IV. Olympische Winterspiele 1936
IV. Olympische Winterspiele 1936
IV. Olympische Winterspiele 1936
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Die Kampfrichter entscheiden die ihnen vorgetragenen<br />
die Wettkämpfe betreffenden Beschwerden,<br />
und zwar ohne Berufungsrecht.<br />
Berufungen gegen die anderen Entscheidungen<br />
der Kampfrichter oder in anderen Angelegenheiten<br />
sind durch ein vom <strong>Olympische</strong>n Komitee<br />
des Einspruch erhebenden Landes zu bestimmendes<br />
Mitglied oder dessen Vertreter an den Präsidenten<br />
des zuständigen Berufungsgerichtes zu<br />
leiten.<br />
Hat der zuständige internationale Verband<br />
fm Falle eines Einspruchs gegen die Amateureigenschaft<br />
eines Teilnehmers entscheidet der<br />
beteiligte internationale Verband.<br />
Erfolgte der Einspruch vor Beginn der Wettkämpfe,<br />
so wird er dem Abgeordneten des beteiligten<br />
internationalen Verbandes unterbreitet<br />
— siehe Art. 13. Dieser entscheidet unmittelbar<br />
und ohne daß eine Berufung bezüglich der Teilnahme<br />
möglich ist, mit Rücksicht auf die im<br />
Art. 17 vorgesehenen Bestimmungen.<br />
Die nach Beginn der Wettbewerbe erhobenen<br />
Einsprüche müssen an Ort und Stelle innerhalb<br />
15. Berufungen<br />
keine andere Frist vorgeschrieben, so müssen<br />
diese Einsprüche mit Begründung spätestens<br />
eine Stunde nach der Entscheidung vorliegen.<br />
Das Berufungsgericht entscheidet nach Untersuchung.<br />
Sein Urteil ist endgültig.<br />
Es wird kein Einspruch berücksichtigt, bei dem<br />
nicht gleichzeitig 50 Gold-Franken hinterlegt<br />
werden.<br />
Die hinterlegte Summe wird nicht zurückgezahlt,<br />
wenn der Einspruch nicht auf schwerwiegenden<br />
Gründen beruhte.<br />
16. Einspruch gegen die Zulassung eines Wettkämpfers<br />
einer Viertelstunde nach dem betreffenden<br />
Wettbewerb dem Berufungsgericht vorgelegt<br />
werden.<br />
Einwendungen, die nach Schluß der Spiele bei<br />
den einzelnen Sportarten gegen die Anerkennung<br />
eines Teilnehmers erfolgen, werden von<br />
den betreffenden internationalen Verbänden<br />
innerhalb 30 Tagen nach der Preisverteilung entgegengenommen.<br />
Der internationale Verband<br />
entscheidet nach Prüfung. Gegen sein Urteil gibt<br />
es kein Berufungsrecht, es muß dem Organisationskomitee<br />
mitgeteilt werden.<br />
17. Bestimmungenbei Betrugsfällen<br />
Es sind folgende:<br />
a) Der Sportsmann, der überführt wurde, sich b) Wird der Verband des Sportsmannes der Bebetrügerischerweise<br />
die Bezeichnung ,,Ama- teiligung an diesem Betruge überführt, so<br />
teur” beigelegt zu haben, wird ausgeschlos- wird das Land, dem er angehört, in allen<br />
sen, und alle von ihm gewonnenen Siege wer- Sportarten, in denen dieser Sportsmann mitden<br />
aberkannt.<br />
gewirkt hat, gestrichen.<br />
18. Preise<br />
Die Preise bei den <strong>Olympische</strong>n Spielen bestehen<br />
in Olympia-Plaketten und Urkunden. Zu<br />
jeder Plakette gehört eine Urkunde. Ferner wird<br />
bei Mannschaftswettkämpfen der siegreichen<br />
Mannschaft eine Urkunde zuerkannt.<br />
Das Organisationskomitee kann auf Vorschlag<br />
eines internationalen Verbandes einem Teilnehmer,<br />
dessen Leistungen hervorragend waren,<br />
der aber keinen Preis gewann, eine Ehrenurkunde<br />
zuerkennen.<br />
Alle Teilnehmer an den Spielen erhalten eine<br />
Erinnerungsplakette.<br />
Es werden dreierlei Plaketten für die Wettkämpfe<br />
ausgegeben:<br />
a) Für Einzelwettkämpfe:<br />
1. dem Sieger eine Plakette, silbervergoldet,<br />
und eine Urkunde,<br />
2.dem zweiten eine Plakette in Silber und eine<br />
Urkunde,<br />
3. dem dritten eine Plakette in Bronze und eine<br />
Urkunde.<br />
b) Für Mannschaftskämpfe:<br />
1.der siegreichen Mannschaft eine Urkunde;<br />
jedem einzelnen der Mannschaft eine Plakette,<br />
silbervergoldet, und eine Urkunde,<br />
2.der zweiten Mannschaft eine Urkunde; jedem<br />
einzelnen der Mannschaft eine Plakette<br />
in Silber und eine Urkunde,<br />
3. der dritten Mannschaft eine Urkunde; jedem<br />
einzelnen der Mannschaft eine Plakette in<br />
Bronze und eine Urkunde.<br />
In den Mannschaftswettbewerben haben alle<br />
Teilnehmer, die tatsächlich an dem Wettkampf<br />
teilgenommen haben, Anrecht auf die Plakette<br />
und die Ehrenurkunde, entsprechend dem von<br />
der Mannschaft gewonnen Preise. Die Namen<br />
der Sieger werden an den Wänden des Stadions,<br />
in dem die Spiele stattfanden, angebracht.<br />
19. Wertung<br />
Bei den <strong>Olympische</strong>n Spielen gibt es keine in jedem Wettkampf trägt, sobald die Entschei-<br />
Wertung nach Punkten.<br />
dung gefallen ist.<br />
Es wird eine Ehrentafel errichtet, die in alpha- Die Urkunde wird unter Aufsicht des I.O.Kbetischer<br />
Reihenfolge die Namen der ersten sechs abgefaßt.<br />
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