Geschäftsbericht - Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
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Anhang<br />
149<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (IAS 39)<br />
Gemäß IAS 39 sind alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich der derivativen<br />
Finanzinstrumente in der Bilanz zu erfassen. Ein Finanzinstrument ist per definitionem ein Vertrag,<br />
der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem<br />
anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Die Bewertung der<br />
Finanzinstrumente richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Bewertungskategorien, die<br />
wie folgt unterschieden werden:<br />
1. Finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten,<br />
die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden<br />
a. Handelsaktiva/-passiva<br />
b. Designierte Finanzinstrumente zum Fair Value<br />
2. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Vermögenswerte (HtM)<br />
3. Kredite und Forderungen<br />
4. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS)<br />
5. Finanzielle Verbindlichkeiten<br />
1. Finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten,<br />
die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden<br />
a) Handelsaktiva/-passiva<br />
Handelsaktiva/-passiva dienen der Nutzung von kurzfristigen Marktpreisschwankungen. Die<br />
zu Handelszwecken dienenden Wertpapiere (inklusive Leerverkäufe von Wertpapieren) und<br />
derivativen Instrumente werden zum Marktwert bilanziert. Für die Ermittlung des Marktwerts<br />
werden bei börsenotierten Produkten die Börsekurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht<br />
vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften interne Preise<br />
auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen<br />
ermittelt. Der Barwertberechnung wird die Zero Coupon Curve zugrunde gelegt. Als<br />
Optionspreisformeln werden je nach Optionsart entweder Black-Scholes 1972, Black 1976<br />
oder Garman-Kohlhagen verwendet.<br />
Die zu Handelszwecken dienenden Derivate werden unter den Bilanzposten Handelsaktiva bzw.<br />
Handelspassiva ausgewiesen. Wenn positive Marktwerte inklusive Zinsabgrenzungen (Dirty Price)<br />
bestehen, werden diese den Handelsaktiva zugeordnet. Bei Bestehen von negativen Marktwerten<br />
sind diese unter dem Bilanzposten Handelspassiva ausgewiesen. Eine Verrechnung von<br />
positiven und negativen Marktwerten wird nicht vorgenommen. Die Wertänderung des Dirty<br />
Price wird erfolgswirksam im Handelsergebnis dargestellt.<br />
b) Designierte Finanzinstrumente zum Fair Value<br />
Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen jene finanziellen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt<br />
des erstmaligen Bilanzansatzes unabhängig von einer Handelsabsicht unwiderruflich als<br />
de signiertes Finanzinstrument zum Fair Value gewidmet wurden (sog. Fair Value Option). Die<br />
Anwendung der Fair Value Option ist an die Voraussetzung geknüpft, dass sie zu relevanteren<br />
Informationen für den Bilanzleser führt. Dies ist der Fall für jene finanziellen Vermögenswerte,<br />
die einem Portfolio angehören, für das die Steuerung und Performance-Messung auf der Basis<br />
von Fair Values erfolgt.<br />
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