und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 42<br />
Art. 43<br />
Freihaltezone (FH)<br />
In der Freihaltezone gilt ein allgemeines Bauverbot für Hochbauten. Sie muss als Grünfläche<br />
erhalten werden.<br />
Bestehende Gebäude dürfen erhalten <strong>und</strong> zeitgemäss erneuert werden.<br />
Auf den Parz. 4172 <strong>und</strong> 4182 sind unterirdische Einstellhallen zu den Liegenschaften<br />
Kirchstrasse 4 <strong>und</strong> 6 zulässig, wenn sie das natürliche Terrain um nicht mehr als 0.30 m<br />
überragen, überdeckt <strong>und</strong> begrünt werden. Die Überdeckung <strong>und</strong> Begrünung ist in das<br />
Terrain <strong>und</strong> die Bepflanzung einzupassen. Die Sichtverbindung zwischen Hauptstrasse<br />
<strong>und</strong> Toggelilochbrücke ist zu gewährleisten.<br />
Art. 44<br />
Spezialzone Bahnhofareal (S1)<br />
Die Spezialzone Bahnhofareal umfasst Flächen, die von Unternehmen des öffentlichen<br />
Verkehrs genutzt werden.<br />
Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung von nicht betriebsnotwendigen Bauten <strong>und</strong> Anlagen werden zu<br />
gegebener Zeit im Verfahren zur Änderung des Zonennutzungsplans gemäss Art. 77 <strong>und</strong><br />
83 ff RPBG festgelegt.<br />
Die Ziele <strong>und</strong> Anforderungen des Ortsbild- <strong>und</strong> Kulturgüterschutzes gemäss Art. 11 ff <strong>PBR</strong><br />
sind zu berücksichtigen.<br />
Art. 45<br />
Spezialzone Gastgewerbe Garmiswil (S2)<br />
1 Nutzung<br />
Die Spezialzone Gastgewerbe Garmiswil umfasst die Parzellen Nrn. 5823 <strong>und</strong> 5832 <strong>und</strong> ist<br />
für den Betrieb einer öffentlichen Gaststätte bestimmt. Ein Dancing- oder Diskothekenbetrieb<br />
im Sinne des Patentes D des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten ist nicht zugelassen.<br />
Die Parzelle Nr. 5823 ist für die Bauten der Gaststätte bestimmt.<br />
Die Parzelle Nr. 5832 ist für die Parkplätze der Gaststätte bestimmt. Hochbauten sind nicht<br />
zugelassen.<br />
2 Masse<br />
Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:<br />
Gesamthöhe h:<br />
14.00 m<br />
Fassadenhöhe traufseitig Fh tr: 11.20 m<br />
Gebäudelänge GL:<br />
44.00 m<br />
Grenzabstand GA:<br />
7.00 m (Erhöhung gemäss Art. 83 R<strong>PBR</strong>)<br />
Geschossflächenziffer GFZ 0.75<br />
Überbauungsziffer ÜZ: 0.40<br />
3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />
Art. 46<br />
Spezialzone Familiengärten (S3)<br />
In der Spezialzone Familiengärten dürfen Gärten angelegt werden. Zusätzlich sind kleine,<br />
eingeschossige Fahrnisbauten zur Lagerung von Geräten zugelassen. In jedem Fahrnisbau<br />
kann ein kleiner Aufenthaltsraum erstellt werden.