31.12.2013 Aufrufe

und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 25<br />

Überbauungsziffer ÜZ:<br />

0.60 (Erhöhung gemäss Art. 63 <strong>PBR</strong>)<br />

Grünflächenziffer GZ: 0.15<br />

Die unterirdische Geschossfläche ist ausschliesslich reserviert für Nebennutzflächen <strong>und</strong><br />

Parkierung.<br />

3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />

Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe IV, entlang der Weidstrasse auf einer<br />

Tiefe von 30 m die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />

4 Erschliessung<br />

Bis zur Inbetriebnahme der Umfahrung <strong>Düdingen</strong> erfolgt die Zufahrt für den motorisierten<br />

Verkehr ausschliesslich über die Zelgmoosstrasse.<br />

Für jedes Bauvorhaben ist nachzuweisen, dass das Verkehrsaufkommen der gesamten<br />

Zone die Kapazität des Strassennetzes nicht übersteigt.<br />

5 Obligatorischer Detailbebauungsplan<br />

- Der Detailbebauungsplan bezweckt eine ortsangepasste Erschliessung <strong>und</strong> Bebauung<br />

sowie eine gute Gestaltung des Übergangs zur angrenzenden Wohnzone.<br />

- Es ist ein Gesamtkonzept für die Nutzung, Erschliessung, Bebauung, Gestaltung <strong>und</strong><br />

Etappierung des ganzen Perimeters zu erstellen.<br />

- Die Erschliessung des östlich an den Perimeter angrenzenden Gebiets ist zu sichern.<br />

- Entlang der Weidstrasse sind auf einer Tiefe von 30 m Bauten für nicht störende Gewerbenutzungen<br />

<strong>und</strong> ergänzendes Wohnen vorzusehen. Lagerflächen sind nicht gestattet.<br />

Zufahrt <strong>und</strong> Parkierung sind im Detailbebauungsplan zu regeln. Der Wohnanteil<br />

darf maximal 50% der GFZo betragen. Reine Wohngebäude sind nicht erlaubt.<br />

- Die Bauten <strong>und</strong> Erschliessungsanlagen sind gut in die natürliche <strong>und</strong> gebaute Umgebung<br />

einzugliedern. Es ist auf ein ruhiges <strong>und</strong> einheitliches Erscheinungsbild der Bauten<br />

<strong>und</strong> Anlagen gegenüber der Autobahn <strong>und</strong> dem Weidweg zu achten.<br />

- Die Gewährleistung einer guten Wohnqualität sowie die Verträglichkeit der Wohnnutzung<br />

mit den gewerblichen Nutzungen <strong>und</strong> den Verkehrsanlagen sind nachzuweisen.<br />

- Entlang der Weidstrasse ist eine Baumallee anzulegen.<br />

- Die geforderten Grünflächen sind im Wesentlichen als zusammenhängende Flächen<br />

anzulegen. Sie sind zu begrünen <strong>und</strong> mit Sträuchern <strong>und</strong> hochstämmigen Baumgruppen<br />

zu bepflanzen. Es sind ausschliesslich einheimische Pflanzen zu verwenden. Auf<br />

die angrenzende Wohnzone ist gebührend Rücksicht zu nehmen.<br />

- Nach Möglichkeit sind erneuerbare Energiequellen zu berücksichtigen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

kann weitere Bestimmungen erlassen. Der kommunale Richtplan Energie bleibt vorbehalten.<br />

Art. 35<br />

Industrie- <strong>und</strong> Gewerbezone (IG)<br />

1 Nutzung<br />

Die Industrie- <strong>und</strong> Gewerbezone ist für Produktions- <strong>und</strong> Reparaturstätten, Lagerbauten<br />

sowie Dienstleistungen bestimmt. Neue Verkaufsflächen Verkaufsgeschäfte <strong>und</strong> Einkaufszentren<br />

sind nicht zugelassen.<br />

Im Gebiet Schürli (Parzellen Nrn. 4728, 4729, 5787, 5788, 5790, 6059 <strong>und</strong> 7410) sind zusätzlich<br />

folgende industriell-gewerbliche Nutzungen ausgeschlossen:<br />

- Materialaufbereitung <strong>und</strong> Produktion in den Bereichen Steine, Erden <strong>und</strong> Stahl<br />

- Entsorgungs- <strong>und</strong> Kompostieranlagen<br />

- Reine Lagerbauten <strong>und</strong> Lagerflächen<br />

- Logistikzentren<br />

Unmittelbar nördlich des Autobahnanschlusses (Parzellen Nrn. 5355, 4734, 4735, 6194

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!