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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 42<br />

Art. 43<br />

Freihaltezone (FH)<br />

In der Freihaltezone gilt ein allgemeines Bauverbot für Hochbauten. Sie muss als Grünfläche<br />

erhalten werden.<br />

Bestehende Gebäude dürfen erhalten <strong>und</strong> zeitgemäss erneuert werden.<br />

Auf den Parz. 4172 <strong>und</strong> 4182 sind unterirdische Einstellhallen zu den Liegenschaften<br />

Kirchstrasse 4 <strong>und</strong> 6 zulässig, wenn sie das natürliche Terrain um nicht mehr als 0.30 m<br />

überragen, überdeckt <strong>und</strong> begrünt werden. Die Überdeckung <strong>und</strong> Begrünung ist in das<br />

Terrain <strong>und</strong> die Bepflanzung einzupassen. Die Sichtverbindung zwischen Hauptstrasse<br />

<strong>und</strong> Toggelilochbrücke ist zu gewährleisten.<br />

Art. 44<br />

Spezialzone Bahnhofareal (S1)<br />

Die Spezialzone Bahnhofareal umfasst Flächen, die von Unternehmen des öffentlichen<br />

Verkehrs genutzt werden.<br />

Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung von nicht betriebsnotwendigen Bauten <strong>und</strong> Anlagen werden zu<br />

gegebener Zeit im Verfahren zur Änderung des Zonennutzungsplans gemäss Art. 77 <strong>und</strong><br />

83 ff RPBG festgelegt.<br />

Die Ziele <strong>und</strong> Anforderungen des Ortsbild- <strong>und</strong> Kulturgüterschutzes gemäss Art. 11 ff <strong>PBR</strong><br />

sind zu berücksichtigen.<br />

Art. 45<br />

Spezialzone Gastgewerbe Garmiswil (S2)<br />

1 Nutzung<br />

Die Spezialzone Gastgewerbe Garmiswil umfasst die Parzellen Nrn. 5823 <strong>und</strong> 5832 <strong>und</strong> ist<br />

für den Betrieb einer öffentlichen Gaststätte bestimmt. Ein Dancing- oder Diskothekenbetrieb<br />

im Sinne des Patentes D des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten ist nicht zugelassen.<br />

Die Parzelle Nr. 5823 ist für die Bauten der Gaststätte bestimmt.<br />

Die Parzelle Nr. 5832 ist für die Parkplätze der Gaststätte bestimmt. Hochbauten sind nicht<br />

zugelassen.<br />

2 Masse<br />

Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:<br />

Gesamthöhe h:<br />

14.00 m<br />

Fassadenhöhe traufseitig Fh tr: 11.20 m<br />

Gebäudelänge GL:<br />

44.00 m<br />

Grenzabstand GA:<br />

7.00 m (Erhöhung gemäss Art. 83 R<strong>PBR</strong>)<br />

Geschossflächenziffer GFZ 0.75<br />

Überbauungsziffer ÜZ: 0.40<br />

3 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />

Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />

Art. 46<br />

Spezialzone Familiengärten (S3)<br />

In der Spezialzone Familiengärten dürfen Gärten angelegt werden. Zusätzlich sind kleine,<br />

eingeschossige Fahrnisbauten zur Lagerung von Geräten zugelassen. In jedem Fahrnisbau<br />

kann ein kleiner Aufenthaltsraum erstellt werden.

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