und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 49<br />
Art. 53<br />
Spezialzone Ausbildungszentrum Chiemi (S10)<br />
1 Nutzung<br />
Die Spezialzone ist für den Betrieb eines Ausbildungszentrums des Freiburgischen Baumeisterverbandes<br />
FBV bestimmt.<br />
In der Zone sind folgende Nutzungen mit den erforderlichen Bauten <strong>und</strong> Anlagen zugelassen:<br />
- Durchführung von Kursen <strong>und</strong> Übungen zur beruflichen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung (Schulungsräume,<br />
Lagerräume, Übungsmaschinen u.ä.)<br />
- den Kursen angegliederte Nebenaktivitäten (Administration, Verpflegung, Sanitärinstallationen<br />
u.ä.)<br />
2 Masse<br />
Das oberirdische Gebäudevolumen für betriebsnotwendige Bauten (inkl. vollständig geschlossenen<br />
Unterstände) beträgt maximal 2'500 m 3 .<br />
Gesamthöhe h:<br />
11.00 m. Die für die Durchführung der Kurse nötigen technischen<br />
<strong>und</strong> mobilen Nebenanlagen (Baukran o.ä.) können von<br />
der Gesamthöhe abweichen.<br />
Grenzabstand GA: 1/2 h, min. 4.00 m. Der Mehrlängenzuschlag gemäss Art. 83<br />
R<strong>PBR</strong> ist nicht anwendbar.<br />
Waldabstand:<br />
15.00 m<br />
3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe IV gemäss Art. 43 LSV.<br />
4 Erschliessung<br />
Erstellung <strong>und</strong> Unterhalt der Erschliessungsanlagen werden vom FBV übernommen.<br />
Art. 54<br />
Schutzzone Bachmatte (SB)<br />
Die Schutzzone Bachmatte dient dem Schutz der Landschaft vor Neubauten. Es gilt ein<br />
allgemeines Bauverbot. Als Ausnahmen können nur standortgeb<strong>und</strong>ene Bauten von geringfügiger<br />
Bedeutung zugelassen werden. Bestehende Bauten <strong>und</strong> Anlagen dürfen nicht<br />
erweitert werden. Die notwendigen Unterhaltsarbeiten sind gestattet.<br />
Art. 55<br />
Landwirtschaftszone (LW)<br />
1 Die Landwirtschaftszone umfasst Land, das sich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />
oder den produzierenden Gartenbau eignet <strong>und</strong> zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben<br />
der Landwirtschaft benötigt wird oder das im Gesamtinteresse landwirtschaftlich bewirtschaftet<br />
werden soll.<br />
2 Welche Bauten <strong>und</strong> Anlagen in der Landwirtschaftszone bewilligt werden können, wird abschliessend<br />
von der b<strong>und</strong>esrechtlichen Gesetzgebung geregelt.<br />
3 Jedes Projekt für den Bau, die Erweiterung oder den Umbau einer Baute oder Anlage ausserhalb<br />
der Bauzone bedarf einer Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- <strong>und</strong><br />
Baudirektion.<br />
4 Das Vorprüfungsgesuch gemäss Art. 137 RPBG ist obligatorisch.