Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch
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b. Herkunftsangaben, die na<strong>ch</strong> den massgebenden Verkehrskreisen ni<strong>ch</strong>t mehr als Hinweis auf eine bestimmte<br />
Herkunft gelten und demna<strong>ch</strong> zur Gattungsbezei<strong>ch</strong>nung für das Erzeugnis geworden sind.<br />
3 Kann im Falle einer Kennzei<strong>ch</strong>nungspfli<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong> Absatz 1 kein bestimmtes Produktionsland angegeben<br />
werden (z.B. saisonal we<strong>ch</strong>selnde Produktionsländer oder Rohstoff aus vers<strong>ch</strong>iedenen Produktionsländern)<br />
oder lässt si<strong>ch</strong> das Land, aus dem der Rohstoff stammt, ni<strong>ch</strong>t eindeutig bestimmen, so ist der<br />
kleinstmögli<strong>ch</strong>e geografis<strong>ch</strong>e Raum anzugeben, aus dem der Rohstoff stammt (z.B. «EWR-Raum», «Ostsee»).<br />
4 Bei <strong>Lebensmitteln</strong> ohne Verzei<strong>ch</strong>nis der Zutaten ist die Angabe na<strong>ch</strong> Absatz 1 im selben Si<strong>ch</strong>tfeld wie<br />
die Sa<strong>ch</strong>bezei<strong>ch</strong>nung anzugeben.<br />
Vorgesehene Kennzei<strong>ch</strong>nung<br />
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