und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 10<br />
Bestimmungen angepasst werden.<br />
Neu-, Um- <strong>und</strong> Ersatzbauten dürfen durch ihre Stellung <strong>und</strong> Baumasse die<br />
charakteristischen Ansichten des Ortsbilds nicht beeinträchtigen. Sie sind<br />
durch Aussenraumgestaltung <strong>und</strong> Bepflanzung gut in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche<br />
Umgebung einzufügen.<br />
Es sind lediglich geringfügige Änderungen des vorhandenen Bodenverlaufs<br />
zugelassen.<br />
Materialisierung <strong>und</strong> Farbgebung von Fassaden <strong>und</strong> Dächern sind so zu<br />
wählen, dass sie sich gut in das Ortsbild einfügen. Reflektierende Verkleidungen<br />
aus Metall sowie helle <strong>und</strong> gesättigte Farben sind verboten.<br />
Für die im Zonennutzungsplan bezeichneten Umgebungsperimeter Kategorie 1 (Galmis,<br />
Jetschwil) gelten folgende Schutzbestimmungen:<br />
- Es sind gr<strong>und</strong>sätzlich keine Neubauten zugelassen, mit Ausnahme von Anlagen, die<br />
bestehende Ökonomiebauten ergänzen.<br />
- Um- <strong>und</strong> Ersatzbauten dürfen durch ihre Stellung <strong>und</strong> Baumasse die charakteristischen<br />
Ansichten des Ortsbilds nicht beeinträchtigen. Sie sind durch Aussenraumgestaltung<br />
<strong>und</strong> Bepflanzung gut in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche Umgebung einzufügen.<br />
- Es sind lediglich geringfügige Änderungen des vorhandenen Bodenverlaufs zugelassen.<br />
- Materialisierung <strong>und</strong> Farbgebung von Fassaden <strong>und</strong> Dächern sind so zu wählen, dass<br />
sie sich gut in das Ortsbild einfügen. Reflektierende Verkleidungen aus Metall sowie<br />
helle <strong>und</strong> gesättigte Farben sind verboten.<br />
- Gebäude, deren Dachform oder Fassaden nicht der Eigenart der das Ortsbild prägenden<br />
Gebäude entsprechen, können nur umgebaut oder umgenutzt werden, wenn sie<br />
den geltenden Bestimmungen angepasst werden.<br />
- Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, deren Bedachung oder Fassaden bezüglich Materialien<br />
oder Farben den obigen Vorschriften nicht entsprechen, können nur bewilligt werden,<br />
wenn die betreffenden Elemente den geltenden Bestimmungen angepasst werden.<br />
7 Nahbereich geschützter Gebäude<br />
Für die im Zonennutzungsplan bezeichneten Nahbereiche geschützter Gebäude<br />
(Thaddäusheim, Balliswil, Mariahilf, Uebewil, Chännelmattstrasse, Gänsebergstrasse) gelten<br />
folgende Schutzbestimmungen:<br />
- Neubauten <strong>und</strong> Veränderungen an bestehenden Bauten sind hinsichtlich ihrer Stellung<br />
<strong>und</strong> Gestaltung sorgfältig in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche Umgebung einzufügen.<br />
- Die charakteristischen Ansichten geschützter Gebäude sind zu erhalten.<br />
- Traditionelle Elemente der Umgebung wie Vorplätze, Gärten, Bepflanzung, Mauern,<br />
Bodenbeläge usw. sind zu erhalten bzw. sinngemäss zu ergänzen.<br />
- Es sind lediglich geringfügige Änderungen des Bodenverlaufs zugelassen.<br />
- Materialien <strong>und</strong> Farben sind auf die geschützten Gebäude abzustimmen.<br />
8 Sonnenenergie<br />
Solaranlagen zur Wärmegewinnung können bewilligt werden, wenn sie die Anforderungen<br />
gemäss Anhang 6 erfüllen.<br />
Für Photovoltaikanlagen gelten die gesetzlichen Regelungen <strong>und</strong> Richtlinien des Kantons.<br />
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Art. 12<br />
Geschützte Gebäude<br />
1 Gr<strong>und</strong>satz<br />
Die im Sinn von Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Kulturgüter (KGSG) unter Schutz<br />
gestellten Gebäude sind im Zonennutzungsplan bezeichnet <strong>und</strong> im Anhang 4 mit ihrem<br />
Verzeichniswert <strong>und</strong> der Schutzkategorie aufgeführt.