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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 28<br />

6 Parkierung<br />

Der Parkplatzbedarf für Vorhaben gemäss Abs. 4 ist fallweise unter Berücksichtigung der<br />

Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltauswirkungen zu bestimmen. Die Berechnung des Parkplatzbedarfs<br />

richtet sich nach den VSS-Normen. Die Bewirtschaftung der Parkflächen wird mit der <strong>Gemeinde</strong><br />

vereinbart.<br />

Bei Vorhaben gemäss Abs. 4 kann die <strong>Gemeinde</strong> die Mehrfachnutzungen der Parkplätze<br />

für Anlässe (z.B. für Anlässe auf dem Sportplatzareal) vorschreiben. Diese sind im Rahmen<br />

des Detailbebauungsplans nachzuweisen. Dabei sind die besonderen Bedürfnisse der<br />

Gr<strong>und</strong>eigentümer angemessen zu berücksichtigen.<br />

7 Begrünung, Bepflanzung<br />

Bei Parkplätzen mit mehr als zwölf Parkfeldern ist ein Baum pro sechs Parkfelder zu pflanzen.<br />

Diese können stirnseitig angeordnet werden. Nicht begehbare Flachdächer sind zu<br />

begrünen, wenn sie nicht zur Energienutzung oder für technische Anlagen genutzt werden.<br />

Entlang der Basiserschliessung (Autobahnzubringer) sind mit dem Strassenbau beidseits<br />

der Fahrbahn Bäume zu pflanzen. Bei den übrigen Erschliessungsstrassen kann die <strong>Gemeinde</strong><br />

Baumpflanzungen verlangen.<br />

Es sind ausschliesslich einheimische Pflanzen zu verwenden.<br />

8 Versickerung, Retention<br />

Das unverschmutzte Meteorwasser, das aus zwingenden Gründen nicht zur Versickerung<br />

gebracht werden kann, soll zurückgehalten (Retention) oder zeitliche verzögert den Vorflutern<br />

zugeführt werden. Die erforderliche Retention ist möglichst in gemeinsamen Anlagen<br />

im Rahmen der Detailerschliessungsbewilligung gemäss Abs. 10 festzulegen oder kann bei<br />

grösseren Einzelvorhaben im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgr<strong>und</strong> eines geologischen<br />

Berichts bewilligt werden. Das Meteorwasserkonzept muss dem Generellen<br />

Entwässerungsplan (GEP) entsprechen.<br />

9 Besondere Bestimmungen<br />

Die Arbeitszone Birch I liegt im Betrachtungsperimeter des strategischen Sektors Birch<br />

gemäss kantonalem Richtplan. Allfällige Anforderungen <strong>und</strong> Vorgaben aus weiteren Planungsschritten<br />

zum strategischen Sektor bleiben vorbehalten.<br />

Im Sinne des Entwicklungskonzepts Gesamtraum Birch-See vom August 2013 sind folgende<br />

Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zu berücksichtigen:<br />

- differenzierte Nutzungsausrichtung in den einzelnen Teilsektoren<br />

- gute Eingliederung der Bauten <strong>und</strong> Erschliessung in die Topografie <strong>und</strong> die umgebende<br />

Bebauung, gute Gestaltung des Zonenrands<br />

- hohe städtebauliche <strong>und</strong> architektonische Qualität, Adressbildung entlang A12 <strong>und</strong><br />

Hauptstrasse<br />

- attraktive Frei- <strong>und</strong> Grünraumgestaltung inkl. Grünachsen<br />

- attraktive Wegverbindungen für den Langsamverkehr vom Bahnhof <strong>Düdingen</strong> Richtung<br />

Bonn/Schiffenensee, Birchhölzli <strong>und</strong> Balbertswil<br />

Art. 37<br />

Arbeitszone Bahnhof Nord (ABN)<br />

a) Charakter <strong>und</strong> Nutzung<br />

1 Das Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiet Bahnhof Nord ist ein Umstrukturierungsgebiet.<br />

Für Umnutzungen <strong>und</strong> Umstrukturierungen im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>richtplans Teil Bodennutzung<br />

werden Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung im Nutzungsplanverfahren festgelegt (Zonennutzungsplan,<br />

Detailbebauungsplan).

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