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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 23<br />

Grenzabstand GA:<br />

1/2 h gegenüber der Zonengrenze (Erhöhung<br />

gemäss Art. 83 R<strong>PBR</strong>). Die arealinternen<br />

Grenzabstände werden im Detailbebauungsplan<br />

festgelegt.<br />

Geschossflächenziffer Sektor A:<br />

Geschossflächenziffer GFZo: 1.70<br />

Geschossflächenziffer GFZu: 1.00<br />

Geschossflächenziffer Sektor B:<br />

Geschossflächenziffer GFZo: 1.10<br />

Geschossflächenziffer GFZu: 1.00<br />

Überbauungsziffer ÜZ:<br />

0.40 (Erhöhung gemäss Art. 63 <strong>PBR</strong>)<br />

Die unterirdische Geschossfläche ist ausschliesslich reserviert für Nebennutzflächen <strong>und</strong><br />

Parkierung. Wohnnutzung ist ausgeschlossen.<br />

Bei der Berechnung der Geschossflächenziffer gilt die Summe der Gr<strong>und</strong>stückflächen in<br />

den einzelnen Sektoren als anrechenbare Gr<strong>und</strong>stückfläche. Die Sektoren A, B <strong>und</strong> E werden<br />

dabei unabhängig voneinander berechnet. Im Falle eines gemeinsamen Detailbebauungsplans<br />

für die Sektoren A <strong>und</strong> B gilt die Summe der Gr<strong>und</strong>stückflächen der beiden<br />

Sektoren als Basis für die Berechnung der anrechenbaren Gr<strong>und</strong>stückfläche.<br />

Im Sektor A beträgt die maximal zulässige oberirdische Geschossfläche 43’000 m 2 .<br />

Im Rahmen eines städtebaulich <strong>und</strong> architektonisch hochwertigen Gesamtbebauungskonzepts<br />

sind Gebäude bis zu einer Gesamthöhe h von 30.00 m <strong>und</strong> Abweichungen von<br />

den Strassenabständen gemäss Art. 61 <strong>PBR</strong> möglich.<br />

Im Sektor A ist im Bereich einer zukünftigen Bahnunterführung (siehe Planskizze Art. 39<br />

<strong>PBR</strong>) auch der Bau eines einzelnen Hochhauses mit einem Gr<strong>und</strong>riss von max. 600 m 2<br />

<strong>und</strong> einer Gesamthöhe von max. 60 m möglich. Der genaue Standort wird im Detailbebauungsplan<br />

festgelegt. Die Planung des Hochhauses stützt sich auf ein Gesamtbebauungskonzept.<br />

Das Hochhaus soll sich gut ins bestehende Ortsbild eingliedern <strong>und</strong> durch eine<br />

überzeugende architektonische Gestaltung den städtebaulichen Akzent im neuen Quartier<br />

setzen.<br />

3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />

Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />

4 Besondere Bestimmungen<br />

Es gelten die Bestimmungen für den Perimeter mit Detailbebauungsplanpflicht Bahnhof<br />

Nord gemäss Art. 39 <strong>PBR</strong>.<br />

Im Sektor E gilt der bestehende Quartierplan „Bahnhof West“ vom 2. März 2004.<br />

Art. 33<br />

Gewerbezone (G)<br />

1 Nutzung<br />

In der Gewerbezone sind Bauten mässig störender Betriebe, Wohnungen für den Betriebsinhaber<br />

oder für Personal, dessen dauernde Anwesenheit betriebsnotwendig ist, sowie<br />

Bauten für den Detailhandel zugelassen.<br />

Verkaufsflächen sind nur als Ergänzung für oben erwähnte Nutzungen <strong>und</strong> mit einer Verkaufsfläche<br />

von maximal 300 m 2 gestattet.<br />

Auf den Parzellen Nrn. 4606 <strong>und</strong> 4607 (Tennishalle) müssen mindestens 25% der auf den<br />

beiden Parzellen zulässigen Geschossfläche für Sport- <strong>und</strong> Freizeitnutzungen genutzt<br />

werden.

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