und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 51<br />
8 Besondere Vorschriften<br />
Jede bauliche Änderung ist unter Beachtung des ursprünglichen Charakters des Gebäudes<br />
auszuführen:<br />
- Die Typologie der Fassaden (Strukturen, Material) muss erhalten bleiben. In diesem<br />
Rahmen können neue Öffnungen gestattet werden, sofern deren Masse <strong>und</strong> Anordnungen<br />
den bestehenden entsprechen.<br />
- Die Hauptrichtung des Dachfirstes ist beizubehalten. Damit der Charakter des ursprünglichen<br />
Daches gewahrt bleibt, müssen die Dachöffnungen in der Anzahl beschränkt <strong>und</strong><br />
im Ausmass bescheiden sein.<br />
- Die Dachgestaltung muss mit jener des Weilers harmonieren.<br />
9 Umgebungsgestaltung<br />
Die Umgebungsarbeiten dürfen nur von geringem Ausmass sein. Sie sind so zu gestalten,<br />
dass sie sich in Bezug auf Konzept <strong>und</strong> Ausführung gut in die ländliche Umgebung des<br />
Weilers einfügen.<br />
10 Bepflanzung<br />
Die bestehende Bepflanzung ist Teil des schützenswerten Ortbildes (siehe Erkennungsplan<br />
des Weilers). Deshalb ist sie zu erhalten. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann jedoch das Fällen<br />
von Bäumen gestatten, wenn sie krank sind oder wenn sie eine Gefahr darstellen. In solchen<br />
Fällen sind sie zu ersetzen.<br />
11 Verfahren<br />
Für jedes Bauvorhaben ist ein Vorprüfungsgesuch gemäss Art. 137 RPBG erforderlich. Für<br />
die geschützten Gebäude ist das Gutachten des Amtes für Kulturgüter (KGA) einzuholen.<br />
Art. 57<br />
Perimeter für diversifizierte Landwirtschaft<br />
1 Merkmale <strong>und</strong> Zielsetzung<br />
Die Perimeter für diversifizierte Landwirtschaft sind für Bauten <strong>und</strong> Anlagen bestimmt, die<br />
über die innere Aufstockung hinausgehen (Art. 16a RPG).<br />
Diese Perimeter sind der Landwirtschaftszone überlagert <strong>und</strong> werden im Nutzungsplanverfahren<br />
(Art. 77 <strong>und</strong> 83 ff RPBG) festgelegt. Sie sind für die Aufnahme mehrerer Einrichtungen<br />
oder für den Bedarf einer Gemeinschaft von Landwirten dimensioniert.<br />
2 Erschliessung<br />
Die Perimeter für diversifizierte Landwirtschaft liegen in Gebieten welche für die Erschliessung<br />
wirtschaftlich tragbar sind. Sie müssen über folgende Erschliessungsanlagen verfügen:<br />
- Ausreichende Strassenzufahrt<br />
- Ausreichende Wasserversorgung<br />
- Erforderliche Anlagen zur Ableitung <strong>und</strong> Reinigung des Abwassers<br />
3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />
4 Weitere Bestimmungen<br />
Für den Umweltschutz sind die Bestimmungen der Landwirtschaftszone anwendbar.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann gestützt auf den kommunalen Sachplan für eine ökologische Vernetzung,<br />
Projekt Landschaft + Landwirtschaft, innerhalb eines Perimeters für diversifizierte