und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 11<br />
2 Allgemeiner Schutzumfang<br />
a. Gemäss Art. 22 KGSG erstreckt sich der Schutz eines Kulturgutes auf die äusseren <strong>und</strong><br />
inneren Strukturen <strong>und</strong> Elemente <strong>und</strong> gegebenenfalls auf die Umgebung <strong>und</strong> die Siedlung.<br />
Die zu erhaltenden Strukturen sowie äussere <strong>und</strong> inneren Elemente sind in drei Kategorien<br />
definiert.<br />
Schutzkategorie 3: Der Schutzumfang enthält<br />
- die Gebäudehülle (Fassade <strong>und</strong> Bedachung),<br />
- die innere Tragkonstruktion,<br />
- die allgemeine Anordnung des Gr<strong>und</strong>risses.<br />
Schutzkategorie 2: Der Schutzumfang enthält zusätzlich<br />
- die Elemente des Fassadenschmucks,<br />
- die allgemeine Anordnung der Innenräume <strong>und</strong> die wesentlichen Elemente der Innenausstattung,<br />
die diese Ordnung verkörpern.<br />
Schutzkategorie 1: Der Schutzumfang enthält zusätzlich<br />
- einzelne Elemente <strong>und</strong> Teile der Inneneinrichtung, die sich aufgr<strong>und</strong> ihrer kunsthandwerklichen<br />
oder künstlerischen Bedeutung auszeichnen (Bodenbelag, Decke, Täfer,<br />
Türen, Öfen, Dekor, usw.).<br />
b. Handelt es sich bei der Aussengestaltung um eine wesentlichen Komponente des Gebäudecharakters<br />
oder des Ortes, so dehnt sich der Schutzumfang, unabhängig der Schutzkategorie,<br />
gemäss Art. 22 KGSG, ebenfalls auf die wesentlichen Elemente der Aussengestaltung<br />
(Bodenbelag, Baumbestand, Mauern usw.) aus.<br />
c. Solaranlagen zur Wärmegewinnung können bewilligt werden, wenn sie die Anforderungen<br />
gemäss Anhang 6 erfüllen. Für Photovoltaikanlagen gelten die gesetzlichen Regelungen<br />
<strong>und</strong> Richtlinien des Kantons.<br />
3 Spezielle Schutzbestimmungen für geschützte Gebäude<br />
Zusätzlich zum allgemeinen Schutzumfang gemäss Abs. 2 gelten die speziellen Schutzbestimmungen<br />
für geschützte Gebäude gemäss Anhang 5.<br />
4 Verfahren<br />
Vor jedem Baubewilligungsgesuch ist ein Vorprüfungsgesuch gemäss Art. 137 RPBG einzureichen.<br />
Vor den Arbeiten kann das Amt für Kulturgüter Sondierungen veranlassen. Gegebenenfalls<br />
werden die anfallenden Kosten vom Amt für Kulturgüter getragen. Falls nötig, verfasst das<br />
Amt für Kulturgüter eine historische Dokumentation.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse der durch das Amt für Kulturgüter erstellten Dokumentation <strong>und</strong><br />
der durchgeführten Sondierungen kann die Schutzkategorie eines Gebäudes abgeändert<br />
werden. Das Verfahren wird nach Art. 75 RPBG geregelt.<br />
5 Inhalt des Baubewilligungsgesuchs<br />
Neben den Angaben <strong>und</strong> Unterlagen gemäss Art. 80 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 muss das Baubewilligungsgesuch<br />
enthalten:<br />
- Planaufnahme des Gebäudes: Gr<strong>und</strong>risse, Aufrisse <strong>und</strong> aussagekräftige Schnitte in einem<br />
den Arbeiten angepassten Massstab<br />
- Fotografien aller Fassaden des Gebäudes sowie eine Fotodokumentation der vom Eingriff<br />
betroffenen Elemente<br />
- Bewertung des Erhaltungszustandes der von den Arbeiten betroffenen Elemente<br />
- Beschreibung der vorgesehenen Massnahmen für sämtliche von den Arbeiten betroffenen<br />
Elemente