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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 11<br />

2 Allgemeiner Schutzumfang<br />

a. Gemäss Art. 22 KGSG erstreckt sich der Schutz eines Kulturgutes auf die äusseren <strong>und</strong><br />

inneren Strukturen <strong>und</strong> Elemente <strong>und</strong> gegebenenfalls auf die Umgebung <strong>und</strong> die Siedlung.<br />

Die zu erhaltenden Strukturen sowie äussere <strong>und</strong> inneren Elemente sind in drei Kategorien<br />

definiert.<br />

Schutzkategorie 3: Der Schutzumfang enthält<br />

- die Gebäudehülle (Fassade <strong>und</strong> Bedachung),<br />

- die innere Tragkonstruktion,<br />

- die allgemeine Anordnung des Gr<strong>und</strong>risses.<br />

Schutzkategorie 2: Der Schutzumfang enthält zusätzlich<br />

- die Elemente des Fassadenschmucks,<br />

- die allgemeine Anordnung der Innenräume <strong>und</strong> die wesentlichen Elemente der Innenausstattung,<br />

die diese Ordnung verkörpern.<br />

Schutzkategorie 1: Der Schutzumfang enthält zusätzlich<br />

- einzelne Elemente <strong>und</strong> Teile der Inneneinrichtung, die sich aufgr<strong>und</strong> ihrer kunsthandwerklichen<br />

oder künstlerischen Bedeutung auszeichnen (Bodenbelag, Decke, Täfer,<br />

Türen, Öfen, Dekor, usw.).<br />

b. Handelt es sich bei der Aussengestaltung um eine wesentlichen Komponente des Gebäudecharakters<br />

oder des Ortes, so dehnt sich der Schutzumfang, unabhängig der Schutzkategorie,<br />

gemäss Art. 22 KGSG, ebenfalls auf die wesentlichen Elemente der Aussengestaltung<br />

(Bodenbelag, Baumbestand, Mauern usw.) aus.<br />

c. Solaranlagen zur Wärmegewinnung können bewilligt werden, wenn sie die Anforderungen<br />

gemäss Anhang 6 erfüllen. Für Photovoltaikanlagen gelten die gesetzlichen Regelungen<br />

<strong>und</strong> Richtlinien des Kantons.<br />

3 Spezielle Schutzbestimmungen für geschützte Gebäude<br />

Zusätzlich zum allgemeinen Schutzumfang gemäss Abs. 2 gelten die speziellen Schutzbestimmungen<br />

für geschützte Gebäude gemäss Anhang 5.<br />

4 Verfahren<br />

Vor jedem Baubewilligungsgesuch ist ein Vorprüfungsgesuch gemäss Art. 137 RPBG einzureichen.<br />

Vor den Arbeiten kann das Amt für Kulturgüter Sondierungen veranlassen. Gegebenenfalls<br />

werden die anfallenden Kosten vom Amt für Kulturgüter getragen. Falls nötig, verfasst das<br />

Amt für Kulturgüter eine historische Dokumentation.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse der durch das Amt für Kulturgüter erstellten Dokumentation <strong>und</strong><br />

der durchgeführten Sondierungen kann die Schutzkategorie eines Gebäudes abgeändert<br />

werden. Das Verfahren wird nach Art. 75 RPBG geregelt.<br />

5 Inhalt des Baubewilligungsgesuchs<br />

Neben den Angaben <strong>und</strong> Unterlagen gemäss Art. 80 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 muss das Baubewilligungsgesuch<br />

enthalten:<br />

- Planaufnahme des Gebäudes: Gr<strong>und</strong>risse, Aufrisse <strong>und</strong> aussagekräftige Schnitte in einem<br />

den Arbeiten angepassten Massstab<br />

- Fotografien aller Fassaden des Gebäudes sowie eine Fotodokumentation der vom Eingriff<br />

betroffenen Elemente<br />

- Bewertung des Erhaltungszustandes der von den Arbeiten betroffenen Elemente<br />

- Beschreibung der vorgesehenen Massnahmen für sämtliche von den Arbeiten betroffenen<br />

Elemente

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