Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch
Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch
Etikettierung von Lebensmitteln - marketing-paepke.ch
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Projekt:<br />
Kontakt:<br />
Tel<br />
e-mail<br />
Glutenfreie Lebensmittel<br />
Gesetzestext - Quellenangabe<br />
Verordnung des EDI über Speziallebensmittel<br />
Artikel 9<br />
Art. 9 Glutenfreie Lebensmittel<br />
1 Ein Lebensmittel gilt als glutenfrei, wenn dessen glutenhaltiger Rohstoff (Weizen, Roggen, Hafer, Gerste<br />
usw.) dur<strong>ch</strong> einen <strong>von</strong> Natur aus glutenfreien Rohstoff (Mais, Hirse, Reis, Kartoffeln, Bu<strong>ch</strong>weizen, Soja<br />
usw.) oder dur<strong>ch</strong> einen glutenfrei gema<strong>ch</strong>ten Rohstoff ersetzt worden ist.<br />
2 Der Gehalt an Prolamin (Gliadin) darf 10 mg pro 100 g Trockenmasse ni<strong>ch</strong>t übersteigen.<br />
3 Glutenfreie Teigwaren können, in Abwei<strong>ch</strong>ung <strong>von</strong> Teigwaren gemäss der Verordnung des EDI vom 23.<br />
November 2005 über Getreide, Hülsenfrü<strong>ch</strong>te, Pflanzenproteine und deren Erzeugnisse, ganz oder teilweise<br />
aus Stärke hergestellt sein.<br />
4 Bestehen glutenfreie Teigwaren vorwiegend aus Stärke, so ist dies in der Sa<strong>ch</strong>bezei<strong>ch</strong>nung entspre<strong>ch</strong>end<br />
anzugeben (z.B. Stärketeigwaren).<br />
Vorgesehene Kennzei<strong>ch</strong>nung<br />
62