und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 43<br />
Der Wohnaufenthalt ist nicht gestattet.<br />
Art. 47<br />
Spezialzone Guggerhorn (S4)<br />
1 Nutzung<br />
Zugelassen sind Anlagen zur Sortierung, Aufbereitung <strong>und</strong> Wiederverwertung von Altstoffen<br />
aus der Region sowie mässig störende Gewerbebetriebe.<br />
Nicht zugelassen sind:<br />
- Betriebe mit hohem Verkehrsaufkommen<br />
- Dienstleistungsbetriebe<br />
- Verkaufsnutzungen<br />
- Garagen <strong>und</strong> Reparaturwerkstätten<br />
- Lagerung <strong>und</strong> Aufbereitung von Baustellenabfällen<br />
Die Gewerbebauten können Wohnungen für das Personal enthalten, soweit dessen dauernde<br />
Anwesenheit erforderlich ist.<br />
Mit den entsprechenden Bewilligungen der kantonalen Behörden dürfen Kleinmengen von<br />
Sonderabfällen zwischengelagert (jedoch nicht verarbeitet oder behandelt) werden. Die Anlage<br />
darf jedoch keine eigentliche Sonderabfallsammelstelle werden. Es darf keine Endlagerung<br />
von Materialien vorgenommen werden.<br />
Die Aufnahme von Autowracks <strong>und</strong> anderen Metallgegenständen unterliegt der Genehmigung<br />
der kantonalen Behörden.<br />
2 Masse<br />
Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:<br />
Gesamthöhe h:<br />
16.00 m<br />
Fassadenhöhe traufseitig Fh tr: 13.70 m<br />
Grenzabstand GA:<br />
8.00 m<br />
Geschossflächenziffer GFZ: 0.80<br />
Überbauungsziffer ÜZ: 0.55<br />
Grünflächenziffer GZ: 0.15<br />
3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />
4 Besondere Bestimmungen<br />
Die geforderten Grünflächen sind im Wesentlichen als zusammenhängende Flächen anzulegen.<br />
Sie sind zu begrünen <strong>und</strong> mit Sträuchern <strong>und</strong> hochstämmigen Baumgruppen zu bepflanzen<br />
Auf angrenzende Wohnzonen ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Bei bestehenden<br />
Betrieben, die bei Inkrafttreten dieses Reglements keine oder zu wenig Grünfläche<br />
aufweisen <strong>und</strong> sie im Rahmen von Baugesuchen nicht ausweisen können, kann auf die<br />
Forderung nach Grünfläche verzichtet werden.<br />
Art. 48<br />
Spezialzone Thaddäusheim (S5)<br />
1 Planungszone<br />
Mit der öffentlichen Auflage wird eine Planungszone gemäss Art. 90 RPBG erlassen.<br />
2 Zweck<br />
Die Spezialzone dient der Erhaltung <strong>und</strong> der privaten sowie öffentlichen Nutzung der orts-