
i. Nahrungsfasern (Ballaststoffe): Substanzen vorwiegend pflanzli<strong>ch</strong>en Ursprungs, die dur<strong>ch</strong> die endogenen<br />
Enzyme des mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Verdauungstraktes ni<strong>ch</strong>t hydrolysiert, aber im Dickdarm mikrobiell teilweise<br />
vergärt werden.<br />
Art. 23 Grundsatz<br />
1 Die Nährwertkennzei<strong>ch</strong>nung erfolgt freiwillig. Vorbehalten bleiben Absatz 2 und die Bestimmungen der<br />
Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über Speziallebensmittel.<br />
2 Wird auf der Verpackung, der Umhüllung, der Etikette oder in der Anpreisung eines Lebensmittels auf<br />
dessen besondere Nährwerteigens<strong>ch</strong>aften hingewiesen, so ist die Nährwertkennzei<strong>ch</strong>nung obligatoris<strong>ch</strong>;<br />
ausgenommen sind produktübergreifende Werbekampagnen. Ni<strong>ch</strong>t als Hinweis auf besondere Nährwerteigens<strong>ch</strong>aften<br />
gelten Angaben, die vorges<strong>ch</strong>rieben sind, wie «gezuckert» bei Fru<strong>ch</strong>tsäften.<br />
Art. 24 Zulässige Angaben<br />
Die Angaben über den Energiewert und über die Nährstoffe eines Lebensmittels können dur<strong>ch</strong> Angaben<br />
über den Gehalt an Stärke, mehrwertigen Alkoholen, Cholesterin sowie einfa<strong>ch</strong> oder mehrfa<strong>ch</strong> ungesättigten<br />
Fettsäuren ergänzt werden.<br />
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