06.11.2013 Aufrufe

IV. Olympische Winterspiele 1936

IV. Olympische Winterspiele 1936

IV. Olympische Winterspiele 1936

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

eichen inländischen und vor allem ausländischen Besuchern zu wahren und nicht<br />

den großen Eindruck der Veranstaltung zu stören.<br />

Auf Grund einer Ermächtigung des Reichskommissars für Preisüberwachung<br />

ordnete das Bayerische Wirtschaftsministerium durch Verordnung vom 28. Sep.<br />

tember 1935 an, daß für die Vermietung von Zimmern und Betten und für Gesamtpension<br />

in der Zeit vom 15. Januar bis 20. Februar <strong>1936</strong> keine höheren Preise gefordert<br />

werden dürften, als sie in der gleichen Zeit des Vorjahres gefordert oder vom<br />

Bezirksamt für angemessen erachtet wurden. Ferner wurde angeordnet, daß der<br />

amtlich genehmigte Mietpreis in jedem vermieteten Zimmer an sichtbarer Stelle und<br />

in deutlich lesbarer Schrift angeschlagen werden müsse. Durch eine Verordnung<br />

vom 7. Januar <strong>1936</strong> wurden auch für die Einstellräume der Kraftwagen die Preise<br />

des Vorjahres für maßgebend erklärt. Für das Mietkraftwagengewerbe und das<br />

übrige Droschkengewerbe wurden die Preise der Personenbeförderung festgese”t.<br />

Auf dem Gebiete der Nahrungsmittel lagen bereits allgemeine Preisbindungsvorschriften<br />

der Reichs- und Landesstellen vor. Als notwendig erwies sich nur noch,<br />

auch für die zubereiteten Mahlzeiten einschließlich der Abgabe von Kaffee und Tee<br />

in Gastwirtschaften, Cafés und Konditoreien die Preise für die Abgabe an Tagesgäste<br />

festzulegen.<br />

Schließlich wurden, um alle etwa noch vorhandenen Lücken zu beseitigen, vom<br />

Bayerischen Wirtschaftsministerium mit Zustimmung des Reichsernährungs- und das<br />

Reichswirtschaftsministers durch eine Verordnung vom 24. Januar <strong>1936</strong> ganz allgemein<br />

für Güter und Leistungen aller Art die Preise des Vorjahres festgese”t. Da<br />

andererseits zu starre Preisbindungen dazu hätten führen können, daß Waren, vor<br />

allem leicht verderbliche Lebensmittel, tro” dringenden Bedarfs nicht nach Garmisch-<br />

Partenkirchen gebracht werden konnten, wurden die Beauftragten des Reichsernährungsministers<br />

ermächtigt, nötigenfalls Ausnahmen von den bestehenden<br />

Preisfestse”ungen für Lebensmittel selbständig und unmittelbar zuzulassen. Es spricht<br />

für die Einordnungsbereitschaft des Nahrungsmittelgewerbes, daß es nicht erforderlich<br />

wurde, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.<br />

Nicht zu entbehren war dagegen natürlich eine laufende Preisüberwachung.<br />

Die rechtliche Grundlage hierfür wurde dadurch geschaffen, daß der Reichsernährungs-<br />

und der Reichswirtschaftsminister sowie die Bayerische Landespreisstelle der<br />

Polizeidienststelle bzw. den bei dieser Stelle tätigen Wirtschaftsbeauftragten in einer<br />

sehr weitgehenden Ermächtigung alle Aufsichts- und Strafbefugnisse übertrugen, die<br />

ihnen selbst zustanden. Inhaltlich bestand die Preisüberwachung in einer sorgfältigen<br />

Nachprüfung der geforderten Preise auf ihre Angemessenheit und ihren<br />

jederzeit sichtbaren Anschlag. Die Gewähr sachkundigen, raschen und völlig objektiven<br />

Eingreifens wurde dadurch geschaffen, daß als Vollzugsorgane einige besonders<br />

geschulte, ortsfremde und daher durch keinerlei Beziehungen gebundene<br />

Beamte der Polizeidirektion München eingese”t wurden.<br />

Zu Ehren des seinen Verpflichtungen gegen die Besucher der <strong>Olympische</strong>n Spiele<br />

voll bewußten Gewerbes kann gesagt werden, daß tro” der Ansammlung größter<br />

Menschenmengen und des dadurch stark gesteigerten Bedarfs nur wenige Fälle<br />

geringfügiger Natur Anlaß zum Einschreiten boten.<br />

5 65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!