und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 9<br />
Erweiterungen <strong>und</strong> eingeschossige Anbauten sind möglich, wenn die<br />
Erweiterung in einem funktionalen Zusammenhang zum bestehenden<br />
Gebäude steht <strong>und</strong> die Fläche der Erweiterung max. 20% der Fläche<br />
des bestehenden Gebäudes entspricht.<br />
Erweiterungen <strong>und</strong> Anbauten sind in Volumen, architektonischem<br />
Ausdruck, Materialien <strong>und</strong> Farben auf das Hauptgebäude, die Nachbarbauten<br />
<strong>und</strong> die Aussenräume abzustimmen. Sie dürfen in keiner<br />
Weise die innere oder äussere Erscheinung des Ortsbildes beeinträchtigen.<br />
In den Weilerzonen gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäss Art.<br />
42 <strong>PBR</strong>.<br />
Freistehende Nebenbauten sind möglich, wenn<br />
- die grösste Ausdehnung im Gr<strong>und</strong>riss 6.00 m nicht überschreitet,<br />
- die Gesamthöhe 3.50 m (bei Flachdächern 2.50 m) nicht überschreitet,<br />
- die Baute nicht für eine Ausdehnung der primären Nutzung des<br />
Hauptgebäudes bestimmt ist.<br />
Nebenbauten sind in Volumen, architektonischem Ausdruck, Materialien<br />
<strong>und</strong> Farben auf das Hauptgebäude, die Nachbarbauten <strong>und</strong> die<br />
Aussenräume abzustimmen. Sie dürfen in keiner Weise die innere<br />
oder äussere Erscheinung des Ortsbildes beeinträchtigen.<br />
Es sind lediglich geringfügige Änderungen des vorhandenen Bodenverlaufs<br />
zugelassen. Jedes Bauvorhaben ist dem gewachsenen Terrain<br />
anzupassen. Das fertig gestaltete Terrain muss auf die Nachbarparzellen<br />
abgestimmt sein.<br />
Prägende Elemente der Umgebungsgestaltung wie Mauern, Einfriedungen,<br />
Bodenbeläge aus Naturstein, Baumbestände usw. sind zu<br />
erhalten bzw. sinngemäss zu ergänzen.<br />
Gebäude, deren Dachform oder Fassaden nicht der Eigenart der das<br />
Ortsbild prägenden Gebäude entsprechen, können nur umgebaut<br />
oder umgenutzt werden, wenn sie den geltenden Bestimmungen angepasst<br />
werden.<br />
Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, deren Bedachung oder deren Fassaden<br />
bezüglich Materialien oder Farben den obigen Vorschriften<br />
nicht entsprechen, können nur bewilligt werden, wenn die betreffenden<br />
Elemente den geltenden Bestimmungen angepasst werden.<br />
Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3<br />
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Es gelten die Schutzmassnahmen gemäss Anhang 3. x x x<br />
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6 Umgebungsperimeter Kategorie 1 <strong>und</strong> 2<br />
Im Zonennutzungsplan sind folgende Umgebungsperimeter bezeichnet:<br />
- Kategorie 1: Galmis, Jetschwil<br />
- Kategorie 2: Uebewil<br />
Für die Umgebungsperimeter gelten folgende Schutzbestimmungen:<br />
Es sind gr<strong>und</strong>sätzlich keine Neubauten zugelassen, mit Ausnahme von Anlagen,<br />
die bestehende Ökonomiebauten ergänzen.<br />
Gebäude, deren Dachform oder Fassaden nicht der Eigenart der das Ortsbild<br />
prägenden Gebäude entsprechen, können nur umgebaut oder umgenutzt<br />
werden, wenn sie den geltenden Bestimmungen angepasst werden.<br />
Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, deren Bedachung oder Fassaden bezüglich<br />
Materialien oder Farben den obigen Vorschriften nicht entsprechen, können<br />
nur bewilligt werden, wenn die betreffenden Elemente den geltenden<br />
Kat. 1 Kat. 2<br />
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