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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 38<br />

Art. 40<br />

Perimeter mit obligatorischem Detailbebauungsplan II Briegli<br />

1 Zweck<br />

Mit dem Detailbebauungsplan soll auf der grossen Baulandreserve an exponierter Lage<br />

eine qualitätsvolle, ortsangepasste Wohnüberbauung erreicht werden.<br />

2 Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung<br />

Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung richten sich nach den Bestimmungen der Wohnzone mittlerer<br />

Dichte gemäss Art. 29 <strong>PBR</strong>.<br />

Die oberirdische Geschossflächenziffer GFZo gilt für den gesamten Perimeter. Im Interesse<br />

einer guten Eingliederung der Bauten in die Topografie <strong>und</strong> die gebaute Umgebung<br />

kann die GFZo auf einzelnen Parzellen überschritten werden. Überschreitungen sind innerhalb<br />

des Perimeters zu kompensieren.<br />

Die unterirdische Geschossflächenziffer GFZu beträgt für den gesamten Perimeter 1.00.<br />

Das Ausschöpfen der maximalen Ausnützung steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung der<br />

Anforderungen gemäss Abs. 4.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann in den tiefer liegenden Bereichen eine Überschreitung der traufseitigen<br />

Fassadenhöhe Fh tr <strong>und</strong> der Gesamthöhe h um je maximal 1.50 m bewilligen, wenn<br />

dadurch eine städtebaulich gute <strong>und</strong> topografisch angepasste Lösung ermöglicht wird. Der<br />

Grenzabstand ist entsprechend anzupassen.<br />

3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />

Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 LSV.<br />

4 Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze für den Detailbebauungsplan<br />

- Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann Detailbebauungspläne für Teilgebiete bewilligen, wenn ein Gesamtkonzept<br />

für die Erschliessung, Bebauung, Gestaltung <strong>und</strong> Etappierung des ganzen<br />

Perimeters vorliegt.<br />

- Es ist eine klar ablesbare städtebauliche Struktur mit einem ausgewogenen Verhältnis<br />

von Bauten <strong>und</strong> Aussenräumen zu schaffen.<br />

- Die Bauten <strong>und</strong> Erschliessungsanlagen sind gut in die Topografie <strong>und</strong> die gebaute Umgebung<br />

einzugliedern. Der natürliche Geländeverlauf muss ablesbar bleiben.<br />

- Entlang der Duensstrasse ist der Gestaltung des Siedlungsabschlusses grosse Beachtung<br />

zu schenken.<br />

- Der Aussenraum ist durch Nebenbauten, Aufenthalts- <strong>und</strong> Begegnungsräume zu gliedern.<br />

Öffentliche, gemeinschaftliche <strong>und</strong> private Bereiche sind entsprechend ihrer Nutzung<br />

differenziert zu gestalten.<br />

- Die Gestaltung des Aussenraums hat unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien zu<br />

erfolgen <strong>und</strong> eine naturnahe Durchgrünung zu gewährleisten.<br />

- Es ist auf eine zeitgemässe, vielfältig nutzbare Architektur <strong>und</strong> eine sorgfältige Gliederung<br />

<strong>und</strong> Gestaltung der Fassaden zu achten.<br />

- Bei der Konzeption der Neubauten (Stellung, Gr<strong>und</strong>risse) ist die Lärmbelastung entlang<br />

der Duensstrasse zu berücksichtigen.<br />

- Es sind Wiederverwertungssammelstellen <strong>und</strong> Möglichkeiten für die Kompostierung im<br />

Quartier vorzusehen.<br />

- Es ist eine gute Durchlässigkeit des Areals für den Langsamverkehr zu gewährleisten.<br />

Die öffentlichen Fuss- <strong>und</strong> Radwegverbindungen Duensstrasse-Juraweg (gemäss<br />

Richtplan Verkehr) sind sicherzustellen.<br />

- Erschliessung <strong>und</strong> Parkierung für den Motorfahrzeugverkehr sind flächensparend anzulegen<br />

<strong>und</strong> auf das notwendige Minimum zu beschränken. Die Parkierung ist in Sammelanlagen<br />

anzuordnen. Bei Einfahrten <strong>und</strong> Rampen zu Einstellhallen ist der Gestal-

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