und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 38<br />
Art. 40<br />
Perimeter mit obligatorischem Detailbebauungsplan II Briegli<br />
1 Zweck<br />
Mit dem Detailbebauungsplan soll auf der grossen Baulandreserve an exponierter Lage<br />
eine qualitätsvolle, ortsangepasste Wohnüberbauung erreicht werden.<br />
2 Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung<br />
Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung richten sich nach den Bestimmungen der Wohnzone mittlerer<br />
Dichte gemäss Art. 29 <strong>PBR</strong>.<br />
Die oberirdische Geschossflächenziffer GFZo gilt für den gesamten Perimeter. Im Interesse<br />
einer guten Eingliederung der Bauten in die Topografie <strong>und</strong> die gebaute Umgebung<br />
kann die GFZo auf einzelnen Parzellen überschritten werden. Überschreitungen sind innerhalb<br />
des Perimeters zu kompensieren.<br />
Die unterirdische Geschossflächenziffer GFZu beträgt für den gesamten Perimeter 1.00.<br />
Das Ausschöpfen der maximalen Ausnützung steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung der<br />
Anforderungen gemäss Abs. 4.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann in den tiefer liegenden Bereichen eine Überschreitung der traufseitigen<br />
Fassadenhöhe Fh tr <strong>und</strong> der Gesamthöhe h um je maximal 1.50 m bewilligen, wenn<br />
dadurch eine städtebaulich gute <strong>und</strong> topografisch angepasste Lösung ermöglicht wird. Der<br />
Grenzabstand ist entsprechend anzupassen.<br />
3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 LSV.<br />
4 Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze für den Detailbebauungsplan<br />
- Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann Detailbebauungspläne für Teilgebiete bewilligen, wenn ein Gesamtkonzept<br />
für die Erschliessung, Bebauung, Gestaltung <strong>und</strong> Etappierung des ganzen<br />
Perimeters vorliegt.<br />
- Es ist eine klar ablesbare städtebauliche Struktur mit einem ausgewogenen Verhältnis<br />
von Bauten <strong>und</strong> Aussenräumen zu schaffen.<br />
- Die Bauten <strong>und</strong> Erschliessungsanlagen sind gut in die Topografie <strong>und</strong> die gebaute Umgebung<br />
einzugliedern. Der natürliche Geländeverlauf muss ablesbar bleiben.<br />
- Entlang der Duensstrasse ist der Gestaltung des Siedlungsabschlusses grosse Beachtung<br />
zu schenken.<br />
- Der Aussenraum ist durch Nebenbauten, Aufenthalts- <strong>und</strong> Begegnungsräume zu gliedern.<br />
Öffentliche, gemeinschaftliche <strong>und</strong> private Bereiche sind entsprechend ihrer Nutzung<br />
differenziert zu gestalten.<br />
- Die Gestaltung des Aussenraums hat unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien zu<br />
erfolgen <strong>und</strong> eine naturnahe Durchgrünung zu gewährleisten.<br />
- Es ist auf eine zeitgemässe, vielfältig nutzbare Architektur <strong>und</strong> eine sorgfältige Gliederung<br />
<strong>und</strong> Gestaltung der Fassaden zu achten.<br />
- Bei der Konzeption der Neubauten (Stellung, Gr<strong>und</strong>risse) ist die Lärmbelastung entlang<br />
der Duensstrasse zu berücksichtigen.<br />
- Es sind Wiederverwertungssammelstellen <strong>und</strong> Möglichkeiten für die Kompostierung im<br />
Quartier vorzusehen.<br />
- Es ist eine gute Durchlässigkeit des Areals für den Langsamverkehr zu gewährleisten.<br />
Die öffentlichen Fuss- <strong>und</strong> Radwegverbindungen Duensstrasse-Juraweg (gemäss<br />
Richtplan Verkehr) sind sicherzustellen.<br />
- Erschliessung <strong>und</strong> Parkierung für den Motorfahrzeugverkehr sind flächensparend anzulegen<br />
<strong>und</strong> auf das notwendige Minimum zu beschränken. Die Parkierung ist in Sammelanlagen<br />
anzuordnen. Bei Einfahrten <strong>und</strong> Rampen zu Einstellhallen ist der Gestal-