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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 13<br />

Schutzkategorie 2: Der Schutzumfang enthält zusätzlich zu Schutzkategorie 3<br />

- die Böschung <strong>und</strong> die Gräben,<br />

- das Wegprofil (Wegbreite) sowie die Wegbegleiter (Mauern, traditionelle Einfriedungen<br />

usw.).<br />

Schutzkategorie 1: Der Schutzumfang enthält zusätzlich zu den Schutzkategorien 2 <strong>und</strong> 3<br />

- den Wegbelag.<br />

2 Der Unterhalt der historischen Verkehrswege wird nach fachmännischer Art ausgeübt, um<br />

eine angemessene Nutzung <strong>und</strong> die Substanzerhaltung zu gewähren.<br />

3 Das Amt für Kulturgüter steht Interessierten zur Information <strong>und</strong> für Richtlinien bei Renovationsarbeiten<br />

oder Neubewertungen zur Verfügung.<br />

4 Bauliche Eingriffe an historischen Verkehrswegen sind dem Büro der Kommission für Kulturgüter<br />

zur Begutachtung zu unterbreiten. Ein Vorprüfungsgesuch gemäss Art. 137 RPBG<br />

ist erforderlich.<br />

Art. 16<br />

Landschaftsschutzperimeter<br />

1 Ziel <strong>und</strong> Wirkung<br />

Die im Zonennutzungsplan bezeichneten Landschaftsschutzperimeter umfassen besondere<br />

Landschaften, deren verschiedene Bestandteile einen Wert in sich selbst <strong>und</strong> für die<br />

Einheit der Landschaft darstellen.<br />

Die besondere Schönheit <strong>und</strong> die Eigenart der Landschaft sollen erhalten <strong>und</strong> gepflegt<br />

werden.<br />

2 Landschaftsformen<br />

Morphologische Kleinformen (Raine, Terrassen, Gräben), Hohlwege sowie typische geomorphologische<br />

Formen wie Moränenwälle <strong>und</strong> Drumlins dürfen nicht Gegenstand von<br />

Abbau <strong>und</strong>/oder Deponien sein. Geländeveränderungen wie Abtrag, Auffüllungen, Planie<br />

usw. sind zu unterlassen.<br />

3 Bauliche Massnahmen<br />

Neubauten sollen nur in topografisch nicht exponierten Situationen erstellt werden, das<br />

heisst, es sind Standorte in Geländeeinbuchtungen, in Übergängen Ebene-Hang (konkave<br />

Geländesituationen) sowie in Randsituationen, angelehnt an Landschaftselemente wie<br />

Talhänge, Vegetation oder im Bereich von Strassen zu wählen.<br />

Für die Linienführung von Strassen <strong>und</strong> Wegen sind Trassen vorzusehen, die möglichst<br />

wenig Eingriffe (Abgrabungen, Stützmauern usw.) bedingen.<br />

4 Materialabbau<br />

Der Abbau von Materialvorkommen kann als Ausnahme bewilligt werden, wenn<br />

- das Bedürfnis nachgewiesen ist,<br />

- in der näheren Umgebung keine andere Möglichkeit zum Abbau ausserhalb des Landschaftsschutzgebiets<br />

besteht,<br />

- durch Auflagen eine dem Schutz entsprechende Rekultivierung sichergestellt ist,<br />

- kein überwiegendes öffentliches Interesse dagegen spricht.

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