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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 58<br />

3 Sicherheit<br />

Spiel- <strong>und</strong> Erholungsplätze sowie Gemeinschaftsräume haben den einschlägigen Sicherheitsnormen<br />

zu entsprechen.<br />

4 Unterhalt<br />

Bestand <strong>und</strong> Unterhalt der Anlagen gemäss Abs. 1 bis 2 sind Aufgabe der Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />

<strong>und</strong> durch diese zu sichern.<br />

Art. 72<br />

Bauliche Massnahmen für Behinderte <strong>und</strong> Betagte<br />

Es gelten die Bestimmungen gemäss Art. 129 RPBG <strong>und</strong> Art. 74 R<strong>PBR</strong>.<br />

Art. 73<br />

Gestaltung<br />

1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

Bauten <strong>und</strong> Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit der Umgebung eine gute<br />

Gesamtwirkung entsteht. Diese kann sowohl durch das Übernehmen einer bestehenden<br />

Ordnung, wie durch das Schaffen einer neuen Ordnung erreicht werden.<br />

Bauten <strong>und</strong> Anlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, sind unzulässig, auch wenn<br />

sie den übrigen Bauvorschriften entsprechen.<br />

2 Beurteilungskriterien<br />

Bei der Beurteilung der Gesamtwirkung sind insbesondere zu berücksichtigen:<br />

- die prägenden Elemente <strong>und</strong> Merkmale des Strassen-, Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbilds<br />

- Standort, Stellung, Form, Proportionen <strong>und</strong> Dimensionen der Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />

- die Gestaltung, Materialisierung <strong>und</strong> Farbgebung von Fassaden <strong>und</strong> Dächern<br />

- die Gestaltung der Umgebung, insbesondere des öffentlich erlebbaren Vorlandes <strong>und</strong><br />

der Begrenzung gegen den öffentlichen Raum<br />

- Die Aspekte der Sicherheit, insbesondere für Kinder, alte <strong>und</strong> behinderte Menschen<br />

- die Gestaltung <strong>und</strong> Anordnung der Erschliessungsanlagen, Fuss- <strong>und</strong> Radwege, Abstellplätze<br />

für Motorfahrzeuge <strong>und</strong> Fahrräder sowie Hauszugänge<br />

3 Einzureichende Unterlagen<br />

Zur Beurteilung der Baugesuche sind, soweit sie mit den geplanten Veränderungen einen<br />

Zusammenhang haben, die folgenden Unterlagen erforderlich:<br />

- Aus dem Situationsplan müssen die Nachbarbauten auch auf der anderen Strassenseite<br />

ersichtlich sein.<br />

- Ein Umgebungsgestaltungsplan mit den Höhenkurven (oder den zum Verständnis notwendigen<br />

Höhenknoten) des gewachsenen Bodens <strong>und</strong> der Neugestaltung<br />

- In Gebieten mit geschlossener oder annähernd geschlossener Bauweise sollen in den<br />

Fassadenplänen die Silhouetten der Nachbarbauten eingezeichnet werden. Das Aussehen<br />

der Nachbarfassaden ist mit Fotos zu dokumentieren.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann ein Modell oder eine andere Visualisierung eines Bauvorhabens<br />

verlangen, wenn dies für die Beurteilung erforderlich ist.<br />

Art. 74<br />

Radio- <strong>und</strong> Fernsehantennen<br />

1 Pro Gebäude ist nur eine Radio- oder Fernsehantenne erlaubt.<br />

2 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann für mehrere Gebäude oder Quartiere Gemeinschaftsantennen verlangen.

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