und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 13<br />
Schutzkategorie 2: Der Schutzumfang enthält zusätzlich zu Schutzkategorie 3<br />
- die Böschung <strong>und</strong> die Gräben,<br />
- das Wegprofil (Wegbreite) sowie die Wegbegleiter (Mauern, traditionelle Einfriedungen<br />
usw.).<br />
Schutzkategorie 1: Der Schutzumfang enthält zusätzlich zu den Schutzkategorien 2 <strong>und</strong> 3<br />
- den Wegbelag.<br />
2 Der Unterhalt der historischen Verkehrswege wird nach fachmännischer Art ausgeübt, um<br />
eine angemessene Nutzung <strong>und</strong> die Substanzerhaltung zu gewähren.<br />
3 Das Amt für Kulturgüter steht Interessierten zur Information <strong>und</strong> für Richtlinien bei Renovationsarbeiten<br />
oder Neubewertungen zur Verfügung.<br />
4 Bauliche Eingriffe an historischen Verkehrswegen sind dem Büro der Kommission für Kulturgüter<br />
zur Begutachtung zu unterbreiten. Ein Vorprüfungsgesuch gemäss Art. 137 RPBG<br />
ist erforderlich.<br />
Art. 16<br />
Landschaftsschutzperimeter<br />
1 Ziel <strong>und</strong> Wirkung<br />
Die im Zonennutzungsplan bezeichneten Landschaftsschutzperimeter umfassen besondere<br />
Landschaften, deren verschiedene Bestandteile einen Wert in sich selbst <strong>und</strong> für die<br />
Einheit der Landschaft darstellen.<br />
Die besondere Schönheit <strong>und</strong> die Eigenart der Landschaft sollen erhalten <strong>und</strong> gepflegt<br />
werden.<br />
2 Landschaftsformen<br />
Morphologische Kleinformen (Raine, Terrassen, Gräben), Hohlwege sowie typische geomorphologische<br />
Formen wie Moränenwälle <strong>und</strong> Drumlins dürfen nicht Gegenstand von<br />
Abbau <strong>und</strong>/oder Deponien sein. Geländeveränderungen wie Abtrag, Auffüllungen, Planie<br />
usw. sind zu unterlassen.<br />
3 Bauliche Massnahmen<br />
Neubauten sollen nur in topografisch nicht exponierten Situationen erstellt werden, das<br />
heisst, es sind Standorte in Geländeeinbuchtungen, in Übergängen Ebene-Hang (konkave<br />
Geländesituationen) sowie in Randsituationen, angelehnt an Landschaftselemente wie<br />
Talhänge, Vegetation oder im Bereich von Strassen zu wählen.<br />
Für die Linienführung von Strassen <strong>und</strong> Wegen sind Trassen vorzusehen, die möglichst<br />
wenig Eingriffe (Abgrabungen, Stützmauern usw.) bedingen.<br />
4 Materialabbau<br />
Der Abbau von Materialvorkommen kann als Ausnahme bewilligt werden, wenn<br />
- das Bedürfnis nachgewiesen ist,<br />
- in der näheren Umgebung keine andere Möglichkeit zum Abbau ausserhalb des Landschaftsschutzgebiets<br />
besteht,<br />
- durch Auflagen eine dem Schutz entsprechende Rekultivierung sichergestellt ist,<br />
- kein überwiegendes öffentliches Interesse dagegen spricht.