und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 28<br />
6 Parkierung<br />
Der Parkplatzbedarf für Vorhaben gemäss Abs. 4 ist fallweise unter Berücksichtigung der<br />
Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltauswirkungen zu bestimmen. Die Berechnung des Parkplatzbedarfs<br />
richtet sich nach den VSS-Normen. Die Bewirtschaftung der Parkflächen wird mit der <strong>Gemeinde</strong><br />
vereinbart.<br />
Bei Vorhaben gemäss Abs. 4 kann die <strong>Gemeinde</strong> die Mehrfachnutzungen der Parkplätze<br />
für Anlässe (z.B. für Anlässe auf dem Sportplatzareal) vorschreiben. Diese sind im Rahmen<br />
des Detailbebauungsplans nachzuweisen. Dabei sind die besonderen Bedürfnisse der<br />
Gr<strong>und</strong>eigentümer angemessen zu berücksichtigen.<br />
7 Begrünung, Bepflanzung<br />
Bei Parkplätzen mit mehr als zwölf Parkfeldern ist ein Baum pro sechs Parkfelder zu pflanzen.<br />
Diese können stirnseitig angeordnet werden. Nicht begehbare Flachdächer sind zu<br />
begrünen, wenn sie nicht zur Energienutzung oder für technische Anlagen genutzt werden.<br />
Entlang der Basiserschliessung (Autobahnzubringer) sind mit dem Strassenbau beidseits<br />
der Fahrbahn Bäume zu pflanzen. Bei den übrigen Erschliessungsstrassen kann die <strong>Gemeinde</strong><br />
Baumpflanzungen verlangen.<br />
Es sind ausschliesslich einheimische Pflanzen zu verwenden.<br />
8 Versickerung, Retention<br />
Das unverschmutzte Meteorwasser, das aus zwingenden Gründen nicht zur Versickerung<br />
gebracht werden kann, soll zurückgehalten (Retention) oder zeitliche verzögert den Vorflutern<br />
zugeführt werden. Die erforderliche Retention ist möglichst in gemeinsamen Anlagen<br />
im Rahmen der Detailerschliessungsbewilligung gemäss Abs. 10 festzulegen oder kann bei<br />
grösseren Einzelvorhaben im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgr<strong>und</strong> eines geologischen<br />
Berichts bewilligt werden. Das Meteorwasserkonzept muss dem Generellen<br />
Entwässerungsplan (GEP) entsprechen.<br />
9 Besondere Bestimmungen<br />
Die Arbeitszone Birch I liegt im Betrachtungsperimeter des strategischen Sektors Birch<br />
gemäss kantonalem Richtplan. Allfällige Anforderungen <strong>und</strong> Vorgaben aus weiteren Planungsschritten<br />
zum strategischen Sektor bleiben vorbehalten.<br />
Im Sinne des Entwicklungskonzepts Gesamtraum Birch-See vom August 2013 sind folgende<br />
Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zu berücksichtigen:<br />
- differenzierte Nutzungsausrichtung in den einzelnen Teilsektoren<br />
- gute Eingliederung der Bauten <strong>und</strong> Erschliessung in die Topografie <strong>und</strong> die umgebende<br />
Bebauung, gute Gestaltung des Zonenrands<br />
- hohe städtebauliche <strong>und</strong> architektonische Qualität, Adressbildung entlang A12 <strong>und</strong><br />
Hauptstrasse<br />
- attraktive Frei- <strong>und</strong> Grünraumgestaltung inkl. Grünachsen<br />
- attraktive Wegverbindungen für den Langsamverkehr vom Bahnhof <strong>Düdingen</strong> Richtung<br />
Bonn/Schiffenensee, Birchhölzli <strong>und</strong> Balbertswil<br />
Art. 37<br />
Arbeitszone Bahnhof Nord (ABN)<br />
a) Charakter <strong>und</strong> Nutzung<br />
1 Das Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiet Bahnhof Nord ist ein Umstrukturierungsgebiet.<br />
Für Umnutzungen <strong>und</strong> Umstrukturierungen im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>richtplans Teil Bodennutzung<br />
werden Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung im Nutzungsplanverfahren festgelegt (Zonennutzungsplan,<br />
Detailbebauungsplan).