und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 59<br />
3 Im Bereich der öffentlichen Gemeinschaftsantennenanlage sind keine einzelnen Aussenantennen,<br />
ausgenommen Parabolspiegelantennen, erlaubt.<br />
4 Das Anbringen von Parabolspiegelantennen von mehr als 0.80 m Durchmesser oder von<br />
mehreren kleineren Parabolspiegeln am selben Gebäude untersteht der Bewilligung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
5 Für Parabolspiegelantennen innerhalb der Ortsbildschutzperimeter oder an geschützten<br />
Gebäuden ist das Gutachten der Kulturgüterkommission erforderlich.<br />
Art. 75<br />
Geländeveränderungen<br />
1 Bei der Umgebungsgestaltung von freistehenden Einzelbauten soll das natürliche Gelände<br />
möglichst nicht verändert werden.<br />
2 Künstliche Terrainaufschüttungen sind nur in ausreichend begründeten Fällen (z.B. Hanglage,<br />
Gr<strong>und</strong>wasserspiegel) zulässig. Die Differenz zwischen der Höhe des fertig gestellten<br />
Geländes <strong>und</strong> dem natürlichen Gelände darf 1.50 m nicht übersteigen.<br />
3 Jede Geländeveränderung ist so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine<br />
gute Gesamtwirkung entsteht.<br />
Art. 76<br />
Entwässerung<br />
1 Fremdwasser, d.h. mehr oder weniger kontinuierlich fliessendes Sauberwasser aus Drainagen<br />
(Sickerwasser), Quellen, Brunnen, Reservoirüberläufen <strong>und</strong> Kühlanlagen, darf nicht<br />
der Schmutzwasserleitung resp. der ARA zugeführt werden. Es muss innerhalb der Gr<strong>und</strong>stückfläche<br />
gemäss GEP versickern.<br />
2 Das unverschmutzte Oberflächenwasser von Dächern, Plätzen <strong>und</strong> Strassen ist bei geeigneter<br />
Bodenstruktur versickern zu lassen. Es sind geeignete Massnahmen vorzusehen,<br />
welche dem Regenwasser erlauben, breitflächig auf die Gr<strong>und</strong>stückfläche verteilt zu versickern.<br />
Es darf nicht der Schmutzwasserleitung zugeführt werden.<br />
3 Das unverschmutzte Oberflächenwasser, das aus zwingenden Gründen nicht zur Versickerung<br />
gemäss GEP gebracht werden kann, soll zurückgehalten (Retention) <strong>und</strong> zeitlich verzögert<br />
dem Vorfluter zugeführt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann bei Kapazitätsengpässen<br />
im Kanalnetz bauliche Massnahmen von Gesuchstellern verlangen, die einen kurzfristigen<br />
Einstau gemäss GEP bei geeigneten, befestigten Flächen ermöglichen (z.B. Autopark-,<br />
Platz-, Lager- <strong>und</strong> Dachflächen).<br />
4 Verschmutztes Oberflächenwasser ist in die ARA abzuleiten. Bei Kapazitätsengpässen im<br />
Kanalnetz ist das Wasser zurückzuhalten <strong>und</strong> zeitlich verzögert in die ARA abzuleiten.<br />
5 Für grössere Überbauungen <strong>und</strong> Detailbebauungspläne sind gemeinsame, offene Retentionsbecken<br />
zu erstellen, welche integrierender Bestandteil der Detailerschliessung sind. In<br />
begründeten Fällen (z.B. aufgr<strong>und</strong> der Topographie) können individuelle Lösungen bewilligt<br />
werden, sofern deren Funktionsfähigkeit, Sicherheit <strong>und</strong> Unterhalt durch geeignete Massnahmen<br />
gewährleistet ist.<br />
6 Bei der Erstellung von offenen Retentionsbecken sind die einschlägigen Sicherheitsnormen<br />
zu beachten.