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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 61<br />

Bestehen für vorhandene Wege oder für in Planung begriffene Wege noch keine Höhenlinienpläne,<br />

so lässt der <strong>Gemeinde</strong>rat zulasten des Bauherrn die Lage der Wegachse <strong>und</strong><br />

der Kanalisation bestimmen.<br />

4 Fristen<br />

Es gelten die Bestimmungen gemäss Art. 145 RPBG.<br />

4 Gebühren<br />

Für die Prüfung der Baugesuche, der Detailbebauungspläne <strong>und</strong> für die Überwachung der<br />

Bauten hat der Bauherr an die <strong>Gemeinde</strong> eine Gebühr gemäss Gebührenreglement für<br />

Baugesuche zu entrichten.<br />

6 Expertisen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist berechtigt, zur Überprüfung <strong>und</strong> Begleitung von Detailbebauungsplänen<br />

<strong>und</strong> Baugesuchen Fachkräfte beizuziehen. Gemäss dem Reglement über Verwaltungsgebühren<br />

<strong>und</strong> Ersatzabgaben im Raumplanungs- <strong>und</strong> Bauwesen sind die Kosten<br />

durch den Bauherrn zu tragen. Der Bauherr ist durch den <strong>Gemeinde</strong>rat über das Vorgehen<br />

vorgängig zu orientieren.<br />

V. Schlussbestimmungen<br />

Art. 81<br />

Aufhebung bestehender Bestimmungen<br />

Mit Inkrafttreten dieses Reglements werden aufgehoben:<br />

- Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> vom 10.12.1996<br />

- Zonennutzungsplan vom 10.12.1996<br />

- Schutzzonen- <strong>und</strong> Landschaftsrichtplan vom 10.12.1996<br />

- Verkehrsrichtplan vom 20.04.1995<br />

- Quartierplan Weiermatt vom 13.07.1979<br />

- Quartierplan Panoramaweg vom 03.10.1983<br />

- Quartierplan Haselrain vom 28.02.1984<br />

- Quartierplan Riedli vom 20.05.1981<br />

- Quartierplan Schürli vom 08.11.1994<br />

- Quartierplan Rächholderberg vom 04.10.1995<br />

- Quartierplan Sandacher Süd vom 24.11.1998<br />

- Quartierplan Riedli West vom 18.08.1999<br />

- Schutzzonenplan <strong>und</strong> Reglement für die Möser <strong>Düdingen</strong> vom 24.6.1975<br />

Art. 82<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Raumplanungs-, Umwelt- <strong>und</strong><br />

Baudirektion in Kraft.

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