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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 59<br />

3 Im Bereich der öffentlichen Gemeinschaftsantennenanlage sind keine einzelnen Aussenantennen,<br />

ausgenommen Parabolspiegelantennen, erlaubt.<br />

4 Das Anbringen von Parabolspiegelantennen von mehr als 0.80 m Durchmesser oder von<br />

mehreren kleineren Parabolspiegeln am selben Gebäude untersteht der Bewilligung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

5 Für Parabolspiegelantennen innerhalb der Ortsbildschutzperimeter oder an geschützten<br />

Gebäuden ist das Gutachten der Kulturgüterkommission erforderlich.<br />

Art. 75<br />

Geländeveränderungen<br />

1 Bei der Umgebungsgestaltung von freistehenden Einzelbauten soll das natürliche Gelände<br />

möglichst nicht verändert werden.<br />

2 Künstliche Terrainaufschüttungen sind nur in ausreichend begründeten Fällen (z.B. Hanglage,<br />

Gr<strong>und</strong>wasserspiegel) zulässig. Die Differenz zwischen der Höhe des fertig gestellten<br />

Geländes <strong>und</strong> dem natürlichen Gelände darf 1.50 m nicht übersteigen.<br />

3 Jede Geländeveränderung ist so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine<br />

gute Gesamtwirkung entsteht.<br />

Art. 76<br />

Entwässerung<br />

1 Fremdwasser, d.h. mehr oder weniger kontinuierlich fliessendes Sauberwasser aus Drainagen<br />

(Sickerwasser), Quellen, Brunnen, Reservoirüberläufen <strong>und</strong> Kühlanlagen, darf nicht<br />

der Schmutzwasserleitung resp. der ARA zugeführt werden. Es muss innerhalb der Gr<strong>und</strong>stückfläche<br />

gemäss GEP versickern.<br />

2 Das unverschmutzte Oberflächenwasser von Dächern, Plätzen <strong>und</strong> Strassen ist bei geeigneter<br />

Bodenstruktur versickern zu lassen. Es sind geeignete Massnahmen vorzusehen,<br />

welche dem Regenwasser erlauben, breitflächig auf die Gr<strong>und</strong>stückfläche verteilt zu versickern.<br />

Es darf nicht der Schmutzwasserleitung zugeführt werden.<br />

3 Das unverschmutzte Oberflächenwasser, das aus zwingenden Gründen nicht zur Versickerung<br />

gemäss GEP gebracht werden kann, soll zurückgehalten (Retention) <strong>und</strong> zeitlich verzögert<br />

dem Vorfluter zugeführt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann bei Kapazitätsengpässen<br />

im Kanalnetz bauliche Massnahmen von Gesuchstellern verlangen, die einen kurzfristigen<br />

Einstau gemäss GEP bei geeigneten, befestigten Flächen ermöglichen (z.B. Autopark-,<br />

Platz-, Lager- <strong>und</strong> Dachflächen).<br />

4 Verschmutztes Oberflächenwasser ist in die ARA abzuleiten. Bei Kapazitätsengpässen im<br />

Kanalnetz ist das Wasser zurückzuhalten <strong>und</strong> zeitlich verzögert in die ARA abzuleiten.<br />

5 Für grössere Überbauungen <strong>und</strong> Detailbebauungspläne sind gemeinsame, offene Retentionsbecken<br />

zu erstellen, welche integrierender Bestandteil der Detailerschliessung sind. In<br />

begründeten Fällen (z.B. aufgr<strong>und</strong> der Topographie) können individuelle Lösungen bewilligt<br />

werden, sofern deren Funktionsfähigkeit, Sicherheit <strong>und</strong> Unterhalt durch geeignete Massnahmen<br />

gewährleistet ist.<br />

6 Bei der Erstellung von offenen Retentionsbecken sind die einschlägigen Sicherheitsnormen<br />

zu beachten.

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