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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 14<br />

Art. 17<br />

Naturschutzzone<br />

1 Zweck <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Naturschutzzone bezweckt den Schutz, die Gestaltung <strong>und</strong> die Pflege der im Zonennutzungsplan<br />

bezeichneten Gebiete:<br />

- Düdinger Möser (DM)<br />

Die Düdinger Möser sind im B<strong>und</strong>esinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung<br />

(Objekt Nr. 1118 <strong>und</strong> 1120), im B<strong>und</strong>esinventar der Hoch- <strong>und</strong> Übergangsmoore von<br />

nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 69) <strong>und</strong> im B<strong>und</strong>esinventar der Amphibienlaichgebiete<br />

von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 147) aufgeführt.<br />

- Saaneboden-Stöckholz (SB)<br />

Das Gebiet Saaneboden-Stöckholz umfasst die im B<strong>und</strong>esinventar der Amphibienlaichgebiete<br />

von nationaler Bedeutung aufgeführten Objekte Nr. 144 <strong>und</strong> 145.<br />

Es gelten die Schutzziele <strong>und</strong> die Massnahmen für Pflege <strong>und</strong> Unterhalt gemäss der vom<br />

kantonalen Büro für Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutz genehmigten Pflegekonzepte.<br />

2 Schutzzone A<br />

a. Im Perimeter der Schutzzone A gelten folgende Vorschriften:<br />

- Das Errichten von Bauten <strong>und</strong> Anlagen sowie Terrainveränderungen sind verboten, soweit<br />

sie nicht der Aufrechterhaltung der Schutzziele dienen.<br />

- Der Unterhalt von Gräben ist nur zugelassen, sofern er mit dem Schutzziel vereinbar<br />

ist.<br />

- Es gilt im ganzen Gebiet ein allgemeines Fahrverbot. Ausgenommen bleiben die zu<br />

Pflege- <strong>und</strong> Unterhaltszwecken notwendigen Befahrungen.<br />

b. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann unter Vorbehalt der Einhaltung der Schutzziele Ausnahmen bewilligen<br />

für:<br />

- befristete Einrichtungen <strong>und</strong> Erdverschiebungen zum Unterhalt der bestehenden unter<strong>und</strong><br />

oberirdischen Leitungen<br />

- befristete Einrichtungen, Begehungen <strong>und</strong> Befahrungen zu wissenschaftlichen Zwecken<br />

c. In der Schutzzone Saaneboden-Stöckholz sind die militärische Nutzung des Gebietes unterhalb<br />

der Staumauer von Schiffenen sowie die dazu notwendigen Einrichtungen erlaubt,<br />

insofern sie die Schutzziele nicht beeinträchtigen.<br />

3 Schutzzone B<br />

Im Perimeter der Schutzzone B gelten folgende Vorschriften:<br />

- Bestehende Gebäude können unterhalten werden. Im Falle von grösseren Sanierungsmassnahmen<br />

kann der <strong>Gemeinde</strong>rat ökologische Kompensationsmassnahmen<br />

gemäss Art. 18 lit 1ter NHG verlangen. Vorbehalten bleiben baubewilligungspflichtige<br />

Sanierungen.<br />

- Neubauten sind nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken zugelassen. Sie dürfen<br />

die Schutzziele nicht beeinträchtigen, müssen in das Landschaftsbild integriert sein <strong>und</strong><br />

dürfen die Amphibienwanderung nicht beeinträchtigen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann ökologische<br />

Kompensationsmassnahmen verlangen.<br />

- Es dürfen keine neuen Wege <strong>und</strong> Strassen mit Hartbelag erstellt werden.<br />

- Im Falle eines Ausbaus oder einer Sanierung des bestehenden Strassennetzes sind<br />

geeignete Amphibienschutzmassnahmen vorzunehmen.<br />

- Der Materialabbau ist möglich, sofern die Schutzziele dadurch nicht beeinträchtigt werden.<br />

Während des Abbaus muss ein angemessener Anteil an Kleingewässern erstellt<br />

werden, von denen einige auch nach dem Abbau erhalten bleiben müssen.

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