und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 58<br />
3 Sicherheit<br />
Spiel- <strong>und</strong> Erholungsplätze sowie Gemeinschaftsräume haben den einschlägigen Sicherheitsnormen<br />
zu entsprechen.<br />
4 Unterhalt<br />
Bestand <strong>und</strong> Unterhalt der Anlagen gemäss Abs. 1 bis 2 sind Aufgabe der Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />
<strong>und</strong> durch diese zu sichern.<br />
Art. 72<br />
Bauliche Massnahmen für Behinderte <strong>und</strong> Betagte<br />
Es gelten die Bestimmungen gemäss Art. 129 RPBG <strong>und</strong> Art. 74 R<strong>PBR</strong>.<br />
Art. 73<br />
Gestaltung<br />
1 Gr<strong>und</strong>satz<br />
Bauten <strong>und</strong> Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit der Umgebung eine gute<br />
Gesamtwirkung entsteht. Diese kann sowohl durch das Übernehmen einer bestehenden<br />
Ordnung, wie durch das Schaffen einer neuen Ordnung erreicht werden.<br />
Bauten <strong>und</strong> Anlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, sind unzulässig, auch wenn<br />
sie den übrigen Bauvorschriften entsprechen.<br />
2 Beurteilungskriterien<br />
Bei der Beurteilung der Gesamtwirkung sind insbesondere zu berücksichtigen:<br />
- die prägenden Elemente <strong>und</strong> Merkmale des Strassen-, Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbilds<br />
- Standort, Stellung, Form, Proportionen <strong>und</strong> Dimensionen der Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />
- die Gestaltung, Materialisierung <strong>und</strong> Farbgebung von Fassaden <strong>und</strong> Dächern<br />
- die Gestaltung der Umgebung, insbesondere des öffentlich erlebbaren Vorlandes <strong>und</strong><br />
der Begrenzung gegen den öffentlichen Raum<br />
- Die Aspekte der Sicherheit, insbesondere für Kinder, alte <strong>und</strong> behinderte Menschen<br />
- die Gestaltung <strong>und</strong> Anordnung der Erschliessungsanlagen, Fuss- <strong>und</strong> Radwege, Abstellplätze<br />
für Motorfahrzeuge <strong>und</strong> Fahrräder sowie Hauszugänge<br />
3 Einzureichende Unterlagen<br />
Zur Beurteilung der Baugesuche sind, soweit sie mit den geplanten Veränderungen einen<br />
Zusammenhang haben, die folgenden Unterlagen erforderlich:<br />
- Aus dem Situationsplan müssen die Nachbarbauten auch auf der anderen Strassenseite<br />
ersichtlich sein.<br />
- Ein Umgebungsgestaltungsplan mit den Höhenkurven (oder den zum Verständnis notwendigen<br />
Höhenknoten) des gewachsenen Bodens <strong>und</strong> der Neugestaltung<br />
- In Gebieten mit geschlossener oder annähernd geschlossener Bauweise sollen in den<br />
Fassadenplänen die Silhouetten der Nachbarbauten eingezeichnet werden. Das Aussehen<br />
der Nachbarfassaden ist mit Fotos zu dokumentieren.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann ein Modell oder eine andere Visualisierung eines Bauvorhabens<br />
verlangen, wenn dies für die Beurteilung erforderlich ist.<br />
Art. 74<br />
Radio- <strong>und</strong> Fernsehantennen<br />
1 Pro Gebäude ist nur eine Radio- oder Fernsehantenne erlaubt.<br />
2 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann für mehrere Gebäude oder Quartiere Gemeinschaftsantennen verlangen.