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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 9<br />

Erweiterungen <strong>und</strong> eingeschossige Anbauten sind möglich, wenn die<br />

Erweiterung in einem funktionalen Zusammenhang zum bestehenden<br />

Gebäude steht <strong>und</strong> die Fläche der Erweiterung max. 20% der Fläche<br />

des bestehenden Gebäudes entspricht.<br />

Erweiterungen <strong>und</strong> Anbauten sind in Volumen, architektonischem<br />

Ausdruck, Materialien <strong>und</strong> Farben auf das Hauptgebäude, die Nachbarbauten<br />

<strong>und</strong> die Aussenräume abzustimmen. Sie dürfen in keiner<br />

Weise die innere oder äussere Erscheinung des Ortsbildes beeinträchtigen.<br />

In den Weilerzonen gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäss Art.<br />

42 <strong>PBR</strong>.<br />

Freistehende Nebenbauten sind möglich, wenn<br />

- die grösste Ausdehnung im Gr<strong>und</strong>riss 6.00 m nicht überschreitet,<br />

- die Gesamthöhe 3.50 m (bei Flachdächern 2.50 m) nicht überschreitet,<br />

- die Baute nicht für eine Ausdehnung der primären Nutzung des<br />

Hauptgebäudes bestimmt ist.<br />

Nebenbauten sind in Volumen, architektonischem Ausdruck, Materialien<br />

<strong>und</strong> Farben auf das Hauptgebäude, die Nachbarbauten <strong>und</strong> die<br />

Aussenräume abzustimmen. Sie dürfen in keiner Weise die innere<br />

oder äussere Erscheinung des Ortsbildes beeinträchtigen.<br />

Es sind lediglich geringfügige Änderungen des vorhandenen Bodenverlaufs<br />

zugelassen. Jedes Bauvorhaben ist dem gewachsenen Terrain<br />

anzupassen. Das fertig gestaltete Terrain muss auf die Nachbarparzellen<br />

abgestimmt sein.<br />

Prägende Elemente der Umgebungsgestaltung wie Mauern, Einfriedungen,<br />

Bodenbeläge aus Naturstein, Baumbestände usw. sind zu<br />

erhalten bzw. sinngemäss zu ergänzen.<br />

Gebäude, deren Dachform oder Fassaden nicht der Eigenart der das<br />

Ortsbild prägenden Gebäude entsprechen, können nur umgebaut<br />

oder umgenutzt werden, wenn sie den geltenden Bestimmungen angepasst<br />

werden.<br />

Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, deren Bedachung oder deren Fassaden<br />

bezüglich Materialien oder Farben den obigen Vorschriften<br />

nicht entsprechen, können nur bewilligt werden, wenn die betreffenden<br />

Elemente den geltenden Bestimmungen angepasst werden.<br />

Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3<br />

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x x x<br />

Es gelten die Schutzmassnahmen gemäss Anhang 3. x x x<br />

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6 Umgebungsperimeter Kategorie 1 <strong>und</strong> 2<br />

Im Zonennutzungsplan sind folgende Umgebungsperimeter bezeichnet:<br />

- Kategorie 1: Galmis, Jetschwil<br />

- Kategorie 2: Uebewil<br />

Für die Umgebungsperimeter gelten folgende Schutzbestimmungen:<br />

Es sind gr<strong>und</strong>sätzlich keine Neubauten zugelassen, mit Ausnahme von Anlagen,<br />

die bestehende Ökonomiebauten ergänzen.<br />

Gebäude, deren Dachform oder Fassaden nicht der Eigenart der das Ortsbild<br />

prägenden Gebäude entsprechen, können nur umgebaut oder umgenutzt<br />

werden, wenn sie den geltenden Bestimmungen angepasst werden.<br />

Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, deren Bedachung oder Fassaden bezüglich<br />

Materialien oder Farben den obigen Vorschriften nicht entsprechen, können<br />

nur bewilligt werden, wenn die betreffenden Elemente den geltenden<br />

Kat. 1 Kat. 2<br />

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