und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 25<br />
Überbauungsziffer ÜZ:<br />
0.60 (Erhöhung gemäss Art. 63 <strong>PBR</strong>)<br />
Grünflächenziffer GZ: 0.15<br />
Die unterirdische Geschossfläche ist ausschliesslich reserviert für Nebennutzflächen <strong>und</strong><br />
Parkierung.<br />
3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe IV, entlang der Weidstrasse auf einer<br />
Tiefe von 30 m die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />
4 Erschliessung<br />
Bis zur Inbetriebnahme der Umfahrung <strong>Düdingen</strong> erfolgt die Zufahrt für den motorisierten<br />
Verkehr ausschliesslich über die Zelgmoosstrasse.<br />
Für jedes Bauvorhaben ist nachzuweisen, dass das Verkehrsaufkommen der gesamten<br />
Zone die Kapazität des Strassennetzes nicht übersteigt.<br />
5 Obligatorischer Detailbebauungsplan<br />
- Der Detailbebauungsplan bezweckt eine ortsangepasste Erschliessung <strong>und</strong> Bebauung<br />
sowie eine gute Gestaltung des Übergangs zur angrenzenden Wohnzone.<br />
- Es ist ein Gesamtkonzept für die Nutzung, Erschliessung, Bebauung, Gestaltung <strong>und</strong><br />
Etappierung des ganzen Perimeters zu erstellen.<br />
- Die Erschliessung des östlich an den Perimeter angrenzenden Gebiets ist zu sichern.<br />
- Entlang der Weidstrasse sind auf einer Tiefe von 30 m Bauten für nicht störende Gewerbenutzungen<br />
<strong>und</strong> ergänzendes Wohnen vorzusehen. Lagerflächen sind nicht gestattet.<br />
Zufahrt <strong>und</strong> Parkierung sind im Detailbebauungsplan zu regeln. Der Wohnanteil<br />
darf maximal 50% der GFZo betragen. Reine Wohngebäude sind nicht erlaubt.<br />
- Die Bauten <strong>und</strong> Erschliessungsanlagen sind gut in die natürliche <strong>und</strong> gebaute Umgebung<br />
einzugliedern. Es ist auf ein ruhiges <strong>und</strong> einheitliches Erscheinungsbild der Bauten<br />
<strong>und</strong> Anlagen gegenüber der Autobahn <strong>und</strong> dem Weidweg zu achten.<br />
- Die Gewährleistung einer guten Wohnqualität sowie die Verträglichkeit der Wohnnutzung<br />
mit den gewerblichen Nutzungen <strong>und</strong> den Verkehrsanlagen sind nachzuweisen.<br />
- Entlang der Weidstrasse ist eine Baumallee anzulegen.<br />
- Die geforderten Grünflächen sind im Wesentlichen als zusammenhängende Flächen<br />
anzulegen. Sie sind zu begrünen <strong>und</strong> mit Sträuchern <strong>und</strong> hochstämmigen Baumgruppen<br />
zu bepflanzen. Es sind ausschliesslich einheimische Pflanzen zu verwenden. Auf<br />
die angrenzende Wohnzone ist gebührend Rücksicht zu nehmen.<br />
- Nach Möglichkeit sind erneuerbare Energiequellen zu berücksichtigen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
kann weitere Bestimmungen erlassen. Der kommunale Richtplan Energie bleibt vorbehalten.<br />
Art. 35<br />
Industrie- <strong>und</strong> Gewerbezone (IG)<br />
1 Nutzung<br />
Die Industrie- <strong>und</strong> Gewerbezone ist für Produktions- <strong>und</strong> Reparaturstätten, Lagerbauten<br />
sowie Dienstleistungen bestimmt. Neue Verkaufsflächen Verkaufsgeschäfte <strong>und</strong> Einkaufszentren<br />
sind nicht zugelassen.<br />
Im Gebiet Schürli (Parzellen Nrn. 4728, 4729, 5787, 5788, 5790, 6059 <strong>und</strong> 7410) sind zusätzlich<br />
folgende industriell-gewerbliche Nutzungen ausgeschlossen:<br />
- Materialaufbereitung <strong>und</strong> Produktion in den Bereichen Steine, Erden <strong>und</strong> Stahl<br />
- Entsorgungs- <strong>und</strong> Kompostieranlagen<br />
- Reine Lagerbauten <strong>und</strong> Lagerflächen<br />
- Logistikzentren<br />
Unmittelbar nördlich des Autobahnanschlusses (Parzellen Nrn. 5355, 4734, 4735, 6194