31.12.2013 Aufrufe

und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 55<br />

- die Gebäudeteile den in den Zonenbestimmungen festgelegten Grenzabstand einhalten,<br />

- mindestens 25% der gesamten Fassadenabwicklung vollständig <strong>und</strong> mindestens 50%<br />

der gesamten Fassadenabwicklung im Durchschnitt zur Hälfte unter dem natürlichen<br />

Terrain liegen,<br />

- die Überdeckung als nutzbarer Aussenraum gestaltet (Spielflächen, Aufenthalts- <strong>und</strong><br />

Begegnungsraum) <strong>und</strong> begrünt wird.<br />

Art. 64<br />

Bauten am Hang<br />

Ab einer Hangneigung von 20% wird die traufseitige Fassadenhöhe Fh tr nicht mehr angewendet.<br />

Massgebend ist die Gesamthöhe h.<br />

Art. 65<br />

Dachlukarnen <strong>und</strong> Dachaufbauten<br />

1 In den Kernzonen K1, K2 <strong>und</strong> K4 gelten folgende Vorschriften:<br />

- Die Gesamtbreite der Dachlukarnen <strong>und</strong> Dachaufbauten darf 2/5 der Länge der entsprechenden<br />

Fassade oder des entsprechenden Fassadenelementes, wenn diese Absätze<br />

aufweisen, nicht übersteigen.<br />

- Der First der Dachlukarnen muss merklich unter dem Hauptfirst liegen.<br />

2 Als Dachlukarne versteht man jede Öffnung im Dach, die zur Belichtung oder Belüftung<br />

dient. Diese Bezeichnung umfasst ebenfalls die Dachfenster (Klappen) <strong>und</strong> die in der Bedachung<br />

eingebauten Balkone (Art. 65 R<strong>PBR</strong>).<br />

3 Die Vorschriften gemäss Abs. 1 gelten ebenfalls für Lukarnen <strong>und</strong> Dachaufbauten, welche<br />

in Verlängerung der Fassade mit Unterbrechung des Vordachs erstellt werden.<br />

4 Abweichungen von den Vorschriften gemäss Abs. 1 können gestattet werden<br />

- bei Umbauten eines Gebäudes, bei dem der heutige Zustand dies ausnahmsweise<br />

rechtfertigt,<br />

- bei Neubauten, bei denen die Form <strong>und</strong> Grösse der Öffnungen im Dach wesentliche<br />

Bestandteile eines harmonischen Architekturkonzepts von guter Qualität bilden.<br />

Art. 66<br />

Solaranlagen auf Flachdächern<br />

Für die Erstellung von Solaranlagen (Kollektoren, Fotovoltaik) auf Flachdächern (Neigung<br />

≤ 7%) kann die Gesamthöhe h unter folgenden Bedingungen überschritten werden:<br />

- Die Konstruktionshöhe der Solaranlagen beträgt max. 2,0 m.<br />

- Die Solaranlagen sind allseitig unter einer Linie von 45° vom Dachrand zurückzusetzen.<br />

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Art. 11 Abs. 8 (Ortsbildschutzperimeter)<br />

<strong>und</strong> Art. 12 Abs. 2 lit. c (Geschützte Gebäude).<br />

Art. 67<br />

Energie<br />

1 Bei der Erstellung <strong>und</strong> Sanierung von Bauten <strong>und</strong> Anlagen werden gr<strong>und</strong>sätzlich ein effizienter<br />

Energieeinsatz sowie die Verwendung erneuerbarer <strong>und</strong> emissionsarmer Energien<br />

angestrebt.<br />

2 Die <strong>Gemeinde</strong> kann gestützt auf den Energierichtplan Massnahmen fördern oder verlangen,<br />

die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz <strong>und</strong> der vermehrten Nutzung erneuerbarer<br />

Energie beitragen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!