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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 10<br />

Bestimmungen angepasst werden.<br />

Neu-, Um- <strong>und</strong> Ersatzbauten dürfen durch ihre Stellung <strong>und</strong> Baumasse die<br />

charakteristischen Ansichten des Ortsbilds nicht beeinträchtigen. Sie sind<br />

durch Aussenraumgestaltung <strong>und</strong> Bepflanzung gut in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche<br />

Umgebung einzufügen.<br />

Es sind lediglich geringfügige Änderungen des vorhandenen Bodenverlaufs<br />

zugelassen.<br />

Materialisierung <strong>und</strong> Farbgebung von Fassaden <strong>und</strong> Dächern sind so zu<br />

wählen, dass sie sich gut in das Ortsbild einfügen. Reflektierende Verkleidungen<br />

aus Metall sowie helle <strong>und</strong> gesättigte Farben sind verboten.<br />

Für die im Zonennutzungsplan bezeichneten Umgebungsperimeter Kategorie 1 (Galmis,<br />

Jetschwil) gelten folgende Schutzbestimmungen:<br />

- Es sind gr<strong>und</strong>sätzlich keine Neubauten zugelassen, mit Ausnahme von Anlagen, die<br />

bestehende Ökonomiebauten ergänzen.<br />

- Um- <strong>und</strong> Ersatzbauten dürfen durch ihre Stellung <strong>und</strong> Baumasse die charakteristischen<br />

Ansichten des Ortsbilds nicht beeinträchtigen. Sie sind durch Aussenraumgestaltung<br />

<strong>und</strong> Bepflanzung gut in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche Umgebung einzufügen.<br />

- Es sind lediglich geringfügige Änderungen des vorhandenen Bodenverlaufs zugelassen.<br />

- Materialisierung <strong>und</strong> Farbgebung von Fassaden <strong>und</strong> Dächern sind so zu wählen, dass<br />

sie sich gut in das Ortsbild einfügen. Reflektierende Verkleidungen aus Metall sowie<br />

helle <strong>und</strong> gesättigte Farben sind verboten.<br />

- Gebäude, deren Dachform oder Fassaden nicht der Eigenart der das Ortsbild prägenden<br />

Gebäude entsprechen, können nur umgebaut oder umgenutzt werden, wenn sie<br />

den geltenden Bestimmungen angepasst werden.<br />

- Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, deren Bedachung oder Fassaden bezüglich Materialien<br />

oder Farben den obigen Vorschriften nicht entsprechen, können nur bewilligt werden,<br />

wenn die betreffenden Elemente den geltenden Bestimmungen angepasst werden.<br />

7 Nahbereich geschützter Gebäude<br />

Für die im Zonennutzungsplan bezeichneten Nahbereiche geschützter Gebäude<br />

(Thaddäusheim, Balliswil, Mariahilf, Uebewil, Chännelmattstrasse, Gänsebergstrasse) gelten<br />

folgende Schutzbestimmungen:<br />

- Neubauten <strong>und</strong> Veränderungen an bestehenden Bauten sind hinsichtlich ihrer Stellung<br />

<strong>und</strong> Gestaltung sorgfältig in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche Umgebung einzufügen.<br />

- Die charakteristischen Ansichten geschützter Gebäude sind zu erhalten.<br />

- Traditionelle Elemente der Umgebung wie Vorplätze, Gärten, Bepflanzung, Mauern,<br />

Bodenbeläge usw. sind zu erhalten bzw. sinngemäss zu ergänzen.<br />

- Es sind lediglich geringfügige Änderungen des Bodenverlaufs zugelassen.<br />

- Materialien <strong>und</strong> Farben sind auf die geschützten Gebäude abzustimmen.<br />

8 Sonnenenergie<br />

Solaranlagen zur Wärmegewinnung können bewilligt werden, wenn sie die Anforderungen<br />

gemäss Anhang 6 erfüllen.<br />

Für Photovoltaikanlagen gelten die gesetzlichen Regelungen <strong>und</strong> Richtlinien des Kantons.<br />

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Art. 12<br />

Geschützte Gebäude<br />

1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

Die im Sinn von Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Kulturgüter (KGSG) unter Schutz<br />

gestellten Gebäude sind im Zonennutzungsplan bezeichnet <strong>und</strong> im Anhang 4 mit ihrem<br />

Verzeichniswert <strong>und</strong> der Schutzkategorie aufgeführt.

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