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IV. Olympische Winterspiele 1936

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Die Kampfrichter entscheiden die ihnen vorgetragenen<br />

die Wettkämpfe betreffenden Beschwerden,<br />

und zwar ohne Berufungsrecht.<br />

Berufungen gegen die anderen Entscheidungen<br />

der Kampfrichter oder in anderen Angelegenheiten<br />

sind durch ein vom <strong>Olympische</strong>n Komitee<br />

des Einspruch erhebenden Landes zu bestimmendes<br />

Mitglied oder dessen Vertreter an den Präsidenten<br />

des zuständigen Berufungsgerichtes zu<br />

leiten.<br />

Hat der zuständige internationale Verband<br />

fm Falle eines Einspruchs gegen die Amateureigenschaft<br />

eines Teilnehmers entscheidet der<br />

beteiligte internationale Verband.<br />

Erfolgte der Einspruch vor Beginn der Wettkämpfe,<br />

so wird er dem Abgeordneten des beteiligten<br />

internationalen Verbandes unterbreitet<br />

— siehe Art. 13. Dieser entscheidet unmittelbar<br />

und ohne daß eine Berufung bezüglich der Teilnahme<br />

möglich ist, mit Rücksicht auf die im<br />

Art. 17 vorgesehenen Bestimmungen.<br />

Die nach Beginn der Wettbewerbe erhobenen<br />

Einsprüche müssen an Ort und Stelle innerhalb<br />

15. Berufungen<br />

keine andere Frist vorgeschrieben, so müssen<br />

diese Einsprüche mit Begründung spätestens<br />

eine Stunde nach der Entscheidung vorliegen.<br />

Das Berufungsgericht entscheidet nach Untersuchung.<br />

Sein Urteil ist endgültig.<br />

Es wird kein Einspruch berücksichtigt, bei dem<br />

nicht gleichzeitig 50 Gold-Franken hinterlegt<br />

werden.<br />

Die hinterlegte Summe wird nicht zurückgezahlt,<br />

wenn der Einspruch nicht auf schwerwiegenden<br />

Gründen beruhte.<br />

16. Einspruch gegen die Zulassung eines Wettkämpfers<br />

einer Viertelstunde nach dem betreffenden<br />

Wettbewerb dem Berufungsgericht vorgelegt<br />

werden.<br />

Einwendungen, die nach Schluß der Spiele bei<br />

den einzelnen Sportarten gegen die Anerkennung<br />

eines Teilnehmers erfolgen, werden von<br />

den betreffenden internationalen Verbänden<br />

innerhalb 30 Tagen nach der Preisverteilung entgegengenommen.<br />

Der internationale Verband<br />

entscheidet nach Prüfung. Gegen sein Urteil gibt<br />

es kein Berufungsrecht, es muß dem Organisationskomitee<br />

mitgeteilt werden.<br />

17. Bestimmungenbei Betrugsfällen<br />

Es sind folgende:<br />

a) Der Sportsmann, der überführt wurde, sich b) Wird der Verband des Sportsmannes der Bebetrügerischerweise<br />

die Bezeichnung ,,Ama- teiligung an diesem Betruge überführt, so<br />

teur” beigelegt zu haben, wird ausgeschlos- wird das Land, dem er angehört, in allen<br />

sen, und alle von ihm gewonnenen Siege wer- Sportarten, in denen dieser Sportsmann mitden<br />

aberkannt.<br />

gewirkt hat, gestrichen.<br />

18. Preise<br />

Die Preise bei den <strong>Olympische</strong>n Spielen bestehen<br />

in Olympia-Plaketten und Urkunden. Zu<br />

jeder Plakette gehört eine Urkunde. Ferner wird<br />

bei Mannschaftswettkämpfen der siegreichen<br />

Mannschaft eine Urkunde zuerkannt.<br />

Das Organisationskomitee kann auf Vorschlag<br />

eines internationalen Verbandes einem Teilnehmer,<br />

dessen Leistungen hervorragend waren,<br />

der aber keinen Preis gewann, eine Ehrenurkunde<br />

zuerkennen.<br />

Alle Teilnehmer an den Spielen erhalten eine<br />

Erinnerungsplakette.<br />

Es werden dreierlei Plaketten für die Wettkämpfe<br />

ausgegeben:<br />

a) Für Einzelwettkämpfe:<br />

1. dem Sieger eine Plakette, silbervergoldet,<br />

und eine Urkunde,<br />

2.dem zweiten eine Plakette in Silber und eine<br />

Urkunde,<br />

3. dem dritten eine Plakette in Bronze und eine<br />

Urkunde.<br />

b) Für Mannschaftskämpfe:<br />

1.der siegreichen Mannschaft eine Urkunde;<br />

jedem einzelnen der Mannschaft eine Plakette,<br />

silbervergoldet, und eine Urkunde,<br />

2.der zweiten Mannschaft eine Urkunde; jedem<br />

einzelnen der Mannschaft eine Plakette<br />

in Silber und eine Urkunde,<br />

3. der dritten Mannschaft eine Urkunde; jedem<br />

einzelnen der Mannschaft eine Plakette in<br />

Bronze und eine Urkunde.<br />

In den Mannschaftswettbewerben haben alle<br />

Teilnehmer, die tatsächlich an dem Wettkampf<br />

teilgenommen haben, Anrecht auf die Plakette<br />

und die Ehrenurkunde, entsprechend dem von<br />

der Mannschaft gewonnen Preise. Die Namen<br />

der Sieger werden an den Wänden des Stadions,<br />

in dem die Spiele stattfanden, angebracht.<br />

19. Wertung<br />

Bei den <strong>Olympische</strong>n Spielen gibt es keine in jedem Wettkampf trägt, sobald die Entschei-<br />

Wertung nach Punkten.<br />

dung gefallen ist.<br />

Es wird eine Ehrentafel errichtet, die in alpha- Die Urkunde wird unter Aufsicht des I.O.Kbetischer<br />

Reihenfolge die Namen der ersten sechs abgefaßt.<br />

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