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IV. Olympische Winterspiele 1936

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ewerbe, an denen eine Nation teilnimmt, in Händen des Organisationskomitees sein. Diese<br />

Angaben können auch telegraphisch übermittelt werden.<br />

Die Namen der Teilnehmer müssen dem Organisationskomitee mindestens 15 Tage vor Beginn<br />

des ersten Wettbewerbes in dem betreffenden Sport zugehen, und zwar ohne daß noch Änderungen<br />

vorgenommen werden können. Das Organisationskomitee muß spätestens um Mitternacht des Tages,<br />

an dem die durch den gegenwärtigen Artikel festgese”ten Termine ablaufen, im Besi” der<br />

Nennungen sein. Alle Nennungen müssen auf einem besonderen Formular und in doppelter Ausfertigung<br />

eingereicht werden. Die Namen der Teilnehmer müssen entweder gedruckt oder mit<br />

der Schreibmaschine geschrieben werden.<br />

Um die Echtheit der telegraphischen Mitteilungen zu gewährleisten, sind alle nationalen <strong>Olympische</strong>n<br />

Komitees, die sich dieses Verständigungsmittels bedienen, verpflichtet, mit dem Organisationskomitee<br />

vorher ein Kennwort oder einen Kennsa” zu vereinbaren, der in allen Telegrammen<br />

Anwendung findet.<br />

Die Nennungen sind nur dann gültig, wenn die obigen Vorschriften eingehalten worden sind.”<br />

In Fällen, in denen diese Nennungen telegraphiert werden, müssen die Meldebogen als<br />

Bestätigung an das Organisationskomitee eingeschickt werden.<br />

Meldebogen der Nationen<br />

(Le”ter Einsendetermin: 12. Dezember 1935)<br />

3. Im allgemeinen Programm der <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong> wurde bestimmt: ,,Nennungstermin:<br />

Die allgemeine Liste der Wettkämpfe, an denen jedes Land teilnehmen will, wird bis zum<br />

12. Dezember 1935 entgegengenommen. Nach diesem Datum können weder Änderungen noch<br />

Zusä”e gemacht werden.”<br />

Für die einzelnen Sportarten: Ski, Bob, Eis und für die Vorführungswettbewerbe sind die vorgedruckten<br />

Formulare A, B, C, D, E zu verwenden. Die Teilnahme an verschiedenen Wettbewerben<br />

einer Sportart kann entsprechend dem Vordruck auf einem Meldebogen mitgeteilt werden.<br />

Meldebogen für Wettbewerbe (Wettkämpfer und Mannschaften)<br />

(Le”ter Einsendetermin: 15. Januar <strong>1936</strong>)<br />

4. Im allgemeinen Programm der <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong> wurde bestimmt: ,,Nennungstermin:<br />

Alle endgültigen namentlichen Nennungen der Wettkämpfer und Mannschaften werden bis<br />

zum 15. Januar <strong>1936</strong> entgegengenommen. Nach diesem Datum können weder Änderungen noch<br />

Zusä”e gemacht werden.”<br />

In den Meldebogen A 1, B 1a, B 1b, C 1, D 1, E 1a, E 1b, E na, E nb sind sowohl die Teilnehmer<br />

für Einzelwettbewerbe wie auch für Mannschaftswettbewerbe einzutragen. Für jeden Einzel- und<br />

Mannschaftswettbewerb jeder Sportart ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.<br />

Für Bobsport ist außerdem der technische Meldebogen B 1 Anlage in allen Einzelheiten genau<br />

auszufüllen.<br />

Namentlicher Meldebogen<br />

(Le”ter Einsendetermin: 10. Januar <strong>1936</strong>)<br />

5. Im allgemeinen Programm der <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong> wurde bestimmt: ,,Nennungstermin:<br />

Alle endgültigen, namentlichen Nennungen der Wettkämpfer und Mannschaften werden<br />

bis zum 15. Januar <strong>1936</strong> entgegengenommen. Nach diesem Datum können weder Änderungen noch<br />

Zusä”e gemacht werden.”<br />

Für jede Nennung unter Position 4 an jedem Einzel- oder Mannschaftswettbewerb muß der<br />

Namentliche Meldebogen A 2, B 2, C 2, D 2, E 2, E n2 ausgefüllt und an das Organisationskomitee<br />

eingesandt werden. Falls ein Wettkämpfer an mehreren Wettbewerben — wenn auch in derselben<br />

Sportart — teilnimmt, so muß für jeden Wettbewerb ein besonderer Namentlicher Meldebogen<br />

ausgefüllt werden.<br />

6. Unklar, unvollkommen oder falsch ausgefüllte Meldebogen, ebenso solche Meldebogen, die nicht<br />

die vorgeschriebenen Unterschriften tragen, werden vom Organisationskomitee nicht anerkannt.<br />

Wir bitten deshalb, die Vordrucke in allen Fällen genau auszufüllen. Bei etwaigen Unklarheiten<br />

steht das Organisationskomitee zu Rückfragen jederzeit zur Verfügung.<br />

Teilnahmebestimmungen — Staatsangehörigkeit<br />

7. Artikel 2 der ,,Allgemeinen Bestimmungen” schreibt vor:<br />

,,Für die Vertretung eines Landes kann nur zugelassen werden, wer von Geburt oder durch<br />

Erwerb die Staatsangehörigkeit der betreffenden Nation oder des souveränen Staates besi”t, zu<br />

dem diese Nation verfassungsmäßig gehört. Wer bereits einmal an <strong>Olympische</strong>n Spielen teilgenommen<br />

hat, kann bei den folgenden Spielen nicht für ein anderes Land starten, selbst wenn<br />

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