und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 53<br />
zungsplanverfahren aufgehoben.<br />
Art. 59<br />
Materialabbau- <strong>und</strong> Ablagerungsstellen<br />
Für Materialabbau- <strong>und</strong> Ablagerungsstellen ist ein Vorprüfungsgesuch gemäss Art. 137<br />
RPBG erforderlich. Im Rahmen dieses Verfahrens wird festgelegt, ob das Bewilligungsverfahren<br />
gemäss Art. 24 RPG (Ausnahmeverfahren) oder gemäss Art. 77 <strong>und</strong> 83 ff RPBG<br />
(Nutzungsplanung) durchgeführt werden muss.<br />
Im Verfahren der Nutzungsplanung muss eine Abbau- respektive Ablagerungszone ausgeschieden<br />
sowie dazugehörende Vorschriften über Form, Etappierung, Wiederherstellung,<br />
Erschliessung usw. aufgestellt werden.<br />
Die Finanzierung der Infrastrukturkosten richtet sich nach Art. 22 <strong>PBR</strong> <strong>und</strong> 100 ff RPBG.<br />
III.<br />
Art. 60<br />
Bau- <strong>und</strong> Gestaltungsvorschriften<br />
Bauweise<br />
Sofern in einem Detailbebauungsplan nichts anderes festgelegt ist, gilt die offene Bauweise.<br />
Der Zusammenbau innerhalb der zulässigen Gebäudelänge ist gestattet. Vorbehalten<br />
bleiben nachbarrechtliche Abmachungen.<br />
Art. 61<br />
Abstände<br />
1 Strassenabstand<br />
Wo nichts anderes bestimmt wird, sind die Strassenbaulinien (gemäss StrG) als minimale<br />
Abstände zu betrachten.<br />
Für die Sammel- <strong>und</strong> Erschliessungsstrassen gemäss Richtplan Verkehr gelten folgende<br />
Strassenabstände (gemessen ab Strassenachse):<br />
Sammelstrassen A (SSA): 12.00 m<br />
Sammelstrassen B (SSB): 10.00 m<br />
Erschliessungsstrassen:<br />
8.00 m<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann aus ortsplanerischen oder gestalterischen Gründen einen grösseren<br />
Strassenabstand verlangen.<br />
2 Waldabstand<br />
Der minimale Abstand eines Gebäudes zur Waldgrenze beträgt 20.00 m, sofern der Zonennutzungsplan<br />
oder ein Detailbebauungsplan keinen niedrigeren Abstand ermöglicht.<br />
3 Abstand von Hecken <strong>und</strong> Bäumen<br />
Der minimale Abstand eines Gebäudes zu geschützten Hecken, Baumreihen oder Baumgruppen<br />
(Art. 18 Abs. 1 <strong>PBR</strong>) beträgt 15.00 m, sofern im Zonennutzungsplan oder in einem<br />
Detailbebauungsplan nichts anderes bestimmt wird.<br />
4 Abstand von Wasserläufen<br />
Es gelten die Bestimmungen gemäss Art. 9 <strong>PBR</strong>. Der minimale Abstand einer Baute oder<br />
einer Anlage von der Grenze der Wasserläufe beträgt 20.00 m.