Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch
Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch
Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Projekt:<br />
Kontakt:<br />
Tel<br />
e-mail<br />
Produktionsland<br />
Gesetzestext - Quellenangabe<br />
Verordnung des EDI über die Kennzei<strong>ch</strong>nung und Anpreisung <strong>von</strong> <strong>Lebensmitteln</strong> (LKV)<br />
Artikel 15 + 16<br />
Art. 15 Bei <strong>Lebensmitteln</strong><br />
1 Ein Lebensmittel gilt als in der S<strong>ch</strong>weiz produziert, wenn es in der S<strong>ch</strong>weiz:<br />
a. vollständig erzeugt wurde; oder<br />
b. genügend bearbeitet oder verarbeitet worden ist.<br />
2 Als vollständig in der S<strong>ch</strong>weiz erzeugt gelten:<br />
a. mineralis<strong>ch</strong>e Erzeugnisse, die in der S<strong>ch</strong>weiz aus dem Boden gewonnen worden sind;<br />
b. pflanzli<strong>ch</strong>e Erzeugnisse, die in der S<strong>ch</strong>weiz geerntet worden sind;<br />
c. Fleis<strong>ch</strong> <strong>von</strong> hier aufgezogenen Tieren, deren überwiegende Gewi<strong>ch</strong>tszunahme in der S<strong>ch</strong>weiz erfolgt<br />
ist oder die ihr Leben zum überwiegenden Teil in der S<strong>ch</strong>weiz verbra<strong>ch</strong>t haben;<br />
d. Erzeugnisse, die <strong>von</strong> in der S<strong>ch</strong>weiz gehaltenen lebenden Tieren gewonnen worden sind;<br />
e. Jagdbeute und Fis<strong>ch</strong>fänge, die in der S<strong>ch</strong>weiz erzielt worden sind;<br />
f. Lebensmittel, die in der S<strong>ch</strong>weiz auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> aus Erzeugnissen na<strong>ch</strong> den Bu<strong>ch</strong>staben a–e hergestellt<br />
worden sind.<br />
28