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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 43<br />

Der Wohnaufenthalt ist nicht gestattet.<br />

Art. 47<br />

Spezialzone Guggerhorn (S4)<br />

1 Nutzung<br />

Zugelassen sind Anlagen zur Sortierung, Aufbereitung <strong>und</strong> Wiederverwertung von Altstoffen<br />

aus der Region sowie mässig störende Gewerbebetriebe.<br />

Nicht zugelassen sind:<br />

- Betriebe mit hohem Verkehrsaufkommen<br />

- Dienstleistungsbetriebe<br />

- Verkaufsnutzungen<br />

- Garagen <strong>und</strong> Reparaturwerkstätten<br />

- Lagerung <strong>und</strong> Aufbereitung von Baustellenabfällen<br />

Die Gewerbebauten können Wohnungen für das Personal enthalten, soweit dessen dauernde<br />

Anwesenheit erforderlich ist.<br />

Mit den entsprechenden Bewilligungen der kantonalen Behörden dürfen Kleinmengen von<br />

Sonderabfällen zwischengelagert (jedoch nicht verarbeitet oder behandelt) werden. Die Anlage<br />

darf jedoch keine eigentliche Sonderabfallsammelstelle werden. Es darf keine Endlagerung<br />

von Materialien vorgenommen werden.<br />

Die Aufnahme von Autowracks <strong>und</strong> anderen Metallgegenständen unterliegt der Genehmigung<br />

der kantonalen Behörden.<br />

2 Masse<br />

Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:<br />

Gesamthöhe h:<br />

16.00 m<br />

Fassadenhöhe traufseitig Fh tr: 13.70 m<br />

Grenzabstand GA:<br />

8.00 m<br />

Geschossflächenziffer GFZ: 0.80<br />

Überbauungsziffer ÜZ: 0.55<br />

Grünflächenziffer GZ: 0.15<br />

3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />

Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />

4 Besondere Bestimmungen<br />

Die geforderten Grünflächen sind im Wesentlichen als zusammenhängende Flächen anzulegen.<br />

Sie sind zu begrünen <strong>und</strong> mit Sträuchern <strong>und</strong> hochstämmigen Baumgruppen zu bepflanzen<br />

Auf angrenzende Wohnzonen ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Bei bestehenden<br />

Betrieben, die bei Inkrafttreten dieses Reglements keine oder zu wenig Grünfläche<br />

aufweisen <strong>und</strong> sie im Rahmen von Baugesuchen nicht ausweisen können, kann auf die<br />

Forderung nach Grünfläche verzichtet werden.<br />

Art. 48<br />

Spezialzone Thaddäusheim (S5)<br />

1 Planungszone<br />

Mit der öffentlichen Auflage wird eine Planungszone gemäss Art. 90 RPBG erlassen.<br />

2 Zweck<br />

Die Spezialzone dient der Erhaltung <strong>und</strong> der privaten sowie öffentlichen Nutzung der orts-

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